Contest: Erhebt Facebook ab dem 1.1.2016 eine Nutzungsgebühr? Und kann man den AGB widersprechen?

Autor: Tom Wannenmacher

Zwei Facebook-Statusbeiträge die ein Großteil der Facebook-Nutzer ernst nehmen. Viele User lachen aber bereits darüber, denn beide Statusbeiträge sind typische Kettenbriefe, die seit Jahren immer wieder die Runde auf Facebook machen.

Mach auch du bei unserem Contest mit (siehe Ende des Berichtes)

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SchnickSchnack 1: Facebook erhebt ab dem 01.01.2016 eine Nutzungsgebühr…

Was am 1.4.2014 als Aprilscherz gedacht war (von wem auch immer) und auf Facebook veröffentlicht wurde, entwickelt sich zu einem Facebook-Kettenbrief der nun Jahr für Jahr immer wieder veröffentlicht wird.
[Hier kannst du dir den ganzen Bericht zu diesem Thema ansehen]

SchnickSchnack 2: Ich erkläre hiermit folgendes: heute XX Dezember 2015…

Ein Facebook-Statusbeitrag der in ein ähnlichen Form bereits 2013 die Runde machten, wird im Moment in leicht geänderter Form abermals auf Facebook geteilt. Es geht wieder einmal darum etwas zu “Widersprechen”.
[Hier kannst du dir den ganzen Bericht zu diesem Thema ansehen]

Mittlerweile wurden einige Nutzer auf Facebook schon sehr kreativ!

Mittlerweile wurden einige Nutzer schon sehr kreativ und haben erwähnte Texte bereits geändert und widersprechen

Hier einige Beispiele:

Liebes Facebook,
ich erkläre hiermit dass ich die Strassenverkehrsordnung nicht anerkenne. Ferner erkläre ich das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei mir immer pro Rad gilt. Innerorts darf ich daher 200 km/h fahren. Ich erkläre auch, dass ich nicht verpflichtet bin Steuern zu zahlen. unter Berücksichtigung des Gesetzes (UCC 2-348 1-348 1-103 und dem Statut von Simbabwe). Desweiteren erkläre ich im Einklang mit dem Abkommen von Vladivostok, dass ich zu jederzeit berechtigt bin alkoholisiert zu sein, wenn ich die folgenden Regeln befolge: 1. einer ist keiner, 2. auf einem Bein kann man nicht stehen 3. nicht lang schnacken, Kopp in’n Nacken.
Jeder kann diesen Text kopieren und einfügen in seiner persönlichen Facebook-Seite. Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass du nicht besoffen sein darfst und für deine Handlungen verantwortlich bist.
Ausserdem gelten nicht deine eigenen Pipi-Langstrumpf-Gesetze (du weisst: wide wide wie sie mir gefällt…). Nicht teilen. Du musst kopieren und einfügen !!

!!!!! ACHTUNG EILMELDUNG !!!!

Hiermit erkläre ich, dass ich die StVo so nicht anerkenne. Ferner bestätige ich, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei mir immer pro Rad gilt, inklusive weiteren Räder, die zum Betrieb des Fahrzeugs nötig sind.
Ich sehe mich ebenso außerstande, Steuern zu zahlen, unter Berücksichtigung des Statuts von IWODRADROMMA.
Desweiteren im Einklang mit dem Abkommen von Sowieso, dass ich jederzeit berechtigt bin, meinem Alter nicht entsprechenden Unfug zu treiben, unter strenger Beachtung der nachstehenden Regeln :
1. einer ist keiner,
2. auf einem Bein kann man nicht stehen
3. ich mach nur,was mir gefällt …
Wenn du diese Erklärung nicht mindestens einmal veröffentlichst, wirst du stillschweigend zulassen, dass du nicht einfach mal anders sein kannst, selber denken wirst und für deine Handlungen verantwortlich bist.
Fakt ist, es gelten sonst nicht deine eigenen Pippi-Langstrumpf-Gesetze (du weisst: widre widre wie sie mir gefällt…) Bitte diesen Post nicht einfach teilen,du musst ihn schon deinen Umständen anpassen !!!!

Nutzungsgebühr- oder AGB Widerspruch Contest

Mache mich. Kommentiere hier deinen persönlichen Widerspruch oder was dir sonst zur Nutzungsgebühr einfällt. Einfach nur so.

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