Faktencheck: Bürgerinitiative „Eat Original! Unmask your food“

Autor: Kathrin Helmreich

Faktencheck: Bürgerinitiative „Eat Original! Unmask your food"
Faktencheck: Bürgerinitiative „Eat Original! Unmask your food"

Bei „Eat original! Unmask your food“ handelt es sich um eine von der EU-Kommission offiziell registrierten Bürgerinitiative, die mit heute ausläuft.

Ein Nutzer fragte sich aus gutem Grund, warum eine Petition derart viele persönliche Daten einfordert:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Das ist einfach erklärt – es ist gar keine Petition!

Der Faktencheck

Es handelt sich um eine offiziell bei der EU-Kommission registrierte Bürgerinitiative:

Bürgerinitiative „Eat original! Unmask your food“

Das erklärte Ziel der geplanten Bürgerinitiative besteht darin, Ursprungserklärungen für alle Lebensmittel verbindlich zu machen, um Betrug zu verhindern, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und das Recht der Verbraucher auf Information zu garantieren.

Nachdem die Registrierung am 2. Oktober 2018 in Kraft getreten ist, haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann dann entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommt oder nicht, muss dies aber in beiden Fällen begründen.

Quelle: Europäische Kommission

Nach eigener Aussage, hat die Kommission bestätigt, dass die Bürgerinitiative rechtlich zulässig ist, jedoch ihren Inhalt zum jetzigen Zeitpunkt (Stand September 2018) noch nicht geprüft hatte.

Warum so viele Daten?

Die Europäische Kommission erklärt hierzu folgendes:

Welche Angaben Sie machen müssen, hängt von dem Mitgliedstaat ab, aus dem Sie kommen. Der Grund dafür ist, dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, die Gültigkeit der Unterstützungsbekundungen der Unterzeichner zu prüfen und die Zahl der gültigen Unterstützungsbekundungen zu bescheinigen, die im jeweiligen Mitgliedstaat gesammelt wurden. Die verlangten Informationen entsprechen daher den Daten, die die Mitgliedstaaten für die Überprüfung einer Unterstützungsbekundung als erforderlich erachten.

Verlangt werden können beispielsweise Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und – für einige Mitgliedstaaten – eine persönliche Kennnummer.

Einige Mitgliedstaaten verzichten auf einige dieser Informationen wie beispielsweise vollständige Anschrift, Geburtsort oder Geburtsdatum.

Weitere Einzelheiten können Sie den beiden Formularvorlagen für die Unterstützungsbekundungen in Anhang III (Teile A und B) der Verordnung über die Bürgerinitiative entnehmen.

Eine Liste mit Dokumenten/Nummern, die die betreffenden Mitgliedstaaten für die Angabe einer persönlichen Identifikationsnummer akzeptiert haben, finden Sie in Teil C von Anhang III.

Quelle: Europäische Kommission

Der Unterschied zwischen Bürgerinitiative und Petition

Der Grund, warum man „Eat original! Unmask your food“ nicht unbedingt auf Plattformen wie change.org findet, ist recht einfach: Es handelt sich um keine Petition, sondern um eine Bürgerinitiative.

Den Unterschied erklärt die Europäische Kommission wie folgt:

Das bereits vorher in den Verträgen verankerte Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten, unterscheidet sich grundlegend von der Europäischen Bürgerinitiative, die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde.

  • Die Petitionen können von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie von natürlichen oder juristischen Personen eingereicht werden, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren satzungsmäßigen Sitz haben. Dabei ist es unerheblich, ob ein oder mehrere Bürger oder juristische Personen die Petition an das Parlament richten.
  • Petitionen müssen sich auf Themen beziehen, die in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und die jeweilige Person unmittelbar betreffen (z. B. eine Beschwerde).
  • Petitionen werden an das Europäische Parlament gerichtet, weil es die Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene direkt vertritt.
  • Für Petitionen gelten keine Erfordernisse hinsichtlich einer Mindestzahl von Unterschriften oder von EU-Ländern, aus denen die Unterschriften kommen müssen.
  • Die Bürgerinitiative hingegen ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die Europäische Kommission unmittelbar aufzufordern, neue Rechtsakte vorzuschlagen – vorausgesetzt, die Bürgerinitiative findet breite Unterstützung in mehreren Ländern der EU.

Quelle: Europäische Kommission

Fazit:

Es handelt sich um eine offizielle Bürgerinitiative, die mit heute ausläuft.

Die umfangreichen Informationenanforderungen zu den persönlichen Daten ergeben sich aus dem Umstand, dass jeder Mitgliedsstaat zur Überprüfung und Bescheinigung andere Regeln hat.

Weiterführende Links: BESCHLUSS (EU) 2018/1304 DER KOMMISSION vom 19. September 2018 über die geplante Bürgerinitiative „Eat ORIGINal! Unmask your food“

Das könnte dich auch interessieren: Greta Thunberg – Zitate, Behauptungen, Gerüchte

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.