5118,10 EUR für 3 Kinder?

Autor: Tom Wannenmacher

Abermals wird auf Facebook sowie auch über WhatsApp ein Bild geteilt, dass den Briefkopf des Österreichischen Roten Kreuzes trägt. Das Schreiben, welches kein Fake ist, wurde am 16.6.2015 von der Bezirksstelle Steyr-Stadt (Österreich) ausgestellt.

Hinweis: Wir selbst hatten mit diesem Falle bereits im Jahre 2016 zu tun und bekommen im Moment abermals Anfragen zu diesem Thema!

Es handelt sich um dieses Bild:

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Bei diesem Schreiben handelt es sich um einen Brief an eine Familie mit dem Betreff: “Zusammenstellung verfügbare monatliche Geldmittel

Zu erkennen ist in diesem, dass eine Familie mit 3 Kindern eine monatliche Unterstützung in der Höhe von 5118,10 EUR bekommt.

Dazu ist jedoch zu sagen: die Familie hat mehr als drei Kinder.

Es handelt sich bei dieser Familie um eine10-köpfige Familie, bei jedoch diesen Drei aufgeführten geht es um eine erhöhte Familienbeihilfe aufgrund „durch das Bundessozialamt festgestellte Behinderungen“.

Warum wurde das Schreiben überhaupt veröffentlicht?

Das Schreiben selbst wurde auf Facebook veröffentlicht, um Sozialneid zu schaffen!

Dies kann man auch an gewissen Reaktionen diverser Kommentare entnehmen wie:

Aus Liebe zum Menschen scheißen wir auf die eigenen!!!

oder

eine riesensauerei, dazu kommt das sie noch als mindestsicherungempfänger von radio frensehen und rezeptgebühren befreit sind. sowie heizkostenzuschuß usw bekommen.

Was sagte das Rote Kreuz selbst dazu?

Wir haben beim Roten Kreuz im Jahre 2016 selbst nachgefragt und folgende Stellungnahme dazu bekommen:

Hi Tom, Bezugnehmend auf das Schreiben stellt das OÖ. Rote Kreuz folgendes klar:

Es handelt sich hierbei um eine Zusammenstellung der bedarfsorientierten Mindestsicherung inkl. Leistungen der Familienbeihilfe, die von der 10-köpfigen Familie A. im Rahmen ihres humanitären Aufnahmeprogramms bezogen wurde.

Die Familie befand sich etwa sechs Monate in der Betreuung des OÖ. Roten Kreuzes.

Mit Juli 2015 wurde der Familie eine alternative Wohnung vermittelt. Als bürokratische Serviceleistung wurde dafür dieses Schreiben verfasst. Bei den genannten Unterstützungsbeiträgen handelt es sich ausschließlich um staatliche Zuwendungen, nicht um Geldmittel des Roten Kreuzes.

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Folgende Fragen haben wir noch ergänzend gestellt.

Diese wurden direkt an die Kollegen des Roten Kreuzes Oberösterreich weiter gegeben:

1) Warum wird so ein Schreiben vom Roten Kreuz und nicht von einem zuständigen Amt ausgestellt?

Antwort: Die Familie war in der Obhut des OÖ. Roten Kreuzes und deswegen wurde das Schreiben ausgestellt. Es erleichtert die Behördengänge.

2) Wird erwähnter monatlicher Betrag noch immer ausbezahlt? und
3) Würde genau die selbe Summe zustanden kommen, wenn es sich um eine Österreichische Familie handelt?

Zu Punkt 2 und 3 können wir Ihnen keine Auskunft geben, weil hier Land und Bund zuständig sind. Wir als Rotes Kreuz haben hier überhaupt keinen Einfluss darauf.

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