Abzocke durch Corona-Schnelltests? Vergütung ermöglicht Betrug

Autor: Annika Hommer

Abzocke durch Corona-Schnelltests? Vergütung ermöglicht Betrug
Artikelbild: Glomex

Ein Onlinekurs über die Abstrichentnahme bei Schnelltests und ein Antrag beim Gesundheitsamt reichen aus, um sich als Corona-Testzentrum zu registrieren.

Keine Kostennachweise, kaum Kontrollen – das verleitet scheinbar einige dazu, aus Covid-19-Schnelltests ein gewinnbringendes Geschäft zu gestalten. Im Ruhrgebiet ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrugs gegen ein Unternehmen, das in mehreren Städten bundesweit Schnelltestzentren betreibt.

1000 Tests zu viel gemeldet

Laut eines Berichts der Süddeutschen Zeitung, des WDR und NDR seien von dieser Firma an verschiedenen Standorten teilweise 1000 Tests mehr bei der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet als wirklich durchgeführt worden. Im Rahmen der Ermittlungen gegen zwei Verantwortliche des Unternehmens wurden inzwischen Geschäfts- und Privaträume durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden.

Die Verdächtigen stritten die Vorwürfe derweil ab und teilten mit, dass die Testungen in Absprache mit den zuständigen Behörden in einigen Städten mit mehreren Standorten zusammengefasst übermittelt worden seien. Die entsprechenden Gesundheitsämter dementierten dies. In Münster wurde dem Unternehmen aufgrund der Vorfälle bereits die Lizenz entzogen und auch Köln kündigte an, dies überprüfen zu wollen.

18 Euro Erstattung für jeden Test

Um vom Bund eine Erstattung in Höhe von 18 Euro je Test zu erhalten, müsse jedes Testzentrum lediglich die Zahl der Getesteten an die Kassenärztliche Vereinigung übermitteln. Hierbei wird allerdings nicht überprüft, ob überhaupt entsprechende Antigen-Schnelltests angeschafft wurden.

Der Grund hierfür liege in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, welche ausdrücklich vorschreibt, dass die Angaben, die durch ein Testzentrum übermittelt werden, „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfe. Laut eines Sprechers des Bundesgesundheitsministeriums seien bisher keine Fälle bekannt, in denen zu viele durchgeführte Tests gemeldet worden seien, dennoch seien alle Testzentren verpflichtet, Belege über den Kauf der Antigentests für etwaige Prüfungen aufzubewahren.

Zahl der Testzentren steigt enorm

Wohl auch aufgrund der niedrigen Schwelle, die eine Zulassung als Schnelltestzentrum ermöglicht, erhöhte sich deren Anzahl nur in Nordrhein-Westfahlen von Mitte März bis Mitte April von 1862 auf 5776 – bis Mitte Mai sogar auf 8735. Die Höhe der Summe, welche bislang insgesamt für Schnelltests aufgewendet wurde, sei dem Bericht zufolge nur schwer zu ermitteln.

Während es sich in Baden-Württemberg bis April auf rund 62 Millionen belief, seien es in Bayern bis Mitte Mai über 120 Millionen Euro gewesen. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen verteilten Gelder, werden anschließend auf Steuermitteln erstattet.

Carsten Schneider, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD- Bundestagsfraktion übt nun scharfe Kritik an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dieser habe Warnungen und Hinweise von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen bzgl. der Betrugsanfälligkeit des Verfahrens ignoriert, obwohl er „die Verantwortung für den verantwortungsvollen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler“ trage.

Spahn gibt an, nun prüfen zu wollen, ob man schärfere Kontrollregeln einführen könne, auch wenn er betont, dass die der Großteil der Schnelltestzentren, ordentlich und professionell arbeiten würden.

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Quelle: WELT
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