Abmahnabzocke per E-Mail mit dem Betreff: Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung

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Autor: Tom Wannenmacher

image Facebook hat es schwer die Spamwelle in den Griff zu bekommen und laut Facebook wird daran schon gearbeitet. Aber auch außerhalb des sozialen Netzwerkes bekommt man noch die guten alten Spammails. In unserem heutigen Beitrag möchten wir Euch vor einem angeblichen Spam-Mail warnen welches von einem gewissen Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner stammt. Olaf Kaltbrenner ist der angeblichen Rechtsanwalt von Sony Music Entertainment Deutschland GmbH und dieser erhebt gegen bestimmte User eine Strafanzeige da diese in Peer-to-Peer Netzwerken eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Hier seht Ihr nun das E-Mail es angeblichen Rechtsanwaltes.

E-Mail vom 26.3.2011 von Rechtsanwaltskanzlei Olaf Kaltbrenner

——– Original-Nachricht ——–

Betreff: Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung
Datum: Sat, 26 Mar 2011 14:03:44 +0700
Von: Rechtsanwaltskanzlei O. Kaltbrenner <[email protected]>
Antwort an: [email protected]
An: (Anmerkung Red: Die E-Mailadresse möchten wir an dieser Stelle bitte aus Spamtechnischen Gründen nicht bekannt geben)

Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Sony Music Entertainment Deutschland GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 240 Js 419/04 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 178.200.132.102
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 11
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 37

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.03.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de
Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, geben sie den auf unserer Homepage ein.
* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de
Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner

Hilfe ich habe auch so ein Mail bekommen- was soll ich tun?

1) Kaffee machen und zurück lehnen

2) nicht bezahlen, weil diese Mail eine Fälschung ist und Rechtsanwälte wickeln keine Abmahnungen mit anonymen Zahlungsmethoden als Bezahloption ab.

Woran erkennt man in diesem Mail das es eine Fälschung ist!

1. Die E-Mail wurde an viele Empfänger gesendet und nicht nur an einen! (Siehe Google Suche “Olaf Kaltbrenner)

2. IP-Adresse stimmt nicht.

3. Es gibt keine persönliche Anrede inkl. Adresse usw.

Bei der Recherche haben wir auch einen Interessanten Artikel bei T-Online.de gefunden wo genau dieser Mailinhalt nochmals beschrieben wurde.

Link:  Falscher Anwalt zockt mit Schadenersatzforderung ab

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