Abzocke am Handy: Redirect-Verfahren soll User vor Abofallen schützen!

Autor: Claudia Spiess

Abzocke am Handy: Redirect-Verfahren soll User vor Abofallen schützen!
Abzocke am Handy: Redirect-Verfahren soll User vor Abofallen schützen!

Abofallen via Handy.

Abzocke am Handy: Redirect-Verfahren soll User vor Abofallen schützen! – Das Wichtigste zu Beginn:

Immer raffinierter werden Handy-Nutzer in unerwünschte Abofallen gelockt. Seit 1. Februar ist das Redirect-Verfahren verpflichtend. Bei diesem wird der Nutzer auf Kosten hingewiesen und muss diese aktiv bestätigen, um das Abo zu bestellen.

Überraschung Handy-Rechnung

Man klickt nur kurz auf einen Banner und hat bereits ungewollt ein Abo abgeschlossen. In den meisten Fällen wird dies von den Handynutzern erst Wochen später auf der Handy-Rechnung bemerkt. Diese Abzocke bestätigt auch die Verbraucherzentrale in Köln.

Redirect-Verfahren seit 1. Februar

Nun wurde von der Bundesnetzagentur für Abo-Verträge das sogenannte Redirect-Verfahren verpflichtend eingeführt. Bei einem Klick auf einen Banner wird man zur Internetseite des Netzbetreibers umgeleitet und auf die Kosten hingewiesen. War der Klick tatsächlich gewollt, muss man hier die Bestellung nochmals bestätigen.

Der Anbieter muss sich in Fällen, in denen kein Redirect eingerichtet ist, zu bestimmten Schutzmaßnahmen verpflichten: Die Mobilfunkgarantie. Darunter fällt beispielsweise die „Geld-Zurück-Garantie“ bei Missbrauch.

Abofallen und Abzocke via SMS und Mail

Eine weitere Kostenfalle sind Phishing-Nachrichten.

Monika Jenke, Beraterin der Kölner Verbraucherzentrale, warnt vor betrügerischen Nachrichten, die per Mail oder SMS einlagen. Diese werden immer raffinierter und ausgeklügelter. Als Beispiel nennt sie die Abofalle, die ein unzustellbares Paket ankündigt.

Über einen solchen Fall, in dem der Absender sich als DHL tarnt, haben wir erst kürzlich berichtet: Gefälschte DHL-SMS führt in Abofalle!

Wichtig in solchen Fällen ist allerdings, dass auf der entsprechenden Website Informationen zu dem Abo deutlich zu lesen sein müssen. Auch muss der Nutzer einen Button klicken, der mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet ist. Ist dies nicht der Fall, ist der Vertrag rechtlich nicht wirksam.

Abzocke und Betrügerisches Handeln

Häufig führen auch versteckte Kauf-Buttons zu unerwünschten Abo-Abschlüssen. Der Nutzer wird animiert, an einer bestimmten Stelle zu klicken. Ohne es zu bemerken, wird ein Kauf-Button im Hintergrund aktiviert. Beim Öffnen der entsprechenden Webseite wird unbemerkt die Mobilfunknummer des Nutzers identifiziert. Zahlungsanweisungen gehen danach direkt an den Mobilfunkanbieter.

Hierbei handelt es sich eindeutig um betrügerisches Handeln. Darum ist es auch besonders wichtig, seine Mobilfunkabrechnungen regelmäßig zu kontrollieren.

Drittanbietersperre empfohlen

Die Verbraucherzentrale Köln empfiehlt trotz des verpflichtenden Redirect-Verfahrens weiterhin die Drittanbietersperre. Hier wird die Handynummer für Abbuchungen von Drittanbietern gesperrt.

Auch können Teilsperren vorgenommen für unterschiedliche Kategorien wie zum Beispiel Erotik vorgenommen werden.

Die Drittanbietersperren haben keinen Einfluss auf Bezahlmöglichkeiten via Smartphone und beziehen sich nur auf die Abrechnung über den Mobilfunkanbieter. Bezahlarten wie Kreditkarte, Rechnung oder Lastschrift sind hiervon nicht betroffen, das Bezahlen per Smartphone gilt nicht als Drittanbieter.

Quelle: Kölner Stadt Anzeiger
Artikelbild: Shutterstock / Von fizkes
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