Der Stuttgarter Jobcenter-Bescheid

Autor: Ralf Nowotny

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Der Stuttgarter Jobcenter-Bescheid
Der Stuttgarter Jobcenter-Bescheid

Derzeit kursiert das Foto eines Jobcenter-Bescheides aus Stuttgart in den sozialen Medien. Die Zahl darauf, in Verbindung mit einem arabischen Namen, sorgt bei vielen Nutzern für Mißmut.

In jener Form verbeitet sich das Schreiben (Verpixelungen von uns):

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

„Leute steht auf geht auf die Stasse, wie lange sollen die, die Arbeiten für die Imigranten sich noch verarschen lassen.“

Es ist nicht das erste Mal, dass Leistungsbescheide von Ämtern und Jobcentern abfotografiert werden und im Netz landen. Dabei werden dann erklärende Anmerkungen oder gar ganze Zusammenhänge außen vor gelassen und der Schwerpunkt rein auf den genannten Betrag gelegt. Dies ist in den aktuellen Veröffentlichungen auf Facebook ebenfalls der Fall.

Aus früheren, ähnlichen Veröffentlichungen wissen wir, dass höhere Geldbeträge meist dadurch zustande kommen, dass Leistungen für Familien über längere Zeiträume zusammengefasst werden. Diese Leistungen werden zudem weder bar ausgezahlt, noch überhaupt den Familien zur Verfügung gestellt, sondern gehen direkt an Dienstleister oder Vermieter.

Aus dem aktuell vielfach verteilten Bild kann man dies herauslesen, denn es wird in dem Bescheid darauf hingewiesen, dass diesem Bescheid noch ein Berechnungsbogen beigefügt ist.

Screenshot mimikama.org
Screenshot mimikama.org

Da ein völlig unkommentierter Leistungsbescheid im Grunde kaum etwas aussagt, haben wir das im Bescheid abgebildete Jobcenter angeschrieben.

Was sagt das Jobcenter Stuttgart?

Auf unsere Nachfrage zu dem Bescheid des Stuttgarter Jobcenters, der in Internetmedien und von Nutzern verbreitet und kommentiert wird, bekamen wir eine Antwort:

Es wird oft Empörung und Unverständnis zur Höhe der Leistungen geäußert und ein unzulässiger Bezug zum Thema Flüchtlinge hergestellt. Es ist ratsam, solche Diskussionen zu versachlichen. So kann es zu Situationen kommen, in denen die Stadt  Wohnungslosigkeit verhindern will und muss. Deswegen stellt sie im Notfall Wohnraum bereit. Dazu verpflichtet auch das Ordnungsrecht.

Die Stadt übernimmt hierzu auch angemessene Hotel- bzw. Pensionskosten, wenn sich keine anderen Möglichkeiten zur Unterbringung finden. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Familien handelt. So entstehen natürlich vorübergehend höhere Kosten für die Unterbringung. In den Bescheiden werden diese Aufwendungen zusammen mit den Regelleistungen für den Lebensunterhalt ausgewiesen.

Die Unterbringungskosten werden bei Hotels bzw. Sozialpensionen an die Vermieter ausbezahlt. Sie stehen den Leistungsbeziehern nicht zur Verfügung. Bei gesetzlich vorgegebenen SGB II-Leistungen wird natürlich nicht zwischen ‚Deutschen‘ und ‚Nicht-Deutschen‘ Leistungsberechtigten unterschieden. Es kommt auf die rechtliche Würdigung in jedem Einzelfall an.

Weitere Erläuterungen zu konkreten Berechnungen sind aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht möglich und werden von uns auch nicht kommuniziert. Ich hoffe aber, dass für Sie die Zusammenhänge auch so etwas deutlicher geworden sind.

Fazit

Das Schreiben ist echt. Aus der Zahl auf der ersten Seite des Bescheides lässt sich aber überhaupt nichts schließen. Es handelt sich um einen Bruttobetrag, nicht etwa um die ausgezahlte Summe. Auch ist die Übernahme von Hotel- und Pensionskosten üblich, wenn keine andere Unterbringung möglich ist, unabhängig von der Herkunft. Sprich: Diese Leistungen stehen auch Deutschen zu und sind keine „Sonderregelungen“ für Migranten.

Somit kann man im Prinzip auch den Bescheid von Anton Mustermann, gebürtiger Deutscher, ins Internet stellen und sich über seine Leistungszahlungen aufregen. Aber hier wird sich explizit darüber mokiert, dass diese Leistung eben jemand erhält, der keinen deutschen Namen hat. Und da meinen halt viele Nutzer, dass ihnen dadurch etwas genommen wird.

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