B2B: Sündhaft Billig oder 2-fach Bezahlen?

Autor: Andre Wolf

In der letzten Zeit erreichen uns gehäuft Anfragen zu verschiedenen Facebookseiten, die hochwertige Elektronik oder andere Gebrauchsgüter zu Spottpreisen anbieten. Wie ein Full HD TV für unter 50 € oder neueste Smartphones für 19,99 €.

Das scheint ein Super-Sonderangebot zu sein, wo man sofort und mehrfach zugreifen sollte. So zumindest denken viele Nutzer.
Aber Achtung, hier verbirgt sich der Stolperstein schon im Namen!

B2B steht in der Geschäftswelt schlicht und ergreifend für Business to Business, auf Deutsch Geschäftsbeziehungen zwischen Händlern.

Nachfolgend aufgeführte Seiten stehen Symbolhaft für die vielen Seiten die das Unternehmen eröffnet hat.

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Oder

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B2B – kein Unbekannter für uns

Diese Seiten sprießen wie die Pilze aus dem Boden. Man muss durch die Verlinkung vermuten, dass diese durch das Unternehmen eröffnet werden. Hinter diesen Seiten verbirgt sich die B2B Technologies Chemnitz GmbH, über die wir bereits mehrfach Berichtet haben:

https://www.mimikama.org/allgemein/b2b-technologies-chemnitz-gmbh-verweigert-die-annahme-des-preises-prellbock-2013/

https://www.mimikama.org/allgemein/info-zu-hm-lagerverkauf-fr-149-eur-grosshandel-b2b/

https://www.mimikama.org/allgemein/info-zu-samsung-galaxy-s2-fr-49-eur-grosshandel-b2b/

https://www.mimikama.org/allgemein/designerware-zu-auffllig-gnstigen-preisen-auf-facebook-wie-iphones-bikes-smartphones-lacoste-polos-uvmb2b-technologies-chemnitz-gmbh/

Warum wirbt ein Handel für Gewerbetreibende bei Privatpersonen?

Das Angebot der B2B Handelsgesellschaft richtet sich offiziell an Gewerbetreibende und ein Einkauf ist nur nach Anmeldung und Zahlung eines Gewissen Beitrages möglich welcher sich auf 240 € (20 € x 24 Monate) beläuft.

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Die Facebookseiten, die uns gemeldet wurden, sind dahingehend irreführend, da sie sich dem Anschein nach eher an Endverbraucher richten. Hier vermuten wir, dass sich dahinter System und Methode verstecken.

Mal schmunzelnd angemerkt – wie alle wissen, ist die größte Lüge im Internet „Ich habe die AGB gelesen“.

Unserer Meinung nach Spekuliert die Firma genau auf diese Verhaltensweise, denn sollte der Endverbraucher, vom günstigen Angebot geblendet, die Anmeldung ausführen, welche unumgänglich ist um sich die Ware Online anzuschauen, wird er weder die Leistungsbeschreibung noch die AGB lesen. Oder zumindest ignorieren, weil der günstige Preis lockt.

Damit ist dann leider die Anmeldung getätigt und der Beitrag fällig

Und zwar auch, wenn man nur schauen will. Aber hier sollten sich die Nutzer nicht kampflos ergeben, denn die Chancen stehen nicht schlecht, dass diese, aufgrund mehrerer Gerichtsentscheidungen, nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

Die Firma B2B Technologies GmbH ist in Juristenkreisen kein unbeschriebenes Blatt. Die Gesellschaft firmierte in den letzten Jahren unter anderem auch unter dem Namen Jw Handelssysteme GmbH und Melango GmbH.

Was ist zu tun, wenn man sich dennoch auf diesem Portal angemeldet hat und im Sinne des § 13 BGB Endverbraucher ist?

  • Auf gar keinen Fall ignorieren!!!.

Sollte man solch eine Zahlungsaufforderung ignorieren, kann die Firma einen Mahnbescheid beantragen. Gegen diesen kann man selbstverständlich vorgehen, was aber mit evtl. erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

  • Sucht einen Rechtsbeistand auf, am besten einen, der Erfahrungen hat in diesem speziellen Bereich.
  • Wenn ihr einen Rechtsbeistand aufsucht, dann bringt alles an Dokumentation mit die euch zur Verfügung steht (Schreiben der Firma, Screenshots usw.) Screenshots sollten mit Zeit Stempel versehen sein damit sie Gerichtsverwertbar sind.

(Atomshot von GGR Rechtsanwälte https://chrome.google.com/webstore/detail/atomshot/pjfmllbdhacnbnjgenkeflcmklpkjdcn )

Die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage hat durchaus ihre Daseinsberechtigung

So stellen wir hier 2 grundlegende Dinge dar, die bereits durch Urteile verschiedener Amtsgerichte bestätigt wurden. Zum einen stellte z.B. das Amtsgericht Neuss fest, dass es sich hierbei gar nicht um einen Vertrag handeln kann, da kein Vertrag zustande gekommen ist. Das Angebot der Firmen richtet sich immerhin an Gewerbetreibende bzw. Händler. Somit nicht an Endverbraucher bzw. Verbraucher. Also kann kein wirksamer Vertrag zustande kommen.

Zum anderen stellten bereits mehrere Gerichte (u.a. Amtsgerichte in Mönchengladbach, Würzburg, Bremen-Blumenthal) fest, dass die Zahlung der 240€ per anno eine „überraschende Klausel“ ist. Eine überraschende Klausel kann so erklärt werden: Es gibt mehrere Portale, die Waren zum Kauf anbieten und eine Anmeldung erforderlich ist (Namen werden wir hier nicht preisgeben, aber ihr wisst sicher, welche Angebote es gibt). Normalerweise ist die Anmeldung nicht kostenpflichtig. Daher kann es durchaus als „überraschende Klausel“ gewertet werden, was die Gerichte auch tun.

Darüber hinaus stellen die Gerichte üblicherweise die Kosten dem Verlierer. D.h. Euch fallen keine Kosten an. Ihr müsst lediglich in Vorkasse gehen. Meist kann man dies auch anders regeln. Wie hiermit zu sehen ist:
Es lohnt sich dagegen vor zu gehen und nicht zu „schlucken“. Vielleicht sollte dieser Aufwand als „Strafe“ dienen, dass man nicht genug aufgepasst hat (auch wenn es sicherlich traurig ist, dass man heutzutage so vorsichtig sein muss).

Die Vermutung liegt nahe das die Firma Bewusst, speziell auf Facebook den Anschein erweckt das ihre Angebote auch für Endverbraucher im Sinne des §13 BGB Gelten.
Dies ist aber bei näherer Betrachtung der Homepage nicht der Fall.

Solltet ihr mal nicht aufgepasst, oder von den günstigen Angeboten geblendet die Anmeldung ausgeführt haben und die Rechnung erhalten haben, solltet ihr wie bereits erwähnt diese nicht ignorieren und einen Erfahrenen Rechtsbeistand aufsuchen.

Wir können keinen Sieg garantieren, aber die Chancen stehen dennoch sehr gut

Quellen:

Amtsgericht Würzburg
http://www.kanzlei-rader.de/?p=2231

Amtsgericht Neuss
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-neuss_101-c-4710-12_melango-urteil.pdf

Amtsgericht Bremen Blumenthal
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-bremen-blumenthal_45-c-1233-12_melango-urteil.pdf

Amtsgericht Mönchengladbach
http://www.kanzlei-rader.de/?p=2005

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