Abmahnwelle auf Facebook? Zur Zeit werden zahlreiche Schalke und DO Fans von einer Anwaltskanzlei aus Essen abgemahnt.

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Autor: Tom Wannenmacher

Im Moment bekommt die ZDDK-Redaktion Anfragen zu einem Statusbeitrag der von der Facebook-Seite:  “FC Schalke 04 – Die größte Nordkurve der Welt” erstellt wurde.

Dieser lautet:

image

Der Statusbeitrag im Wortlaut:

++ Abmahnwelle auf Facebook ++
Zur Zeit werden zahlreiche Schalke und DO Fans von einer Anwaltskanzlei aus Essen abgemahnt. Urheberrechtsverletzung auf Facebook.
Man stelle sich folgendes Szenario vor:

Man sieht auf Facebook ein nettes Foto von unserer Arena, man liked es und weils so „nett“ aussieht, teilt man es öffentlich auf sein Facebook Profil. Die Monate vergehen und nach zwei Jahren erhält man plötzlich Post von einem Anwalt. Man wird beschuldigt ein Foto „geklaut“ zu haben und muss jetzt Abmahngebühren, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zahlen. Uffff, da guckste erstma …

Seit Samstag erhalten zahlreiche Fans diese Schreckensnachricht. Es geht um Fotos von der Veltins Arena die unerlaubter Weise bei fb hochgeladen wurden und sich sehr stark verbreitet haben. Manch einer hat das Foto nur geteilt, manche haben es runtergeladen, bearbeitet und die neue Version auf fb gepostet. Keiner wusste aber, dass es nicht der Urheber, also nicht der Fotograf war, der dieses Foto bei fb hochgeladen hatte. Somit wurde ein „geklautes“ Foto verbreitet. Die Rechtslage ist natürlich klar, Urheberrechtsverletzung! Auch wenn man „geklaute“ Fotos teilt, verstößt man gegen die Copyright Rechte, wobei es egal ist ob auf dem Foto ein Copyright vermerkt ist oder nicht.
Aber was könnte das Ganze denn mit Abzocke zutun haben? Der Fotograf der die Rechte besitzt, mahnt schon seit längerer Zeit, in regelmäßigen Abstände, ahnungslose Fußballfans ab bzw lässt abmahnen. Seine Fotos findet man in diversen Communitys. Ein Auszug eines Zitates aus 2012 von dieser

Person:
„Wenn man die Quelle in Deutschland zurück verfolgen kann lasse ich sofort abmahnen. Bis jetzt immer erfolgreich. … Eine Kommunikation mit dem Urheberrechtsverletzer spare ich mir.“
Diese Person behauptet von sich, er sei ein „absoluter Ruhrgebietler“. … also ein Kumpel und Malocher?
Das Recht mag zwar auf seiner Seite liegen, moralisch gesehen ganz ganz schwach!

Also liebe Leute, passt bitte auf was Ihr postet, guckt genau hin woher Ihr die Fotos habt und was Ihr teilt. Keine Bange, dieses Arenabild stammt von uns. Wir sind richtige Kumpels und Malocher, die auf keine Abmahngebühren scharf sind, wir sind SCHALKER! Ihr dürft das Foto so oft teilen wie ihr wollt ohne Angst zu haben, dass man sich an Euch bereichert!
Glück Auf!
PS: Sollte jemand von Euch von den Abmahnungen betroffen sein, schreibt uns eine PN, wir helfen Euch!

Fake oder kein Fake? Im Recht oder im Unrecht?

imageStatement RA Tobias Röttger, LL.M. – GGR Rechtsanwälte:

Bei den uns vorliegenden Abmahnungen aus dem oben genannten Fall, wird die unlizenzierte Nutzung von verschiedenen Bildern, die als Motiv die Schalke Arena haben, auf Facebook abmahnt.

Es handelt es sich bei den Abmahnungen um keinen Fake, sondern um eine klassische Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Fakt ist, wenn man Bilder auf Facebook hochlädt, kopiert, verbreitet oder auf teilt, für die man keine Nutzungslizenz erworben hat oder die Bilder nicht vom Rechteinhaber nachweislich zur freien Verfügung (bspw. durch CC Lizenzen) gestellt worden sind, begeht man eine Urheberrechtsverletzung.

Eine solche kann durch eine Abmahnung verfolgt werden. Der Urheber hat einen Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der anwaltlichen Aufwendungen. In den uns vorliegenden Fällen wird der Schadensersatz anhand der Werte der MFM-Tabelle ermittelt. Hierüber kann man diskutieren, ob die MFM-Tabelle auch gegenüber einer privaten Person 1:1 angewendet werden kann.

Dies sehen die Gerichte unterschiedlich. Daneben ist die Frage offen, ob bei der Verwendung mehrerer Bilder durch einen Privaten, tatsächlich der Gegenstandswert für das Unterlassungsbegehren auf über 1.000 € im außergerichtlichen Bereich angesetzt werden kann.

Wenn man sich Ärger ersparen will, sollte man immer vor dem Hochladen, Verbreiten, Posten und Teilen von Bildern vergewissern, ob man dies wirklich darf. In Deutschland existiert leider bisher nicht das Institut des Fair Use wie in der USA. Als Fair Use (deutsch Angemessene Verwendung) bezeichnet man eine Rechtsdoktrin des anglo-amerikanischen Urheberrechts-Systems (z. B. US-amerikanisches Copyright), die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use

Hier ist die Politik gefordert. Eine solche Einführung des Fair Use wäre insbesondere in Hinblick auf den technischen Wandel und das Internetnutzungsverhalten von Privaten durch die Nutzung der Sozialen Medien wie Facebook wünschenswert. Dadurch wäre vielen Abmahnungen gegenüber Privaten der Nährboden entzogen.

Statement von:

 

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Autoren: RA Tobias Röttger, LL.M. – GGR Rechtsanwälte
Medienrecht +  Mainz
Urheberrecht . Markenrecht . Medienrecht . Persönlichkeitsrecht . Der gute Ruf des Unternehmens
E-Mail: [email protected]
Web: ggr-law.com
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