Vorsicht vor Abzocke über Kleinanzeigenportale

Verbraucherzentrale warnt vor Betrugsversuchen

Autor: Tom Wannenmacher

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Vorsicht bei Online-Shops im Internet. Kreditkartendaten in Gefahr - Artikelbild: Shutterstock / Von Ivan Kruk
Vorsicht bei Online-Shops im Internet. Kreditkartendaten in Gefahr - Artikelbild: Shutterstock / Von Ivan Kruk

Auf Kleinanzeigenmärkten im Internet tummeln sich auch unseriöse Geschäftemacher. Sowohl beim Verkaufen als auch beim Einkaufen kann man in Fallen tappen. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zur Vorsicht, bevor Verbraucher:innen viel Geld an Unbekannte überweisen.

Beim Verkauf von teuren Gegenständen: Vorsicht vor angeblichen Käufern

Immer wieder melden sich bei der VZB Betroffene, die Opfer unseriöser Geschäftspraktiken über Kleinanzeigenportale geworden sind.

So schaltete ein Brandenburger im Internet eine Verkaufsanzeige für sein gebrauchtes Auto. Es meldete sich ein potenzieller Käufer und teilte ihm mit, dass er das Auto zwar nicht persönlich besichtigen könne, er den Kaufpreis vorab überweisen und das Auto von einer Spedition abholen lassen würde. Der Verbraucher erhielt daraufhin eine E-Mail von einer angeblichen Bank im Ausland. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass die vereinbarte Kaufsumme und zusätzlich die Speditionskosten zur Auszahlung an ihn bereitstünden. Damit das Geld final auf das Konto des Verbrauchers überwiesen werden könne, müsse er vorab etwa 1.400 Euro an die Spedition zahlen.

„Betroffene sollten sich keinesfalls auf Geschäfte einlassen, in denen sie beim Verkauf einer Ware aufgefordert werden, für Posten wie Spedition, Zoll, Versicherungen und Ähnliches in Vorleistung zu gehen. Wer Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte schnellstmöglich Kontakt mit der eigenen Bank aufnehmen sowie eine Anzeige bei der Polizei stellen“, so Michèle Scherer, Expertin für Digitale Welt bei der VZB.

Nachdem der Verbraucher das Geld an die angebliche Spedition überwiesen hatte, erhielt er statt einer Gutschrift auf sein Bankkonto eine weitere Zahlungsaufforderung in Höhe von rund 2.000 Euro, diesmal für eine angeblich vorab zu begleichende Versicherung. Es folgte ein E-Mail-Wechsel mit der falschen Bank sowie ein WhatsApp-Chat mit dem vermeintlichen Käufer, die beide den Verbraucher bedrängten, das Geld zu überweisen. Da dies dem Verbraucher verdächtigt erschien, beendete er den Kontakt.

Schnäppchenjagd mit kühlem Kopf: Nicht auf Fake-Angebote hereinfallen

Vorsicht ist auch beim Stöbern auf den Portalen geboten, denn auch dabei lauern Gefahren: Angebliche Verkäufer bieten Schnäppchen zu extrem günstigen Preisen an oder aber Dinge, die im Handel oder bei offiziellen Verkaufsstellen derzeit nirgends zu finden sind. Die Verbraucher:innen sollen den Kaufpreis per Vorkasse bezahlen, erhalten dann aber ihre Ware nicht. Oftmals suchen die Abzocker den Kontakt per SMS oder Messenger und bieten dabei die Übersendung des Personalausweises an, um ihrem Angebot den Schein von Seriosität zu verleihen.

„Werden Sie stutzig, wenn ein Interessent oder Verkäufer Ihnen einen Kommunikationsweg außerhalb des Anzeigenportals vorschlägt“, rät Scherer. „Wenn Sie ein vermeintliches Schnäppchen auf dem Online-Anzeigenportal gefunden haben, zahlen Sie im Zweifel nicht per Vorkasse. Hinweise und Bewertungen anderer Nutzer:innen auch außerhalb des Portals können ein Indiz für die Seriosität des Angebots liefern“, so die Expertin.

Alternative Zahlungsvarianten und deren Vor- und Nachteile hat die VZB hier zusammengestellt.

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