Facebook wird von diesem 14-Jährigen Mädchen angeklagt!

Autor: Kathrin Helmreich

Der wiederholte Upload eines Nacktfotos als Racheakt kommt Facebook nun wohl teuer zu stehen

Belfast – Im Zeitraum vom November 2014 bis Januar 2016 wurde ein Nacktfoto der Britin als Racheakt mehrere Male auf einer so genannten „Shame Page“ der Plattform Facebook veröffentlicht.

Auch nach mehrmaligen Forderungen der Nordirin, das Bild bei Upload sofort zu löschen bzw. die Seite, auf welcher der Upload stattgefunden hat, auszuschalten, tauchte das Bild immer wieder auf.

„Facebook hat die Macht, jeden Inhalt, der nochmals hochgeladen wird, zu blocken, indem sie einen Verfolgungsprozess verwenden, welcher die Bilder identifiziert.“, so die Anwälte der Klagenden.

Missbrauch privater Informationen, Fahrlässigkeit und Verstoß des Datenschutzgesetzes.

In Zuge dessen belangte das Mädchen nun den Social Media Giganten wegen Missbrauch privater Informationen, Fahrlässigkeit und Verstoß des Datenschutzgesetzes.

Facebooks Rechtsanwaltschaft beruft sich auf eine europäische Richtlinie, die behauptet, Schutz vor einer notwendigen Überwachung umfassenden Online-Materials zu bieten, welches auf einer Seite hochgeladen wird.

„Dieses Foto auf einer „Shame Page“ hochzuladen kommt Kindesmissbrauch gleich.“, beurteilt einer der Anwälte die Situation.

Shame Page

Eine so genannte „Shame Page“ – zu Deutsch „Scham-Seite“ – hat zum Zweck, die ehemals begehrte Person abgewiesener Verehrer/Innen oder rachlüsternen Ex-Freund/Innen bloß zu stellen und ihnen Schande zu bereiten.

Facebooks Anwälte argumentieren wie folgt:

„Der Schadenersatzanspruch sollte fallen gelassen werden. Das Foto wurde jedes Mal von der Seite genommen, als wir die Benachrichtigung erhielten.“

Die 14-Jährige unternimmt ebenfalls rechtliche Schritte gegen den Mann, der angeblich das Foto als Rache hochgeladen hat.

Die Bitte von Facebook, von der Klage der 14-Jährigen abzulassen, wurde vom höchsten Gerichtshof Belfast am Montag abgelehnt und auf weiteres vertagt.

Facebook schon einmal mit ähnlichen Fall konfrontiert

Im Jahre 2014 brachte eine Frau aus Texas ebenfalls eine Klage gegen Facebook vor, weil sie nicht in der Lage waren, mehrere Postings zu stoppen, in welchen ihr Kopf auf verschiedenen nackten Körper per Photoshop platziert wurde. – die Klage wurde fallen gelassen.

Facebook im Kreuzfeuer

Auch muss sich die Firma zunehmend damit auseinander setzen, welchen Inhalt sie auf ihrer Plattform veröffentlichen und welchen nicht.

Wie auch im Fall des berühmten Fotos des nackten Mädchens, welches vor einem Napalm Angriff während des Vietnamkriegs flüchtet. Mimikama berichtete davon.

Facebook entfernte das Foto von deren Plattform und entfachte somit eine weitreichende Diskussion (the Guardian berichtete), die sich nicht zuletzt mit der Frage beschäftigt, welche Inhalte korrekt und welche inkorrekt sind.

Ein kritischer Post diesbezüglich stieß Facebook sauer auf und wurde ebenfalls gelöscht. Veröffentlicht durch die norwegische Premierministerin, in welchem sie das Foto erneut hochgeladen hatte. Der Social Media Gigant lenkte ein und das Foto ist nun auf deren Platt erlaubt.

Facebook CEO Mark Zuckerburg distanzierte sich letzten Monat in einer Rede vor Studenten eines Events in Rom, dass Facebook kein Medien-Unternehmen, sondern eine auf technische Aspekte fokussierte Firma sei.

Nichts desto trotz stellte er Abläufe vor (automatische, sowie manuelle) um mehr Kontrolle darüber zu gewinnen, was auf einer Website auf- und erscheint.

Quellen:

http://www.bbc.com/
http://derstandard.at/

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