Aktueller Warnhinweis zu „Legal Highs“

Autor: Tom Wannenmacher

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Aktueller Warnhinweis zu "Legal Highs"
Aktueller Warnhinweis zu "Legal Highs"

Das bayerische Landeskriminalamt führt derzeit Ermittlungen gegen einen Online-Händler, der in großem Umfang sogenannte „Legal Highs“ anbietet.

In jüngster Vergangenheit konnten hierbei eine Reihe von Todesfällen im Zusammenhang mit der Einnahme von derartigen Substanzen festgestellt werden.

Bei „Legal Highs“ handelt es sich um synthetisch hergestellte psychoaktive Stoffe, die im Internet häufig als Kräuter- oder Pulvermischung vermarktet werden. In einer Vielzahl von Fällen unterliegen diese Substanzen, je nach Inhaltstoffen, auch den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes. Aber auch in den Fällen, in denen diese Stoffe nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, besteht eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit nach deren Konsum.

Es besteht permanent die Gefahr einer Überdosierung beziehungsweise Vergiftung für den Konsumenten. Nach dem Konsum von solchen Mischungen zeigten sich bisher insbesondere unerwünschte Reaktionen wie Kreislaufzusammenbrüche, Zittern, Herzrasen bis zum Herzinfarkt. In Einzelfällen ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt auf der Intensivstation eines Krankenhauses oder die Unterbringung in einer Psychiatrie erforderlich.

Die Einnahme von "Legal Highs" kann tödlich enden.
Die Einnahme von „Legal Highs“ kann tödlich enden.

Die Ärzte wissen meist nicht, welche Substanzen in diesen Mischungen enthalten sind. Aus diesem Grunde ist es aus ärztlicher Sicht auch sehr schwer entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Die Polizei warnt daher nochmals eindringlich vor dem Genuss dieser neuen psychoaktiven Stoffe, deren gesundheitliche Folgen zum Teil unkalkulierbar sind. Sollten diese Substanzen auch noch dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, ist neben den gesundheitlichen Folgen auch mit rechtlichen Problemen und einer Strafanzeige durch die Polizei zu rechnen.

Sollten Sie „Legal Highs“ oder ähnliche Stoffe konsumiert haben, wenden Sie sich umgehend an einen Arzt. Sollten Ihnen Personen bekannt sein, die solche Stoffe erworben oder eingenommen haben, verständigen Sie unverzüglich die Rettungsdienststelle.

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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Das BLKA versendet bayernweit über 1.000 Warnschreiben an Kunden eines Online-Shops für sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NpS).

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern und das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) betreiben seit mehreren Monaten intensive Ermittlungen gegen einen Online-Shop, welcher zu den größten Anbietern für sogenannte Neue psychoaktive Stoffe (NpS) in Deutschland zählt.

Als Online-Plattform für den Vertrieb diverser NpS werden von Seiten des Shops stets die angebliche Legalität sowie die vermeintliche Sicherheit der Produkte betont. Tatsächlich sind die Produkte weder sicher noch ist deren Vertrieb legal.

Entgegen dem Bekunden der Betreiber beinhalten deren Produkte regelmäßig auch verbotene Wirkstoffe nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Hersteller von NpS ändern ständig ihre Rezepturen und versuchen so, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen. Da die Produkte gleichen Namens somit von einem Tag auf den anderen einen viel gefährlicheren Wirkstoff enthalten können, geht der Konsument unkalkulierbare Risiken ein. Selbst Kleinstmengen im Milligramm-Bereich können tödlich sein.

So lässt sich auch in jüngster Vergangenheit eine Reihe von Todesfällen auf den Konsum von NpS zurückführen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, konnten im Rahmen der Ermittlungen gegen den Online-Shop eine Vielzahl von Kunden festgestellt werden, welche nun mittels eines an sie versandten Warnschreibens über die Gefahren von NpS aufgeklärt werden sollen. Allein in Bayern wurden über 1.000 dieser Warnschreiben an Besteller des Online-Shops versandt.

Darüber hinaus werden ca. 2.200 weitere Warnschreiben an Besteller in der gesamten Bundesrepublik versandt.

Das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg machen hiermit deutlich:
NpS sind unberechenbar und machen den Konsumenten unberechenbar!
Wer NpS konsumiert, spielt mit seiner Gesundheit und seinem Leben! Verständigen Sie im Notfall sofort den Notarzt – wählen Sie dazu die 112!

Weitere Hilfe erhalten Sie jederzeit bei Ihrer Drogenberatungsstelle vor Ort oder im Internet unter Drogenberatungsstelle vor Ort

Quelle: Polizei Bayern

Artikelbild: Bayerisches Landeskriminalamt
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