Achtung vor dem Europäisches Zentralregister

Autor: Tom Wannenmacher

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An dieser Stelle warnen wir vor “eu-database.net Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern”

Im Moment bekommen, meist Gewerbetreibende, eine E-Mail zugestellt, welche einen offiziellen Charakter besitzt. Es geht um eine angebliche Prüfung und Veröffentlichung der Umsatzsteuer Identifikationsnummer, auf die über einen Verweis in der E-Mail hingewiesen wird

Die Abzocke / der Fake ist nicht sofort erkennbar. Viele Nutzer meinen, dass es sich hierbei um etwas Offizielles der EU handelt. Vor allem betrifft dies diverse Rechtsvorschriften, die zitiert werden und es entsteht der Eindruck, als müsse man sich nun als Gewerbetreibender melden.

Die E-Mail als Wortlaut:

Von: [email protected] [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 1. Dezember 2016 21:14
An: EMPFÄNGER
Betreff: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Europäisches Zentralregister
zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

NAME
ADRESSE
PLS / ORT
des Empfängers

01.12.2016

Betr.: Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet.

Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bitte überprüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Hier prüfen und bestätigen:

http://www.eu-database.net/index.php?xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Folgt man dem Verweis in der E-Mail, landet man auf dieser Webseite:

HINWEIS! Es handelt sich hierbei um ABZOCKE!

image

Was jedoch viele nicht lesen ist das “KLEINGEDRUCKTE”, welches wir an dieser Stelle herausheben dürfen!

image

Im Detail:

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr.org eingerichtet. Die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in USt-IdNr.org ist eine freiwillige, nicht-amtliche, kostenpflichtige Eintragung, die von der European Database Services Ltd. angeboten wird. Die Veröffentlichung erfolgt für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten. Die Gebühr beträgt 984€ pro Jahr und ist jährlich im Voraus 14 Tage nach Eintragung und Rechnungsstellung zu entrichten. Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Der Auftrag zur Eintragung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt wird. Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bedeutet so viel wie, dass man 984 EUR pro Jahr zu zahlen HÄTTE, wenn man hier seine Daten eingibt. Kündigt man nicht rechtzeitig, dann würde sich der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert.

Hinweis:

Es existiert KEIN legitimiertes Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, welches Unternehmer in Deutschland oder Österreich anschreibt!

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