Das Fax ist nicht sicher !!11! Wie sollen Behörden jetzt bloß kommunizieren?

Autor: Annika Hommer

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Das Fax ist nicht sicher !!11!1!!1! Wie sollen Behörden jetzt bloß kommunizieren?
Artikelbild: Shutterstock / Von Piyapong Wongkam

Wir befinden uns im Jahre 2021 n.Chr. Ganz Deutschland greift zur Datenübertragung auf moderne Technologien zurück. Ganz Deutschland?

Nein! Mehrere von Anhängern traditioneller Gerätschaften bevölkerte Büros hören nicht auf, dem Fortschritt Widerstand zu leisten…

Die spinnen, die Römer

Genau. Die Rede ist von Faxgeräten. Fast jeder kennt sie und fast niemand nutzt sie mehr. Doch ähnlich kompliziert, wie die Einnahme Galliens durch die Römer, scheint auch die Umstellung auf moderne und sicherere Wege der Kommunikation bei deutschen Behörden, Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen. Diese setzen in vielen Fällen noch immer auf das gute, alte Fax.

Neue Endgeräte und Transportwege

Aus den aktuellen Orientierungshilfen und Handlungsempfehlungen der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten geht nun allerdings hervor, dass das Versenden personenbezogener Daten per Fax ggf. gesetzeswidrig sein könnte.

Durch fortschreitende Digitalisierung werden Dokumente dabei nicht mehr über exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen verschickt, sondern via Internet, gemeinsam mit anderen Datenpaketen. Teilweise kommen diese dann nicht mehr auf einem klassischen Faxgerät an, sondern in einer Web-Anwendung, die ankommende Daten unmittelbar in E-Mails umwandelt.

Fax unsicher und ungeeignet

Dies sei allerdings in Sachen Vertraulichkeit und Sicherheitsniveau vergleichbar mit der digitalen Variante einer offen einsehbaren Postkarte und somit in der Regel nicht für die Übertragung von personenbezogenen Daten geeignet.

Die Übertragung sensibler und biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person via Fax sei laut der Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 9, Absatz 1 DSGVO gar unzulässig. Dazu gehören „politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, rassische oder ethnische Herkunft, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.“

Fax-Verbot? Nein!

Was also tun? Doch wieder zurück zum good old Rauchzeichen, Telegrafieren oder in einen Schwarm Brieftauben investieren? Nein, aufatmen, liebe Fax-Enthusiasten! Ein generelles Verbot für die Nutzung des Oldies unter den Kommunikationsgerätschaften ist nicht in Sicht, da sich außer der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten noch keine weitere Behörde zu diesem Thema geäußert hat.

Sollte die Verbindung speziell geschützt oder eine Verschlüsselung vorhanden sein, wodurch die Sicherheit der Datenübertragung gewährleistet werden kann, ist das Fax weiterhin nutzbar. Sollte dies nicht gewährleistet sein oder Fax-Dienste über das Internet genutzt werden, sollten für die Übermittlung oben genannter Daten besser auf Briefe oder verschlüsselte E-Mails zurückgegriffen werden.

Mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wollte die EU 2018 in Zeiten der Digitalisierung einheitliche Regeln für Unternehmen und Behörden schaffen, um die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern zu schützen.

Die Herausforderung liegt allerdings in der Auslegung der Verordnung, die von unterschiedlichen Landesbehörden und Gerichten oft nicht gleich bewertet und teils widersprüchlich eingeschätzt wird. Dies führt schließlich zu Unklarheiten in der praktischen Umsetzung.

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Quelle: t-online.de
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