Betrügerische Abmahnungen im Umlauf (20th Century Fox)

Autor: Kathrin Helmreich

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“Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage” – so werden Empfänger unter Druck gesetzt

Wir haben eine aktuelle E-Mail erhalten, die zur Zeit verschickt wird. Betrüger wollen hier dem Empfänger weismachen, dass er ein Urheberrecht verletzt haben soll. Dies sei beim Streamen auf der Webseite “kinox.to” zustande gekommen. Er müsse umgehend 420,36 Euro bezahlen, um eine Klage abzuwenden.

So sieht die Abmahnung aus:

image
Bild im Klartext:

„Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage
Web-Az: 42-140.12306 TD

Sehr geehrte(r) Herr/Frau,
in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firma 20th Century Fox (foxmovies.com) mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Der Gegenstand unserer Beauftragung ist über Ihre IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung, auf der folgenden illegalen Streaming Plattform: kinox.to

Bisher haben Sie die Forderung nicht beglichen. Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtstand von 420,36 Euro auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit bis zum 06.04.2018 den Mahnbetrag vom 420,36 Euro auszugleichen.

Sofortige Zahlung des Gesamtbetrags erspart Ihnen weitere Folgekosten und Unannehmlichkeiten. Achtung: Gilt gleichzeitig als Benachrichtigung nach § 33 Abs. 1 BDSG.

Unsere Bankverbindung:
Zahlungsempfänger: 20th Century Fox
Bankinstitut: YORKSHIRE BANK
Adresse: 31-32 Soho Square, Soho, London W1D 3AP
IBAN: GB18YORK05000503344410
BIC: YORKGB21005
Verwendungszweck: Invoice 32-1606 GB
Betrag: 420,36 Euro
Was passiert wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen, wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändungen, Pfändungen des Arbeitseinkommens, der Rente u.S.W

Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Betreibung fallen zu Ihren Lasten.

Wie können Sie die Vollstreckung vermeiden? Zahlen Sie den Gesamtrückstand bis zum 06.04.2018

Ist Ihnen die Zahlung in einer Summe nicht möglich können Sie eine Ratenzahlung beantragen.

Für eine kostenlose Beratung und weitere Fragen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter: +49 30 722 90 332

2006-2018 © IPlimited.eu, Berlin Office: +49 30 722 90 332
Styger House, Spratts Lane, Ottershaw, Surrey, United Kingdom, KT16 0HU“

Wie unsere Kooperationspartner der Watchlist Internet berichten, kursieren momentan verschiedene Versionen dieses Betrugsversuchs.

Konsument/innen erhalten zum Beispiel von dem Copyright Lawyer (Copyrightslawyer.eu) oder der EU LAW LIMITED (LawLimited.eu) eine E-Mail mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung“ oder mit dem Betreff „Mahnung wegen Urheberrechtsverletzung 20th Century Fox“. Die E-Mail, die wir erhalten hatten, stammt von IPlimited.eu und trägt den Betreff “Letzte Zahlungsaufforderung vor Klage”.

Hinweis: Das Schreiben zirkuliert in zahlreichen weiteren Varianten. Bekannt sind beispielsweise Schreiben im Namen der EU Law Solicitors (iplimited.eu), einer it-recht kanzlei (it-rechtkanzlei.eu) oder einer Medienanwaltkanzlei (medienanwaltkanzlei.eu). Für diese Abmahnungen gilt inhaltlich das nachfolgend Ausgeführte ebenso.

Müssen Konsument/innen die 420,36 Euro bezahlen?

Nein, Konsument/innen müssen die 420,36 Euro nicht an den Copryright Lawyer oder die EU Law Limited überweisen, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund: Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist betrügerisch. Das können Sie unter anderem anhand der nachfolgenden Punkte erkennen:

  • Anwälte versenden Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern per Brief.
  • Die kriminellen Absender/innen benennen die angeblichen Rechtsverletzer/innen nicht beim Namen: Die Abmahnung verfügt ausschließlich über die Grußformel „Sehr geehrte(r) Herr/Frau,“. Das ist bei anwaltlichen Schreiben normalerweise nicht der Fall.
  • In der E-Mail ist allgemein davon die Rede, dass es „am 22.11.2017 über Ihren Internetanschluss (zu einer) im Internet begangenen Urheberrechtsverletzung auf der folgenden illegalen Streaming-Plattform: Movie4k.to (kam)“. Im Normalfall gehen Rechtsanwält/innen detailliert auf einen konkreten Rechtsverstoß ein: Sie nennen beispielsweise den genauen Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung oder das Werk, das Rechtsverletzer/innen unerlaubterweise vervielfältigt haben.
  • Als Absender/innen der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung scheinen Copyrightslawyer.eu oder LawLimited.eu auf. Die Domains wurden am 1.März beziehungsweise 3. März 2018 registriert. Teilweise führen Links auf den Websites ins Leere. Das ist unseriös.
  • Nachrichten-Empfänger/innen sollen den offene Geldbetrag auf ein britisches Konto überweisen. In jeder der versandten Fake-Abmahnungen ist im Zusammenhang damit von der geichen Invoice-Nummer die Rede. Das ist unseriös und würde im Ernstfall keine ordnungsgemäße Zuordnung von Geldzahlungen ermöglichen.

Die Watchlist Internet empfiehlt:

Verschieben Sie die Abmahnungen des Copyright Lawyers oder der EU Law Limited in Ihren Spam-Ordner. Das führt dazu, dass Sie in Zukunft keine vergleichbaren betrügerischen E-Mails mehr in Ihrem Posteingang vorfinden! Den von Ihnen geforderten Geldbetrag müssen Sie nicht bezahlen!

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