About Hatespeech: „Fickt Euch“

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Autor: Andre Wolf

Artikelvorschaubild von Vulp / Shutterstock.com
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„Fickt Euch“, nein das meinen wir natürlich nicht beleidigend. Wir nutzen es selbstverständlich nur im zitierten Sinne

Denn „Fickt Euch“ ist nicht unbedingt eine Beleidigung. Und das, was es jetzt zu lesen gibt, ist kein Fake. Das haben wir uns nicht ausgedacht, hat aber am Ende natürlich auch einen juristischen Haken.

Aber beginnen wir von vorne: Am Donnerstag, den 10. Mai 2018, veröffentlichte der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA) auf Facebook, dass mehrfach Bauarbeiter in Kleidung gesehen wurden, die nach Ansicht des AStA eindeutig der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind. Diese Statusmeldung auf Facebook bekam in der Zeit von Donnerstag bis Sonntagabend über 3000 Kommentare.

Darunter auch viele Kommentare, die man als Hatespeech ansehen könnte. Einer dieser Kommentare lautete:

 „Da sag ich doch mal glatt: Fickt euch!…und beschmeiße euch mit bösen bösen Symbolen. Achtung … in Deckung gehen: … ’88‘ … ‚HH‘ …“

Diesen Kommentar hat der AStA Vorsitzende dann mit dem Vorwurf der Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch (StGB) zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft Gera als zuständige Staatsanwaltschaft wurde daraufhin aktiv.

Aktive Ethymologen

Aktiv in dem Sinne, wie der Ausdruck „Fickt Euch! an dieser Stelle zu bewerten sei. Ja. Genau so. Denn nach Angaben der Staatsanwaltschaft war es an dieser Stelle nicht notwendig, ein Verfahren einzuleiten. Stattdessen gab es einen drei Seiten langen Antwortbrief der Staatsanwaltschaft, warum der Post in ihren Augen nicht als Beleidigung im Sinne des § 185 StGB zu sehen ist.

Kein Witz! Denn „Fickt euch!“ müsse ja nicht zwingend als Beleidigung gesehen werden. Und überhaupt: an dieser Stelle könne man die Verwendung von „Fickt Euch“ auch als ironisches Element werten, da in den gesamte politischen Kontext des Themas der Kommentar des Nutzers die Thematik ins Lächerliche ziehen wollte.

Noch interessanter wird es, als in dem Biref der Staatsanwaltshaft Gera erklärt wurde, dass „ficken“ ja auch mehrere Bedeutungen hat. Also beispielsweise „ungeduldig / zappelig“ im Sinne von fickrig oder gar „gedrillt worden sein“ im Sinne von „der Unteroffizier hat uns heute wieder gefickt!“

Da in diesem Kommentar nach Anischt der Staatsanwaltschaft keine Geschlechtsbezug vorlag, konnte die Aussage „Fickt Euch“ an dieser Stelle nicht als Beleidigung gewertet werden.

Bekanntheit erlangt

Der gesamte Fall hat dann in diesem Herbst eine etwas größere Bekanntheit erlangt und es auch ins TV geschafft. In der Satiresendung extra3 der des NDR gab es einen entsprechenden Beitrag zu diesem Fall:

Also geht „Fickt Euch“ jetzt immer?

Nein. Auf keinen Fall. Zum einen ist natürlich die Entscheidung des Staatsanwaltschaft Gera unter Juristen umstritten, zum anderen kommt es natürlich immer auf den Einzelfall an. So liest man auf Anwalt.de zu dieser Art der Fragestellung:

 § 185 StGB sagt nicht, wann eine Beleidigung vorliegt, sondern nur, dass eine Beleidigung strafbar ist. Entscheidend ist, in welchem Umfeld unter welchen Umständen welche Worte gewählt werden. So kann eine Bezeichnung einmal eine beleidigende Straftat sein und in einem anderen Fall nicht.

Vor Gericht wird die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG übrigens gerne mal weit ausgelegt, vor allem dann, wenn die Beleidigung unpersönlich gehalten ist. Und auch das trifft in diesem Fall zu.

Quellen:

Artikelvorschaubild von Vulp / Shutterstock.com

 

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