57-Jährige wird Opfer eines Gewinnspiel-Betruges

Autor: Janine Moorees

Homberg – Immer wieder erhalten Bürger telefonische Mitteilungen über einen angeblichen Geldgewinn im Bereich von 30.000 bis 50.000 Euro. Als Gebühren werden jedoch Beträge in dreistelliger Höhe verlangt, die mittels Zahlkarten wie iTunes o. ä. im Voraus entrichtet werden müssen.

Die Daten dieser Zahlkarten sollen im weiteren Verlauf telefonisch an den Anrufer übermittelt werden, worauf unmittelbar der finanzielle Schaden für den „Gewinner“ eintritt. Zu einer Auszahlung des angekündigten Gewinns kommt es aber nicht.
In einem konkreten Fall wurde am Montag eine 57-Jährige aus Treysa Opfer eines solchen Gewinnspiel-Betruges. Sie wurde telefonisch davon unterrichtet, dass sie bei einem Gewinnspiel den zweiten Rang belegt und eine Summe von 49.900,- Euro gewonnen hätte.



Um den Betrag zu erhalten solle sie aber I-Tune-Karten im Wert von 900,- Euro kaufen und die aufgedruckten Codes an die angegebene Rufnummer durchgeben. Dies hatte sie dann auch absprachegemäß erledigt. Zu einer Auszahlung des Gewinns ist es natürlich nicht gekommen. Die Polizei ermittelt nun wegen Betruges.

Die Polizei rät:

  • Nur dann Gewinne anzunehmen, wenn bewusst an einem Gewinnspiel bei einem seriösen Unternehmen teilgenommen wurde.
  • Keinesfalls sollten Vorauszahlungen oder ähnliches geleistet werden. Lotteriegesellschaften verlangen für die Aushändigung eines Gewinns niemals Vorausgebühren.
  • Unter keinen Umständen sollten Kontodaten/PIN herausgegeben werden.

Quelle: Polizei Homberg

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