Das Prügelvideo aus Tübingen: wieder wird eine Notsituation schamlos ausgenutzt

Autor: Andre Wolf

Opferschutz? Offensichtlich immer wieder rein Fremdwort. Speziell dann, wenn man hartes Videomaterial zu eigenen Zwecken einsetzen kann. Und leider ist es aktuell wieder so: ein fast zwei Jahre altes Prügelvideo wird genutzt, um erneut eine Stimmung zu verbreiten.

Diese Video ist leider kein Fake und zeigt eine Szene, die sich im Tübinger Stadtteil Waldhäuser Ost im November 2014 abgespielt hat. Das Video kursierte seinerzeit ebenso in den sozialen Netzwerken und wurde stark verteilt. Damals trug es die Aufforderung, die Täterinnen zu finden. Heute muss das Video für etwas anderes herhalten.

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Aus Gründen des Opferschutzes werden wir dieses Video NICHT verlinken. Haben wir damals schon nicht, machen wir heute auch nicht. Und bereits damals sagte die Polizei bereits, dass man das Originalvideo nicht weiter zu verbreiten oder zu teilen solle. Augenscheinlich ist man damit wohl auf taube Ohren gestoßen, denn seit dem 30. September ist das Video wieder verstärkt auf Facebook zu finden.

November 2014

Bereits am 20. November 2014 rief die Polizei Stuttgart zur Besonnenheit auf:

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Die Polizei Stuttgart schrieb hierzu auf Facebook:

+++ BITTE TEILEN +++
Die im Video gezeigten Personen sind der Polizei bereits bekannt.
In Facebook verbreitet sich seit Kurzem ein Video, auf dem zu sehen ist, wie ein junges Mädchen von gleichaltrigen anderen Mädchen geschlagen und getreten wird.
Anzeige wurde bereits bei der zuständigen Polizeidienststelle in Tübingen erstattet.
Weitere Anzeigen bei anderen Dienststellen sind daher nicht nötig.
Wir bitten darum, das Originalvideo nicht weiter zu verbreiten oder zu teilen.
Eure #Polizei

Was ist seitdem geschehen?

Insgesamt legten 7 Jugendliche – fünf Mädchen und zwei Jungen zwischen 14 und 16 Jahren – Geständnisse ab. Eine weitere Beteiligte war 13 und zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig. Die Südwest Presse schrieb in einem Artikel am 05. März 2015, dass die beteiligten Mädchen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurden. Aufgrund der Alterskonstellationen ergaben sich verschiedene Urteile [1]:

Das Jugendschöffengericht verurteilte die 14-jährige Hauptangreiferin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie zu einem einwöchigen Jugendarrest und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die gleiche Strafe erhielt das 14-jährige Mädchen, das den Angriff filmte. Sie war zudem in einem anderen Fall wegen Körperverletzung und Diebstahls angeklagt. Die zweite Hauptangreiferin war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt und ist deshalb nicht strafmündig.

Hört auf, dieses Video zu teilen!

Lasst das junge Mädchen in Frieden. Mit jeder Teilung und Interaktion haltet ihr der Betroffenen immer wieder den Spiegel dieser Situation vor Augen, den Moment ihrer Demütigung. Ist es das, was bezweckt werden soll? Das wiederholte Demütigen eines jungen Menschen? Zudem die Täterinnen gar nicht dem entsprechen, was in der erneuten Verteilung behauptet wird.

Und … liebes Facebook. Ihr tätet gut daran, Euch ebenfalls an den Aufruf der Polizei zu halten und diesem Video keine Plattform zu bieten (anstatt zu behaupten, es verstoße nicht gegen die Gemeinschaftsstandards.

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