Die "Achtung Hundebesitzer"-Warnung auf Facebook

Autor: Tom Wannenmacher

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Hinweis: Ein Update (die Antwort der Bezirkshauptmannschaft Leoben) wurde soeben am Ende des Artikels hinzugefügt!

Keine 18 Stunden alt und bereits über 21.000 Mal geteilt.

Dies war der Stand am 29.11.2017 um 17:27 Uhr. Folgender Statusbeitrag erhitzt die Gemüter und geht viral voll ab im Moment. Angeblich habe ein Jäger eine Huskyhündin zu sich gelockt und sie einen Hügel hinuntergezogen. Der Vorfall ereignete sich angeblich in Leoben (Steiermark/Österreich). Die Besitzerin des Hundes dürfte dem Jäger hinterher gelaufen sein und konnte diesen auch einholen. Der Jäger jedoch ließ den Hund nicht los.

Zitat:

“Ein von der verzweifelten Besitzerin zu Hilfe gerufener Angehöriger, forderte den Jäger mehrmals auf die Hündin loszulassen (welche schon sehr stark hechelte), doch musste Ihn letztendlich vom Hund wegziehen.
Leider befindet sich die Hündin nun in tierärztlicher Behandlung, da sie bei der Attacke eine Kehlkopfverletzung erlitt. ”

Am Ende steht dann noch, dass man den Beitrag teilen soll, um andere Hundebesitzer zu warnen. Dabei ein Bild des angeblichen Jägers, der mit den Hündin hier zu sehen ist.

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Im Moment erregt der Beitrag die Gemüter!

Über 10.000 “Likes” sowie über “11.000 Kommentare” und knapp 22.000 mal “Geteilt”

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In den Kommentaren kochen die Emotionen hoch!

Viele meinen, daher auch die Masse der Anfragen an uns, dass es sich um einen Fake handle, andere wiederum betreiben eine Hexenjagd, was den Jäger angeht.

 

Wir haben nachgefragt

Wir haben direkt bei dem / der Ersteller/ Erstellerin, über die FB-Nachrichtenfunktion nachgefragt und die Person mit der Frage konfrontiert, woher das Foto stammte und woher die Information generell kommt. Und wir haben auch eine Antwort bekommen. Der Vorfall sei der Person selbst passiert. Man möchte aber anonym bleiben. Laut Aussage der Person liegt dieser Fall bereits sämtlichen Behörden vor und auch der Vizebürgermeister und die BH (Bezirkshauptmannschaft) seien bereits darüber informiert worden.

Wir wollten auch wissen, ob wir dies so an unsere Leser weitergeben dürfen. Prompt folgte folgende Antwort:

“Dann wendet euch bitte an die Zuständigen Behörden. Schon klar das es leicht reden ist wenn man selber nicht dabei war. Gerne kann ich euch in den nächsten Tagen Polizeibericht und Befund vom Tierarzt zukommen lassen.”

Der gesamte Nachrichtenverlauf via Facebook

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RECHTLICHES!

Wir wollen hier keine Seite in Schutz nehmen, wollen uns aber die rechtliche Seite ansehen:

Auch wenn der Jäger überzogen gehandelt hat, so gibt es die Pflicht, Hunde anzuleinen. Dies steht auch im Steiermärkisches Jagdgesetz. Sprich, der Jäger muss hier eine Abmahnung aussprechen.

Hat der Jäger ggf. korrekt gehandelt?

Ja, wenn er den Hund NICHT verletzt hätte, denn der Hund war ohne Leine unterwegs!

Hat der Jäger gegen etwas verstoßen?

Ja denn der Hund war in Rufweite (laut Angabe des Statusbeitrages), daher hätte eine Abmahnung ausgereicht und der Jäger darf dem Hund keinen Schmerz und kein Leid zuführen(§5 Tierschutzgesetz).

Privater Fahndungsaufruf des / der Erstellers / Erstellerin

Nun kommen wir zu einem Punkt, der von vielen schwer zu verstehen ist, aber es ist nun mal so, dass es sich hier um einen privaten Fahndungsaufruf handelt bzw. in diesem Falle eher um eine Art Hexenjagd.

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach, seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen, so lange man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt. Dass solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann, ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze, die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen.

Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragte Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos. Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar.

+++UPDATE 30.11.2017 / 11:40 Uhr +++

Mittlerweile ist der angeführte Statusbeitrag nicht mehr aufrufbar, da dieser entfernt wurde.

Wir haben soeben auch eine Antwort von der Bezirkshauptmannschaft Leoben bekommen, welche wir hier veröffentlichen dürfen:

…Bezugnehmend auf Ihr Mail vom heutigen Tage hinsichtlich des Facebook-Eintrags erlaube ich mir mitzuteilen, dass laut Rücksprache mit den erhebenden Polizeibeamten sich der Vorfall in gänzlich anderer Hinsicht ereignet hat.
Es erscheinen sachverhaltsrelevante Tatsachen in gänzlich anderem Licht dargestellt worden zu sein und liegen nach unserem derzeitigen Wissenstand keine tierschutzrelevanten Verhaltensweisen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirkshauptmann:
i.V.:
Dr. Wilhelm Edlinger eh.
(Unterschrift am Original im Akt)”

+++UPDATE 1.12.2017 / 14:43 Uhr +++

Heute hat uns die betroffene Person / der / die Hunderhalter/in angeschrieben und uns um einen Rückruf gebeten, welchen wir selbstverständlich nachgekommen sind. Wir wurden über folgendes informiert (dies wurde uns nachträglich auch noch per E-Mail übersendet)

Die Person gab uns bekannt, dass sich der Vorfall, so wie dieser am 29.11.2017 auf Facebook veröffentlicht wurde, so auch zugetragen hatte. Sprich, er entspricht den Tatsachen. Weiteres wurde uns folgendes mittgeteilt:

“Die Bezirkshauptmannschaft Leoben berichtet offensichtlich von einem unzureichendem Ermittlungsstand seitens der Polizei. Bis dato liegt nur die Aussage des Jägers vor, ich selbst wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt von der Polizei noch nicht einvernommen.”

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