Seriöses Job-Angebot oder Auftrag zur Geldwäsche?

Autor: Tom Wannenmacher

Seriöses Job-Angebot oder Auftrag zur Geldwäsche?
Seriöses Job-Angebot oder Auftrag zur Geldwäsche?

Wie unser Kooperationspartner der Watchlist-Internet aktuell berichtet, versuchen erneut Kriminelle, Verbraucher unter dem Deckmantel attraktiver Job-Angebote zur Geldwäsche zu bewegen.

Attraktiver Job-Angebote zur Geldwäsche? Die Watchlist-Internet empfiehlt: Nehmen Sie unbedingt Abstand, denn ansonsten machen Sie sich strafbar! Auf diversen Job-Börsen und Kleinanzeigenportalen stoßen Arbeitssuchende momentan auf Angebote zur freien Mitarbeit der „TideBit Deutschland LTD“. Die Firma existiert in dieser Form nicht. Kriminelle missbrauchen den Namen eines Kryptowährungsunternehmens, um BewerberInnen zur Geldwäsche zu bringen. Wer die Aufgaben erfüllt, macht sich womöglich selbst strafbar.

Im Internet werden momentan attraktive Job-Angebote, in denen nach „freien Mitarbeitern“ gesucht wird, die von zu Hause aus arbeiten können, verbreitet. Wenn Sie auf eines dieser Angebote stoßen, bei denen Sie als „Manager in der Auftragsbearbeitung“ Ihr Bankkonto zur Verfügung stellen sollen, brechen Sie umgehend jeglichen Kontakt ab. Unterzeichnen Sie keine zugesandten Verträge in dieser Sache und übermitteln Sie keine weiteren persönlichen Daten oder Ausweisdokumente.

Der Aufgabenbereich wird im Vertrag lediglich angedeutet, aber noch nicht konkretisiert:

Screenshot Watchlist-Internet: Ein Ausschnitt des Arbeitsvertrages, der zu Geldwäsche führt.
Screenshot Watchlist-Internet: Ein Ausschnitt des Arbeitsvertrages, der zu Geldwäsche führt.

Geldwäsche

Natürlich wird dies nicht offen kommuniziert, doch Ihre Aufgabe liegt darin, Geld aus kriminellen Aktivitäten reinzuwaschen. Sie werden also als sogenannter „Money Mule“ eingesetzt. Im weiteren Verlauf fordert man Sie nämlich dazu auf, Ihr Bankkonto zu nennen und eingehende Beträge auf andere Konten bzw. in Form von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen z.B. über bitpanda weiter zu überweisen. Dafür dürfen Sie sich fünf Prozent des jeweiligen Betrages einbehalten.

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Das Geld stammt beispielsweise aus unterschiedlichen Kleinanzeigen-Betrugsmaschen oder aus Fake-Shops, die trotz Zahlung keine Ware liefern.

Geldwäsche ist strafbar

Im Strafgesetzbuch (StGB § 165) ist unter anderem geregelt, dass Personen, die wissentlich Vermögensbestandteile aus rechtswidrigem Handeln an sich bringen, verwahren, anlegen, verwalten, umwandeln, verwerten oder Dritten übertragen, zu bestrafen sind. Kommen Sie also mit derartigen Angeboten in Berührung, sollten Sie umgehend Abstand von diesen nehmen und polizeiliche Anzeige erstatten. Das gilt auch, wenn Sie bereits Überweisungen vorgenommen haben.

Ausweisdokumente bei Bewerbung

Um sich für das betrügerische Job-Angebot bewerben zu können, werden Sie auch zur Zusendung eines Ausweisdokuments gebracht. Von der Versendung derartiger Unterlagen raten wir grundsätzlich ab. Ist das Versenden unvermeidbar, raten wir Ihnen, dass Sie Ausweiskopien mit Wasserzeichen versehen. So stellen Sie sicher, dass diese in den falschen Händen nutzlos sind.

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Quelle: Watchlist-Internet
Artikelbild: Shutterstock / LiliGraphie

 

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