Achtung Abzocke: Bei Anruf kein Vertrag! (€urowin Deutschland)

Autor: Tom Wannenmacher

Gewinnversprechen am Telefon folgt oft Vertragsbestätigung

Verbraucherzentrale Sachsen: Herr S. aus Leipzig war über das Schreiben einer €urowin Deutschland sehr verwundert. In diesem wurde ihm der Abschluss eines Vertrags bestätigt – verbunden mit einer Zahlungsaufforderung über 178,50 Euro. Er könne sich nun darüber freuen, monatlich bei 225 attraktiven Preisausschreiben eingetragen zu werden und außerdem „an der werktäglichen 1 Millionenziehung bei einer Internet-Lotterie“ teilzunehmen, schreibt ihm der Absender €urowin Deutschland als Marke der TSC Ltd. mit türkischem Geschäftssitz. Herr S. erinnerte sich an einen Anruf vor wenigen Tagen, wo man um seine Teilnahme an Gewinnspielen warb. Um den lästigen Anrufer loszuwerden, hatte er einer Zusendung von Unterlagen zugestimmt.

image

Neues Gesetz hilft nur teilweise

„Mit solchen Schilderungen kommen Verbraucherinnen und Verbraucher sehr häufig zu uns“, berichtet Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Mit einer noch recht neuen gesetzlichen Vorschrift kann ihnen nun häufiger geholfen werden. Der im Oktober 2013 in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügte § 675 Abs. 3 sieht für Verträge über die Anmeldung oder Registrierung zur Teilnahme an Gewinnspielen, die von Dritten durchgeführt werden, die Textform vor, also beispielsweise ein Schreiben, E-Mail oder Fax. „Wer nach einem solchen Anruf zum Beispiel ein Begrüßungsschreiben oder eine Auftragsbestätigung erhält, kann also die Zahlungsaufforderung unter Hinweis auf den fehlenden Vertragsschluss ohne Weiteres zurückweisen“, informiert Henschler. Mit dieser neuen Hürde der Textform sollen Verbraucherinnen und Verbraucher Gelegenheit haben, ihre Zustimmung zum Vertrag und deren Bedeutung in Ruhe abwägen zu können. Nur wer ein Vertragsangebot eines Gewinnspieldienstleisters dann tatsächlich etwa schriftlich oder per E-Mail annimmt, schließt einen Vertrag, der dann nur noch im Wege des Widerrufs rückgängig gemacht werden kann.

„Mit der Schaffung dieser Regelung hat der Gesetzgeber jedoch entgegen der Forderung der Verbraucherzentralen ausdrücklich nur telefonische Verträge über Gewinnspieleintragungsdienste regeln wollen“, bedauert Henschler. Werden am Telefon andere Dienstleistungen verkauft, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf die Regelung berufen. Vielmehr müssen sie dann in die oft nervenraubende Auseinandersetzung mit dem Anbieter treten, den Vertragsschluss bestreiten oder widerrufen. Ein Musterbrief dazu ist unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/Musterbriefe abrufbar.

Am besten schützt sich, wer bei Anrufen von Unbekannten sofort auflegt. Diese nur vermeintlich unhöfliche Reaktion ist die richtige Antwort auf derartig dreiste und belästigende Anrufe.

MIMIKAMA

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.