Achtung beim Weiterleiten von WhatsApp-Inhalten

Autor: Claudia Spiess

Achtung beim Weiterleiten von WhatsApp-Inhalten
Achtung beim Weiterleiten von WhatsApp-Inhalten

Nicht nur durch das Versenden und Weiterleiten von strafrechtlich relevanten Inhalten, sondern auch durch den Besitz solcher Daten macht man sich strafbar.

Achtung beim Weiterleiten von WhatsApp-Inhalten – Das Wichtigste zu Beginn:

Das Versenden von pornografischen, rassistischen oder volksverhetzenden Inhalten ist strafbar. Doch auch als Empfänger kann man sich durch den Besitz dieser Daten strafbar machen.

Verbreitung von strafrechtlich relevanten Inhalten

WhatsApp zählt zu den beliebtesten Nachrichten-Apps überhaupt und wird weltweit von über einer Milliarde Nutzer verwendet. Dass sich hier auch schnell mal Inhalte verbreiten, die unerwünscht oder gar gesetzeswidrig sind, liegt auf der Hand.

Anders als beispielsweise Facebook prüft WhatsApp die Inhalte, die versendet werden, nicht. Vor allem in Gruppenchats werden häufig strafrelevante Bilder oder Videos geteilt und weiterverbreitet.
Umso wichtiger ist es, im Umgang mit dem Messenger-Dienst genau auf solche Inhalte zu achten, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

Kriminalhauptkommissar Dieter Ackermann vom Heilbronner Haus des Jugendrechts schätzt, dass etwa 80 Prozent aller Kinder und Jugendlichen bei der Nutzung von Chat-Programmen oder Social Media-Plattformen bereits mit strafrechtlich relevanten Inhalten in Kontakt gekommen sind.

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Eigenverantwortung gefragt

Versendet man strafrechtlich relevante Inhalte wie beispielsweise pornografische, rassistische oder volksverhetzende Texte, Bilder oder Videos, macht man sich strafbar.

Doch auch als Empfänger derartiger Inhalte sollte man aufpassen. Denn schon allein der Besitz derartiger Daten ist strafbar.

Als größere Straftat zählt jedoch das Weiterleiten solch brisanter Inhalte, da man damit den Straftatbestand der Verbreitung verbotener Schriften erfüllt.

Geld- und Haftstrafen

Arndt Kempgens, ein Rechtsanwalt aus Gelsenkirchen, befasst sich ausgiebig mit dieser Thematik, da er Jugendliche vertritt, die sich wegen digitaler Straftaten verantworten müssen. Er macht immer wieder die Erfahrung, dass vor allem Schüler Bilder oder Videos teilen, ohne über mögliche Konsequenzen nachzudenken.

So hatte einer seiner Mandanten Nacktbilder seiner Ex-Freundin verbreitet. Schulkollegen meldeten dies der Schulleitung, was für den Sender der Bilder eine Schmerzensgeldklage im sechsstelligen Bereich bedeutete.

Wie kann man sich schützen?

Natürlich kann man Personen, die strafrechtlich relevante Inhalte verschicken, darauf aufmerksam machen oder auch den Kontakt zu ihnen abbrechen und sie auf WhatsApp blockieren.
Man sollte aber auf jeden Fall darauf achten, wenn man solche Inhalte empfängt, diese vom eigenen Smartphone zu löschen, da man sich durch den Besitz strafbar macht.

Dass es gar nicht erst so weit kommt, kann man die Einstellungen bzgl. des automatischen Datei-Downloads auf WhatsApp anpassen.
Unter „Einstellungen“ – „Daten- und Speichernutzung“ – „Automat. Download von Medien“ kann man einstellen, welche Dateien man sofort herunterladen möchte oder ob man einen Download erst bestätigen muss.

Quellen: chip.de / WDR / focus.de
Artikelbild: Shutterstock / Von Top Popular Vector
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