Achtung vor Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Autor: Kathrin Helmreich

Achtung vor Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Achtung vor Betrügereien im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Vorsicht: Betrüger sehen ihre Chance in der aktuellen Coronakrise und versuchen auf vielfältige Art und Weise Profit daraus zu schlagen.

Kriminelle nutzen die Angst vor dem Corona-Virus momentan auf vielfältige Weise aus. Die Polizei Hagen warnt vor den gängigsten Maschen, die Betrüger derzeit verwenden, um an Geld oder Daten ihrer Opfer zu gelangen.

1. Fake-Shops“ und „falsche Polizeibeamte“

Auf Fake-Shops bieten sie medizinische Geräte und Atemschutzmasken an, die Kunden nie erhalten. Oder sie geben sich als infizierte Angehörige aus, um Geld bei ihren Opfern zu erschleichen.

In der neuen Variante geben sie sich als Amtspersonen aus, die vor allem bei älteren Menschen Tests auf das Covid-19-Virus durchführen wollten. Tatsache ist: Es werden keine unangemeldeten Corona-Tests an der Haustür durchgeführt! Daher Vorsicht vor Personen, die Corona-Tests durchführen wollen:

  • Werden Sie telefonisch dazu aufgefordert kostenpflichtige Tests durchzuführen, legen Sie auf. Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt und fragen Sie danach, ob für Sie ein Test angeordnet wurde.
  • Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Türspion oder durch das Fenster genau an. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrriegel.
  • Übergeben Sie kein Geld an vermeintliche Tester an Ihrer Haustür. Lassen Sie sich auch durch Drohungen nicht verunsichern.
  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Wehren Sie sich energisch gegen zudringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen Sie um Hilfe. Bei akuter Bedrohung rufen Sie die Polizei unter 110.
  • Melden Sie solche Vorfälle der Polizei.

2. Neue Phishing-Variante „Corona-Karte“

Laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), kursiert momentan zudem eine sogenannte „Corona-Karte“, die angeblich in Echtzeit angeben soll, wo Corona-Infektionen registriert worden sind. Diese „Corona-Karte“ wird von Kriminellen als Lockmittel genutzt.

Wird die Karte geöffnet, lädt im Hintergrund eine Schadsoftware, die Passwörter und Zugangsdaten am PC ausliest. Drei Tipps der Polizei gegen die neuen Maschen beim Phishing:

  • Öffnen Sie keine Dateien, Anhänge oder Links von unbekannten Adressaten. Seien Sie auch misstrauisch, wenn es sich um Anhänge in E-Mail von scheinbar offiziellen Stellen handelt.
  • Folgen Sie Aufforderungen in E-Mails, Programme herunterzuladen, nur dann, wenn Sie die entsprechende Datei auch auf der Internet-Seite des Unternehmens finden (Starten Sie keinen Download über den direkten Link).
  • Gehen Sie nicht auf mögliche Geldforderungen ein, wenn Ihr PC gesperrt wird.

3. Fake-Seite „Soforthilfe für Corona“ sammelt personenbezogene Daten

Mit dem verlockenden Versprechen „Sie erhalten bis zu 30.000 Euro Soforthilfe vom Staat ohne Rückzahlung!“ versuchen Betrüger aktuell, personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abzugreifen. Wer sich für das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie interessiert, gelangt möglicherweise auf diese Fake-Seite.

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie das Landeskriminalamt Baden-Württemberg warnen davor, ein entsprechendes Formular auf der Internetseite soforthilfe-fur-corona auszufüllen und hochzuladen. Die vom Seitenanbieter so gesammelten Daten könnten später für Betrugsstraftaten genutzt werden. Unternehmen wurden teils gezielt telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Der Anrufer gab sich dabei als Angehöriger der einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus.

Die Polizei warnt: Diese Seite ist keine offizielle Seite der Bundesregierung oder eines Bundeslandes. Es werden dort keine Gelder vergeben!

Für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe sollten ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen genutzt werden. Dies sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern.

Achten Sie bei Internetseiten grundsätzlich auf das Impressum und die Datenschutzerklärung. Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. In dieser Anbieterkennzeichnung werden zum Beispiel Verlag und die Redaktion genannt.

Bei Fake Seiten fehlen diese Angaben oder es werden Adressen im Ausland angegeben. Auf der Website „soforthilfe-fur-corona“ fehlen jegliche Daten.

Passend zum Thema: Warnung vor falschen Corona-Soforthilfeanträgen für Unternehmen

Quelle: Polizei Hagen
Artikelbild: Golden Sikorka / Shutterstock
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