Bankomatgebühren bei Euronet

Autor: Andre Wolf

Dieser Artikel betrifft Österreich, da in Österreich andere Regelungen bezüglich Bankomaten als zum Beispiel in Deutschland gelten. An dieser Stelle veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung einen Artikel des Portals Arbeiterkammer.

Derzeit gibt es Medienberichte sowie Konsumentenbeschwerden über die Verrechnung einer sogenannten „Transaktionsgebühr“ in Höhe von EUR 1,95 bei Bankomaten des Unternehmens „EURONET“ („Bankomatgebühr“). Diese Bankomaten gehören nicht zum allgemeinen österreichischen Bankomatnetz, an dem Ihre Hausbank teilnimmt, sondern einem speziellen neuen Anbieter („Drittanbieter“).

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ACHTUNG!

Wenn Sie an diesem Bankomat beheben, wird Ihrem Girokonto ein Spesensatz in der Höhe von 1,95 Euro angelastet.

Dürfen die das?

Die AK ist der Ansicht, dass die Weiterverrechnung durch die kontoführende Bank rechtlich fraglich ist. Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte in den Kontoverträgen keine ausreichende rechtliche Grundlage vorliegen. Die AK Tirol hat gegen die neue Klausel einer österreichischen Bank aus diesem Grund im Vorjahr bereits eine Klage eingebracht. Auch der Verein für Konsumenteninformation hat angekündigt, den aktuellen Fall gerichtlich klären zu lassen.

TIPP

Bis diese rechtlichen Fragen gerichtlich geklärt sind, empfehlen wir Ihnen, jedenfalls bei der Hausbank Einspruch gegen die Weiterverrechnung der Gebühren zu erheben. Das können Sie z.B. mit einem eingeschriebenen Brief an Ihre Bank erledigen. Ein Muster dafür finden Sie hier…

Artikel Mit freundlicher Genehmigung durch das Portal der Arbeiterkammer

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/[…]bei_Euronet.html

Webseite der Arbeiterkammer:

https://www.arbeiterkammer.at

Nachträglicher Hinweis:

Die easybank hat  die AGB im März 2016 geändert, ein Auszug:

1.9.1. Betreiber von Geldautomaten(„Dritte“), mit welchen die easybank keinen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, können die Durchführung von Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen, an Geldautomaten gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts anbieten. In diesem Fall wird dem Karteninhaber vor Durchführung der Kartentransaktion am Geldautomaten vom Betreiber des Geldautomaten die Durchführung der vom Karteninhaber gewünschten Kartentransaktion gegen ein bestimmtes Entgelt angeboten.

AGB hier einsehbar.

Zudem biete die Webseite Girokonto.at eine Übersicht zu allen kostenpflichtigen Bankomaten in Österreich:
https://www.girokonto.at

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