Anonymous.Kollektiv: Die ganze Mimikama Geschichte [Teil14]

Autor: Andre Wolf

Prozessbeginn und überraschend schnelles Teilgeständnis.
Prozessbeginn und überraschend schnelles Teilgeständnis.

Prozessbeginn und überraschend schnelles Teilgeständnis.

Bei diesem Artikel handelt es sich um die Fortsetzung zu Teil 13: Überstellung und der Prozess.

Am 29. November 2018 startete der Prozess gegen den (seinerzeit noch mutmaßlichen) Migrantenschreck-Betreiber in Berlin. Die Anklage beinhaltet einen Waffenhandel in 193 Fällen. Wie wir bereits in früheren Artikeln dargestellt haben, sind diese Waffen mit einem überteuerten Preis von Ungarn aus versendet worden. Rein rechnerisch dürfte hier ein Aufschlag von 100% getätigt worden sein.

Beworben wurden diese Waffen stets mit dem Versprechen, absolut legal in Deutschland zu sein, was jedoch hinreichend widerlegt wurde. An dieser Stelle verweisen wir gerne nochmal auf die ARD-Ausstrahlung „Migrantenschreck“: Illegaler Waffenhandel im Internet ( FAKT / Das Erste), in der uns Tests zu einer dieser Waffen gezeigt wurden.

Der erste Prozesstag am 29. November verlief so weit unspektakulär, es kam zur Vorlesung der Anklage. Wesentlich interessanter gestaltete sich am gestrigen Tage der zweite Verhandlungstag, denn dieser endete mit einer kleinen Überraschung.

Der „Migrantenschreck“-Betreiber räumt die Waffenverkäufe ein. In gleicher Linie gab er jedoch auch an, dass er bei seinen Verkäufen davon ausging, sich nicht strafbar gemacht zu haben. Nach eigenen Angaben habe er sich m Vorfeld bei einem Juristen und auch Behörden erkundigt.

Zudem gab er am gestrigen Verhandlungstag an, ordentlich gemeldet gewesen zu sein. Das stellen wir jedoch deutlich in Frage, da über einen längeren Zeitraum Mimikama-Verantwortliche und die Mimikama-Adresse als Betreiber des Shops angegeben waren. Mehr noch: durch diese irreführende Darstellung des Migrantenschreck-Firmensitzes und der Betreiber kam es bei uns im Büro zu einer Durchsuchung von Seiten der Staatspolizei, sowie vielfach eingegangenen Abmahnschreiben aufgrund von Werbeverstößen durch Migrantenschreck.

Täuschungsversuche durch Migrantenschreck
Täuschungsversuche durch Migrantenschreck

Diese bewusste Täuschung steht nicht in Einklang mit der vermeintlich regelkonformen Beschreibung, wie sie im zweiten Prozesstag getätigt wurde.

Ferner wurde der Pressesprecher des Vereins Mimikama (Andre Wolf) auf der Webseite Migrantenschreck in einer Presseerklärung als „Migrantenschreck-Geschäftsführer“ ausgegeben. Dies geschah in einer Veröffentlichung vom 27. August 2016 mit dem Titel “Migrantenschreck startet Projekt “Sichere Hochschule””. Eine archivierte Version des Artikels findet sich hier.

Mehrfach hat der Betreiber der Seite Migrantenschreck versucht, Mimikama als Betreiber des Onlineshops hinzustellen, teils mit gefälschten Indizienbeweisen, dann wieder mit falschen Nennungen oder eben wie oben gezeigt, mit der falschen Angabe im Impressum.

Betreiber des Anonymous.Kollektivs

Doch diese Anklage ist noch nicht alles, denn gegen Rönsch gebe es zudem auch noch gesonderte Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Aus einem Artikel der ARD geht überdies noch hinaus, dass die Staatsanwaltschaft auf Anfrage hin bestätigt habe, dass Rönsch der Administrator der Facebookseite Anonymous.Kollektiv war. Man liest dort:

 Er selbst war nach hiesigem Ermittlungsstand Administrator der Facebookseite Anonymous.kollektiv, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Außerdem habe er „sich selbst auf seiner Facebook-Seite als Verantwortlicher für diese ausgegeben“.

Es bleibt daher spannend, wie diese Verfahren ausgehen, denn in der Vergangenheit hatte Rönsch immer wieder bestritten, Betreiber der Facebookseite zu sein und das auch vor Gericht bekundet und in einigen Fällen durchgesetzt (vergleiche hier).

Das Urteil

Vielleicht endet diese Geschichte nun hier … vielleicht geht sie noch weiter. Am heutigen 18. Dezember 2018 endete der Strafprozess nach 5 Verhandlungstagen. Das Urteil: Haftstrafe für rechtsextremen Waffenhändler.

In der Statusmeldung des „JFDA – Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus“ lautet es im Klartext:

Urteil im „Migrantenschreck“-Prozess: Haftstrafe für rechtsextremen Waffenhändler

Der Betreiber des rechtsextremen Waffenversandes „Migrantenschreck“, Mario R., ist am 18.12.2018 vom Landgericht Berlin wegen unerlaubten Waffenhandels zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Die 10. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass R. von Ungarn aus in mindestens 177 Fällen illegal Schusswaffen an deutsche Käufer versandt hatte. R. wurde noch am Dienstag aus der Untersuchungshaft entlassen und bleibt bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.

Laut Anklageschrift hatte R. im Jahr 2016 von Ungarn aus den Onlineshop „Migrantenschreck“ betrieben und mit dem Versand von Schusswaffen nach Deutschland fast 110.000 Euro Gewinn erzielt. Der Versandhandel hatte auf seiner Website explizit damit geworben, dass die Waffen zur Verteidigung gegen Asylsuchende eingesetzt werden könnten („60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asyforderer nieder“). In Werbevideos, in denen die Pistolen vorgeführt wurden, wurde u.a. auf Fotos von hochrangigen Politikern geschossen.

R. gestand die Tathandlungen – das Betreiben des Onlineversandes bzw. den Versand der Waffen –, erklärte jedoch, dass er sich zuvor bei einem Anwalt über die rechtliche Situation erkundigt hatte und von der Straflosigkeit seines Handelns überzeugt gewesen sei. Die Verteidigungsstrategie zielte im Rahmen der Hauptverhandlung vor allem darauf ab, die Gefährlichkeit der feilgebotenen Schusswaffen in Abrede zu stellen. Ein Rechtsmediziner betonte jedoch, dass die mit den Revolvern verschossenen Gummiprojektile bei einer geringen Distanz oder einem aufgesetzten Schuss auch tödliche Wirkung hätten entfalten können.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und zwei Monaten für den mehrfach wegen Betruges vorbestraften Angeklagten gefordert. Die Tatsache, dass die Waffen explizit mit dem Einsatz gegen Menschen beworben worden seien, müsse sich strafschärfend auf den Urteilsspruch auswirken, so die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wiederum die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts für diesen Sachverhalt bezweifelt und die Einstellung des Verfahrens gefordert. Doch selbst für den Fall, dass das Gericht die Zuständigkeit der deutschen Justiz bejahen würde, sei Mario R. freizusprechen, weil er einem unvermeidbaren Verbotsirrtum unterlegen und von der Straflosigkeit seines Handels überzeugt gewesen sei, so die Verteidigung.

Der Verurteilte Mario R. ist kein Unbekannter. Im Jahre 2014 war er Aktivist der „Montagsmahnwachen für den Frieden“, bei denen sich regelmäßig rechte, verschwörungsideologische und antisemitische Akteure beteiligten. Später sympathisierte er mit der Alternative für Deutschland (AfD) und dem rechten Compact-Magazin. Gemeinsam mit dessen Chefredakteur und einem weiteren Mitarbeiter der Zeitschrift war er im Dezember 2015 bei einer Heftvorstellung im Rahmen von „Compact TV“ zu sehen. Zudem ergab die Hauptverhandlung, dass R. im Jahr 2016 mehrfach vierstellige Eurobeträge des Compact Magazins sowie des Kopp Verlages erhielt – angeblich als Vergütung für Vermarktungsdienstleistungen.

Der nun zu Ende gegangene Strafprozess hatte sich über fünf Verhandlungstage erstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

 

Übersicht

Anonymous.Kollektiv: Die ganze Mimikama Geschichte

  • Teil 1: Wie alles begann…
  • Teil 2: Die COMPACT – Rönsch Connection: Ein kleiner Exkurs
  • Teil 3: Fake-News & Watchgroups
  • Teil 4:Das Spin-Off Migrantenschreck
  • Teil 5: Die Zeit der Leaks und der Schritt zurück
  • Teil 6: Das Ende der Facebookseite, der Einbruch der Reichweite und die Kampagne gegen Mimikama
  • Teil 7: Fronten zwischen Compact und Rönsch
  • Teil 8: Rönsch zieht auf Anonymounews.ru blank
  • Teil 9: Der Fauxpas-GAU
  • Teil 10: Zugangsdaten, Datenbanken und Kundenadressen
  • Teil 11: Das Ende von Migrantenschreck und Rönsch unter Druck
  • Teil 12: Rönsch wird in Budapest festgenommen
  • Teil 13: Überstellung und der Prozess
  • Teil 14: Prozessbeginn und überraschend schnelles Teilgeständnis
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