*#06# – Angeblicher Tipp der Polizei für alle Handybesitzer

Autor: Tom Wannenmacher

Tipp der Polizei für alle Handybesitzer aus dem Jahre 2009.  In dem von der Polizeiinspektion Kindberg (Österreich) verfassten Schreiben wird eine Methode genannt, wie man sein Handy im Diebstahlfall so sperren lassen kann, dass der Dieb mit dem Gerät angeblich nichts mehr anfangen kann (Gerätesperrung).

Um folgendes Bild geht es:

Angebliches Polizeischreiben

Was ist an der Geschichte dran?

Richtig ist, dass sich mit dem im Schreiben genannten GSM-Code bei vielen Geräten die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) auslesen lässt. Diese ist für jedes Gerät eindeutig, in soweit stimmt die Aussage des Schreibens.

Von den bekannten Handy-Providern bieten allerdings die wenigsten eine Gerätesperrung an. Unserer Recherche zufolge bietet lediglich Vodafone diesen Service an.

IMEI-Nummer notieren und diese getrennt vom Handy aufbewahren.

Ungeachtet dieser Tatsache ist es jedoch nicht unsinnvoll, sich die IMEI-Nummer zu notieren und diese getrennt vom Handy aufzubewahren.

Im Falle eines Diebstahls kann man diese der Polizei melden, welche sie dann in eine Liste mit als gestohlen gemeldeten Handys aufnimmt. Potenziell gestohlene Handys dann mit dieser Liste abzugleichen ist übrigens schon lange gängige Polizeipraxis.

Was ist mit diesem Schreiben?

Wie wir erfahren haben, stammt das Schreiben in der Tat von der besagten Polizeidienststelle, war allerdings anscheinend nur für den internen Gebrauch gedacht, was auch die nicht sehr offiziell klingende Formulierung erklärt.

Die Aussage ist allerdings, auch wenn dieses Schreiben von der angegebenen Quelle stammt, nicht weniger inkorrekt, als dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.

Hinzu kommt, dass die erwähnte IMEI-Nummer auf vielen aktuellen Geräten mit etwas Hintergrundwissen geändert werden kann. Dies ist zwar nicht erlaubt, würde aber eine eventuell eingesetzte hardwareseitige Sperrung aushebeln.

Zwar stellt das Telefonieren mit einem Gerät, bei welchem die IMEI verändert wurde, nach Auskunft der Bundesnetzagentur keinen Eingriff in die Mobiltelefonnetze dar. Die Geräte verlieren durch die Veränderung auch nicht ihre Zulassung. Allerdings ist die IMEI eine eindeutige Seriennummer, welche ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ die Nachvollziehbarkeit bei Diebstählen sicherstellen soll. Wer Änderungen daran vornimmt, könnte sich nach § 269 StGB der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen. Das gilt auch für den, der ein Gerät mit geänderter IMEI gebraucht, soweit er von der Änderung Kenntnis hatte.

Quelle: http://www.heise.de/mobil/artikel/Rechtliches-zu-Eingriffen-ins-Handy-226035.html

Fazit:

Das Schreiben ist echt. Es stammte von der Polizei und war für den internen Gebrauch bestimmt. Durch Eingabe der Kombination *#06# in das Wahlfeld wird die IMEI-Nummer des Gerätes angezeigt. Leider ist es aber so, dass eine hardwaremäßige Sperrung des Geräts nicht von allen Herstellern / Providern unterstützt wird.

Weitere Informationen

Auslesen der IMEI-Nummer bei Apple Geräten: http://support.apple.com/kb/ht4061?viewlocale=de_DE

 

Autor: Rüdiger Reinhardt vom ZDDK-Team

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.