Abkassiert und abgezockt vom Schlüsseldienst

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Autor: Tom Wannenmacher

Warnung
Warnung

Generell gilt bei Schlüsseldiensten: Bevorzugen Sie ortsansässige Firmen, um die Fahrkosten gering zu halten. Vergleichen Sie die Preise der Anbieter:innen und achten Sie auf Wochenend- und Nachtzuschläge.

Wer kennt das nicht? Die Haustür fällt ins Schloss und der Schlüssel steckt von innen. Schnell wird zum Handy gegriffen und der erstbeste Schlüsseldienst angerufen – doch hier ist Vorsicht geboten! Unseriöse Firmen versuchen immer wieder, Verbraucher:innen in dieser Notlage abzuzocken.

Anfang des Jahres schloss ein Verbraucher abends die Haustür. Zu spät merkte er, dass sein Haustürschlüssel noch von innen steckte. Aus seiner Not heraus beauftragt er, nach einer kurzen Internetsuche, den ersten angezeigten Schlüsseldienst. Dieser war schnell vor Ort und öffnet in wenigen Minuten die Tür. Hinterher erhielt der Verbraucher eine saftige Rechnung über mehrere hundert Euro.

„Leider gibt es in dieser Branche zahlreiche Abzocker, die mit überteuerten Preisen Profit aus der Notlage der Verbraucher:innen schlagen wollen“, sagt Metin-Tarkan Öztürk, Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bremen im Projekt „Verbraucher stärken im Quartier“. In so einer Situation empfiehlt es sich, einen ortsnahen Schlüsseldienst zu beauftragen und einen Festpreis zu vereinbaren.

Der Verbraucher wollte den überteuerten Preis nicht akzeptieren und fand Hilfe in der kostenlosen offenen Sprechstunde der Verbraucherzentrale Bremen im Schweizer Viertel.

Tipps: So wehren Verbraucher:innen sich gegen dubiose Schlüsseldienste

„Bewahren Sie trotz der misslichen Lage einen kühlen Kopf“, sagt Metin-Tarkan Öztürk und ergänzt: „Wir raten zunächst die Preise bei örtlichen Handwerker:innen zu erfragen. Falls Sie einen Versicherungsschutz abgeschlossen haben, der Schlüsseldienste mit umfasst, rufen Sie als erstes Ihre Versicherung an und holen sich Unterstützung.“ Verbraucher:innen sollten schon direkt am Telefon nachfragen, woher der Schlüsseldienst anreist, denn ein kürzerer Anfahrtsweg ist günstiger. Betroffene sollten bereits bei der Beauftragung genau schildern, was passiert ist. Ist nur die Tür zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen? So kann der Notdienst passend kalkulieren. Eine Auswechslung des ganzen Schlosses ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Metin-Tarkan Öztürk rät: „Fragen Sie vor Auftragsvergabe nach einem verbindlichen Gesamtpreis für die Türöffnung. Achten Sie darauf, dass dieser Anfahrtskosten und eventuelle Zuschläge enthält. Noch ganz wichtig – führen Sie das Gespräch unter Zeugen.“ So können getroffene Vereinbarungen im Nachhinein bewiesen werden.

Bevor Verbraucher:innen die Rechnung unterschreiben, sollten sie diese gründlich überprüfen und Passagen streichen, die sie nicht vereinbart haben. Niemand kann dazu gezwungen werden, nicht vereinbarte Regelungen zu akzeptieren.

Viele Firmen verlangen eine Barzahlung. Diese kann nur verlangt werden, wenn vor Arbeitsbeginn eine Barzahlung vereinbart wurde.

Verbraucher:innen sollten nur zahlen, wenn eine detaillierte Rechnung vorliegt und diese der Abmachung entspricht. „Wenn Sie sich bedroht oder unter Druck gesetzt fühlen, rufen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110, denn Nötigung ist strafbar“; erklärt Metin-Tarkan Öztürk.

Die offene Sprechstunde des Projekts „Verbraucher stärken im Quartier“ findet jeden Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und jeden Donnerstag von 12:00 – 15:00 Uhr im ZIBB in der St. Gotthard Straße 33, 2325 Bremen statt.

BGH URTEIL SCHLÜSSELDIENSTE
Im Januar 2020 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH): Schlüsseldienste, die die Notsituationen von Verbraucher:innen für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Mit dieser Feststellung haben betroffene Verbraucher:innen nun bessere Chancen strafrechtlich gegen kriminelle Unternehmen vorzugehen. (BGH 1 StR 113/19)


Quelle: Verbraucherzentrale

 

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