Abzocke! Unternehmer im Visier.

Autor: Andre Wolf

Unser Kooperationspartner Onlinewarnungen.de informiert: Vorsicht bei “gewerbeverzeichnis-regional.net”, das ist ein teurer Spaß für 1.884,96 Euro! Unternehmen aufgepasst. Wer dieses Formular vorschnell unterschreibt, soll happige 1.884,96 € für einen Eintrag im Gewerbeverzeichnis bezahlen. Doch bei dem gewerbeverzeichnis-regional.net handelt es sich um kein behördliches Angebot. Wir erklären, wo die Falle lauert und ob Sie zahlen müssen, falls Sie versehentlich unterzeichnet haben.

Haben Sie schon einmal von der sogenannten Branchenbuchabzocke gehört? Davon spricht man, wenn dubiose Geschäftemacher Sie trickreich in einen Vertrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis locken. Entweder erhalten Sie Angebote, die wie Rechnungen aussehen, und lösen den Vertrag durch die Zahlung aus. Oder die Firmen nutzen die Korrektur-Masche. Dabei erhalten Sie ein Anschreiben, welches den Eindruck erweckt, von einer Behörde zu stammen. Wer das Kleingedruckte nicht liest und vorschnell seine Daten überprüft und unterzeichnet, landet in der Kostenfalle.

Das Branchenverzeichnis gewerbeverzeichnis-regional.net aus Rumänien versendet derzeit per Fax solche Korrektur-Schreiben, die auf den ersten Blick nicht wie ein Auftrag oder Vertrag aussehen. Wer hier unterzeichnet, soll für den Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 1.884,96 € bezahlen. Wir warnen vor der Masche. Unterzeichnen Sie nur, wenn Sie den Eintrag zu diesen Konditionen wirklich möchten.

So sieht das Fax von gewerbeverzeichnis-regional.net aus

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Bei diesem Fax kommt es auf das Kleingedruckte an, was für Unternehmer sehr teuer werden kann.

Das Angebot für den teuren Eintrag in einem vergleichsweise geringwertigen Branchenbuch kommt unaufgefordert per Fax. In bekannter Manier haben die Macher des Verzeichnisses ihr Angebot trickreich gestaltet. Wer im stressigen Alltag das Blatt nur überfliegt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass es sich um ein behördliches Schriftstück handelt. Prominent dargestellt ist, dass der Empfänger seine Firmendaten überprüfen und gegebenenfalls ergänzen soll.

Deutlich kleiner ist der Absender zu finden und nur in dem Kleingedruckten lesen Sie, dass es sich um ein Angebot handelt. Am Rand des dubiosen Schreibens steht dann auch etwas zu den Kosten:

Eintragungsgebühr monatlich 66 € netto. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre.

Nur im Kleingedruckten steht, dass die Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten im Voraus fällig werden.

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Darf das Angebot unaufgefordert per Fax versendet werden?

Grundsätzlich ist die Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen per Telefax zur Anbahnung eines Kontaktes oder zur Unterbreitung eines Angebots nicht zulässig. Denkbar ist, dass dem Faxempfänger sogar Unterlassungsansprüche oder Schadenersatzansprüche zustehen. Die IHK Stuttgart führt dazu auf ihrer Webseite aus:

[…] nach § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt es als wettbewerbswidrig, wenn an Privatpersonen oder Firmen unerwünschte Telefaxe ohne vorheriges ausdrückliches Einverständnis des Empfängers geschickt werden. Unaufgefordert zugesandte Werbemitteilungen können daher nach § 3 UWG bzw. §§ 823, 1004 analog Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich Unterlassungs- und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegen die Versender der Mitteilungen auslösen. […]IHK Stuttgart

Allerdings dürfte es im Fall von gewerbeverzeichnis-regional.net eher schwierig werden, diese Ansprüche durchzusetzen. Das Unternehmen hat als Sitz eine Adresse in Bukarest in Rumänien angegeben. Obwohl die Rechtslage in Deutschland recht eindeutig ist, haben die Unternehmen kaum Chancen erfolgreich auf dem Rechtsweg gegen den Spam aus dem Ausland vorzugehen. Das sieht auch die Industrie- und Handelskammer Stuttgart so:

[…] Schwierig gestaltet sich die Rechtsverfolgung, wenn die Faxe aus dem Ausland stammen oder der inländische Absender nicht erkennbar angegeben wird. Trotz eindeutiger Rechtslage im Inland ist es also rein faktisch kaum möglich, der Flut der ausländischen Werbefaxe wirksam zu begegnen. […]IHK Stuttgart

Letztlich sind diese Schriftstücke also am schnellsten bearbeitet, wenn Sie diese direkt in den Papierkorb werfen. Die Macher der Faxmitteilungen setzen jedoch darauf, dass schnell unterzeichnet und zurückgesendet wird. Dann wird die Rechnung nicht lange auf sich warten lassen.

Abstand halten!

Wer solche Briefe oder auch Faxmitteilungen bekommt, sollte sich überlegen, was man da empfangen hat. Neben vermeintlichen Behörden und Diensten findet man im Netz auch eine Vielzahl an regionalen Branchenbüchern, welche auch teilweise sehr schlecht und unübersichtlich gegliedert sind, jedoch teuer ihre Plätze verkaufen.

Genaues Lesen hilft – hier geht es um viel Geld. Im Zweifel lieber Abstand von einem solchen Angebot nehmen.

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