So verhindert man Abzocke am Smartphone

Autor: Kathrin Helmreich

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So verhindert man Abzocke am Smartphone
So verhindert man Abzocke am Smartphone

Sie sind in Apps und Werbebannern versteckt: unbemerkte Abofallen. Netzanbieter versprechen Schutz durch „Redirect“, doch der ist nicht immer wirksam.

Klingt wie der Tabletten-Beipackzettel: Apps können Abzocke enthalten! Genau genommen sind es eingebaute Werbebanner in Smartphone- oder Tablet-Apps oder auf Websites. Unser Kooperationspartner checked4you erklärt dir, was wirklich hilft:

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Fingertip in einer Abofalle? Das kann auf Smartphones und Tablets leider schnell passieren.
  • Inzwischen sind Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, euch vor ungewollten Abos zu schützen.
  • Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt eine Drittanbietersperre einrichten.

Kommt man beim Wischen mit dem Finger drauf, hat man vielleicht schon ein Abo aktiviert, das über die monatliche Telefonrechnung abkassiert wird. Möglich macht die Masche das sogenannte WAP-Billing (WAP=Wireless Application Protocol). Dadurch soll unkompliziertes Bezahlen per Smartphone ermöglicht werden, da keine Konto- oder Kreditkartendaten angegeben werden müssen. Beim „Clickjacking“ manipulieren Betrüger eine Werbung – wie das aussieht, zeigt eine Grafik am Ende des Textes.

Um Missbrauch einzudämmen, haben einige Netzanbieter Mitte 2016 freiwillig ein Redirect-Verfahren eingeführt. Seit Februar 2020 schreibt die Bundesnetzagentur so ein Verfahren vor. Konkret heißt das: Bevor ein Abo abgeschlossen wird, kommt ihr auf eine Seite des Mobilfunkanbieters, die euch vor den Kosten warnt. Erst wenn ihr dort zustimmt, wird das Abo aktiv. Netzanbieter, die keinen Redirect anbieten, müssen euch zum Beispiel mit einer Mobilfunkgarantie absichern. Das ist eine Art Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass ihr unbemerkt ein unseriöses Abo abgeschlossen habt.

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Aber damit es gar nicht erst zu Problemen kommt, gibt es nach wie vor einen wirksamen Schutz: die so genannte Drittanbietersperre. Ihr könnt bei eurem Mobilfunkanbieter beantragen, dass Abo-Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden können. Das besagt das „Telekommunikationsgesetz“. Antragssprachlich heißt das dann „Sperre der Identifizierung des Mobilfunkanschlusses für neben der Verbindung erbrachte Leistungen“. Klar? Nun, übersetzt gesagt: Damit werden im Grunde alle auf „WAP-Billing“ basierende Dienste gesperrt.

Einziger Nachteil: Wer z.B. gerne mit Hilfe genau dieser Technik per Handy in der Bahn bezahlt, kann das dann nicht mehr, weil auch dieser Dienst mit gesperrt wäre. Das Bezahlen der Tickets per Kreditkarte, Lastschrift usw. ist natürlich weiter möglich, wenn die App das anbietet. Oder ihr sagt beim Einrichten der Drittanbietersperre, dass genau dieser App-Anbieter doch über die Telefonrechnung abbuchen darf. Einfach mal beim Mobilfunkanbieter fragen, was da geht.

Einen Musterbrief zur Drittanbietersperre könnt ihr von der Website der Verbraucherzentrale NRW herunterladen, damit die Formulierung beim Sperren-lassen auch stimmt. Viele Anbieter machen das alternativ auch telefonisch, und bei einigen kann man die Einrichtung der Drittanbietersperre auch über das Online-Kundenportal vornehmen.

Geld zurück fordern

Wer bereits in eine solche Falle getappt ist, sollte versuchen, den Rechnungsposten innerhalb von acht Wochen nach Erhalt der Rechnung sowohl bei dem Mobilfunkanbieter als auch dem Drittanbieter zu beanstanden. Denn bei einer Bestellung im Internet muss auf den Preis deutlich und verständlich in der Nähe des Bestellbuttons hingewiesen werden. Außerdem muss der Bestellbutton durch seine Beschriftung eindeutig klar machen, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt (z.B. „jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“). Ist diese Anforderung nicht erfüllt, müsst ihr nichts bezahlen. Und: Bei Minderjährigen kommt sowieso kein Abovertrag zustande, da hierzu eine Genehmigung der Eltern notwendig wäre!

Vertragskunden können den Rechnungsbetrag kürzen und nur das zahlen, was sie sowieso zahlen würden. Darüber solltet ihr den Mobilfunkanbieter auf jeden Fall schriftlich informieren, denn sonst kann es Mahnungen geben. Auf keinen Fall aber solltet ihr auf die Idee kommen, eure komplette Rechnung nicht zu bezahlen. Für eine Beanstandung der Telefonrechnung bieten wir einen entsprechenden Musterbrief.

Aber Achtung: Das heißt noch lange nicht, dass die Sache damit ausgestanden ist, denn zum einen akzeptiert der Mobilfunkbetreiber das vielleicht nicht, und selbst wenn, müsst ihr euch danach möglicherweise noch mit dem Abo-Anbieter herumschlagen. Insofern raten wir Betroffenen eigentlich, mit der Angelegenheit am besten gleich in eine unsere Beratungsstellen zu gehen und sich helfen zu lassen.

Grafik: Marktwächter Digitale Welt
Grafik: Marktwächter Digitale Welt

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Quelle: checked4you
Artikelbild: fizkes / Shutterstock
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