4 Frauen und 23 Kinder–RELOADED

Autor: Andre Wolf

Die Aufrechnung von Geldern, die eine Flüchtlingsfamilie bekommen könnte, hat eingeschlagen – stammt sie doch von einem Diplom-Finanzwirt des “Deutschen Arbeitgeber Verband e.V.”. In diesem ursprünglichen Artikel, welcher mittlerweile mehrfach kopiert wurde, wird vorgerechnet, welche Kosten eine syrische Familie verursacht (verursachen kann), in der ein Mann gleich 4 Frauen und 23 Kinder hat und zudem nach Deutschland geflohen ist [1].

Grundsätzlich und kurz die Wiederholung: “rein rechnerisch” (also a+b) ist in den Ergebnissen kein Fehler. Ebenso gibt es die Familie, um welche es sich in dem Zahlenbeispiel dreht [2]. Dennoch beinhaltet der Artikel gegenüber real existierenden Umständen Ungenauigkeiten bis hin zu Fehldarstellungen. Zum einen handelt es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Das schmälert zwar letztendlich nicht die Zahlungen, welche Flüchtlinge nach dem Regelsatz erhalten, macht dennoch einen Unterschied in der Darstellung.

Des weiteren: in dem Artikel wird die Zahl von 30.030 € (im Jahr 360.360 €) in den Raum geworfen, ohne darzustellen, wie sich diese Zahl zusammensetzt. Denn entsprechend dieser Zahlen würden diese 28 Personen jeweils über 1000 € monatlich bekommen, bzw. kosten. Hier fällt es schwer, diese Ausgangsbasis nachzuvollziehen.

Bekannte und nachweisbare Zahlen

Beginnen wir vorne: das Rechenbeispiel setzt voraus, dass die 28 Personen alle einen Status als anerkannte Flüchtlinge bekommen und mehr als 15 Monate in Deutschland wohnen. Das darf man machen, damit darf man dann auch zu höheren Zahlen greifen, die auf dem Niveau der Sozialhilfe zu finden sind.

Hier gibt es immer wieder die Angabe von ca. 392 €/Monat für alleinstehende, anerkannte Flüchtlinge. Diese Zahl variiert, je nach Quelle, um wenige Euro +/-. Dazu kommen noch die Wohnkosten, sofern anerkannte Flüchtlinge eine Wohnung anmieten. Die WELT berechnete in einem Artikel aus dem September 2015 [3]:

Je nach Wohnkosten kann die Unterstützung damit die Sätze anderer Länder, die entweder gar nicht oder nur einen pauschalen Zuschuss für die Unterkunft zahlen, übersteigen. Grob gerechnet heißt das: Mietet ein anerkannter Flüchtling in Deutschland etwa eine Wohnung für 400 Euro im Monat, liegt die Unterstützung unter dem Strich bei 791 Euro.

Auch der Bayerische Rundfunk beschreibt sehr ähnlich [1]:

Dazu bekommen Alleinstehende oder Alleinerziehende 404 Euro im Monat, Paare 364 Euro und Kinder je nach Alter entsprechend weniger. Außerdem haben anerkannte Flüchtlinge Anspruch auf eine Gesundheitskarte, können also ganz normal zum Arzt.

Transparente Basis schaffen

Es wird also unheimlich schwierig, die einzelnen Zahlungen so weit zu addieren, dass am Ende bei JEDER Person 1072,50 €/Monat herauskommen (30.030 €/Monat : 28 Personen). Wir wir aus dem Artikel der Rhein-Zeitung wissen, sind die Personen bisher an 3 verschiedenen Orten untergebracht, halten wir uns an die Spekulationen, so dürften nach dem Ablauf der 15 Monate 4 Wohnungen für die 28 Personen angemietet werden. Zudem gilt: die Kinder bekommen weniger als Erwachsene. Da sich der Satz für anerkannte  Flüchtlinge an dem Niveau der Sozialhilfe orientiert, kann man hier als Referenzmaterial die Beispielrechnung der Arbeitsagentur heranziehen [4]: hier wird einer Familie (Vater, Mutter, Kind 12 Jahre) im Beispiel ein Gesamtbedarf von 2007,98 € zugerechnet.

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(Quelle: Arbeitsagentur.de)

Das Kind hat dabei einen Anteil von 603,24, müsste in unserem Beispiel also pro Bedarfsgemeinschaft (wir haben am Ende wahrscheinlich 4 Bedarfsgemeinschaften) 6-fach gerechnet werden. Wir wären also nach den Beispielzahlen der Arbeitsagentur von Erwachsener=702,37€ und Kind=603,24€ bei 5024,18€ für die Bedarfsgemeinschaft MIT dem Vater (8 Personen). Damit ist dann alles abgedeckt, das ist der (rein rechnerische) Gesamtbedarf:

Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus Ihren Bedarfen zur Sicherung des Lebensunterhalts und den anerkannten Bedarfen für Unterkunft und Heizung. Diesem Bedarf wird Ihr Einkommen gegenübergestellt.

Dazu müssen nun noch die anderen drei Bedarfsgemeinschaften gerechnet werden, die jedoch nicht alle aus 8 Personen bestehen, sondern 2 Mal aus 7 Personen (Mutter + 6 Kinder) und ein Mal aus 6 Personen (Mutter + 5 Kinder). Das wären – rein rechnerisch an den Beispielszahlen – 2 Mal 4321,81 € und ein Mal 3718,57 €. Hier kommen wir, wohl gemerkt rein rechnerisch auf Basis der Zahlen der Arbeitsagentur, auf monatlich 17386,37 € für 28 Personen in 4 Wohnungen.

Hinweis: dies ist ebenso eine Musterrechnung und verfügt über keinerlei Gültigkeit. Als Basis dienen die Zahlen aus der Veröffentlichung der Arbeitsagentur. Knapp 17.400 € weicht eklatant von den 30030 €/Monat ab, die in der Ursprungsrechnung angegeben wurde, bei denen man voraussetzt, dass diese für “Nichtstun” ausgezahlt wird. Es wäre eventuell hilfreich zu erfahren, wie diese Zahl zustande gekommen ist, da sie als Basis für das Rechenspiel fungiert.

Keine normale Bedarfsgemeinschaft

Um zudem nochmals auf die Realumstände zu kommen: die Rhein-Zeitung erörtert deutlich, dass es sich hierbei um keinen Normalszustand handelt. Behörden und Beteiligte sprechen ebenso davon, dass eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft nach Sozialhilferecht diese Art von Familien nicht vorsieht. So heißt es in dem Artikel der Rhein-Zeitung:

Die Flüchtlinge wurden auf mehrere Kommunen verteilt. Der Mann musste sich entscheiden, mit welcher seiner Frauen er eine Bedarfsgemeinschaft bilden möchte, was innerfamiliäre Konflikte auslöste.

Hier gibt es Differenzen zwischen dem Artikel des “Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.” und der Rhein-Zeitung: diese spricht deutlich von einem Modell, welches sehr schwierig sei, jedoch nicht als allgemeingültig zu sehen ist.

Aus der Tatsache, dass die Betreuung der Familie schwierig ist, macht Guido Göbel indes keinen Hehl. Er betont aber auch, dass ein derartig drastischer Fall die Ausnahme darstellt. Eine weitere Großfamilie mit vier Ehefrauen und mehr als 20 Kindern sei ihm zumindest im Westerwaldkreis nicht bekannt.

Ferner wird in dem Artikel der Rhein-Zeitung sehr deutlich, dass die Familie aufgrund ihrer eigenen konservativen Strukturen anfangs große Probleme bei der Betreuung hervorgerufen hat.

 

Der Deutscher Arbeitgeber Verband e.V.

Viele Menschen fragen sich nun: wieso schreibt der “Deutsche Arbeitgeber Verband” diese Rechnung? Dabei ist uns aufgefallen: hier könnten “Begrifflichkeiten” den Leser irritieren (so wie anfangs uns auch), denn der Deutsche Arbeitgeber Verband e.V. war für uns in der Mitgliederliste der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [3] nicht auffindbar. Das machte uns ein wenig stutzig, da es sich bei dem BDA um den großen Spitzenverband der gesamten deutschen Wirtschaft handelt, der die Interessen aller Branchen der privaten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland vertritt. Auf eine Anfrage zur Mitgliedschaft im BDA bekamen wir die Mitteilung:

Sehr geehrter Herr Wolf,
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterhält keinerlei Beziehungen zum Deutschen Arbeitgeber Verband e. V.

Der Deutsche Arbeitgeber Verband e. V. ist insbesondere auch nicht unser Mitglied.
Mit freundlichen Grüßen

Insofern gilt Vorsicht, dass man nicht fälschlicherweise die Aufrechnung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zurechnet. Der Spitzenverband hat nichts mit dem Deutschen Arbeitgeber Verband e.V. zu tun. Ebenso gibt auch die Kategorie, in welcher der Artikel erschienen ist, eine Information, welcher Denkanstoß damit entstehen soll. Der Artikel wurde dort am 03.10. 2016 unter der Rubrik “KLARTEXTFABRIK” veröffentlicht. Die Rubrik Klartextfabrik trägt die Leitlinie:

„Die Klartextfabrik folgt einer Idee
von Gertrud Höhler. In ihr arbeiten alle,
die uns aus dem Ghetto der Political Correctness befreien. Mit Ihnen gewinnen wir die Zukunft.“

Grundlagen & Quellenbezug:

Unsere Ausgangszahlen und Darstellungen berufen sich auf:

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