Nein, es gab 2015 noch kein Patent für einen COVID-19 Test!

Autor: Ralf Nowotny

Nein, es gab 2015 noch kein Patent für einen COVID-19 Test!
Nein, es gab 2015 noch kein Patent für einen COVID-19 Test!

Derzeit kursieren Screenshots, die scheinbar Unglaubliches zeigen: ein Patent, angeblich von 2015, für COVID-19 Tests.

Das Stichwort lautet: US-Patent US2020279585. Unter dieser Nummer findet sich auch tatsächlich ein Patent für eine COVID-19 Testmethode, und eines der Daten weist auf den 13. Oktober 2015.

Hier eines der verbreiteten Screenshots:

Der Eintrag in einer Patent-Datenbank
Der Eintrag in einer Patent-Datenbank

System and Method for Testing for COVID-19“ ist der Titel des Patents, als Prioritätsdatum steht dort 2015-10-13.

Der Verschwörungsmythos: Ein Rothschild (die Juden!) hat bereits 2015 ein Patent für eine COVID-19 Testmethode eingereicht, was der Beweis sei, dass die Corona-Pandemie quasi Teil einer jüdischen Weltverschwörung ist.

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Das Patent

Werfen wir mal einen genaueren Blick auf das Patent mit der Nummer US2020279585 (A1), denn dort steht auch, um was es sich genau handelt:

„Es wird ein Verfahren zur Erfassung und Übermittlung biometrischer Daten (z.B. Vitalparameter) eines Benutzers bereitgestellt, bei dem die Daten analysiert werden, um festzustellen, ob der Anwender an einer Virusinfektion, wie z.B. COVID-19, leidet. Die Methode beinhaltet die Verwendung eines Pulsoxymeters, um zumindest den Puls und den Prozentsatz der Sauerstoffsättigung des Blutes zu erfassen, die drahtlos auf ein Smartphone übertragen wird.“

Einfach ausgedrückt: Ein tragbares Gerät, ein sogenannter Pulsoxymeter, misst Puls und Sauerstoffsättigung und überträgt die Daten auf das Smartphone.
Die entsprechenden Werte könnten dann auf eine Virusinfektion hinweisen.

Das Prioritätsdatum

Jenes lautet 2015-10-13, also der 13. Oktober 2015. Doch was genau zeigt das Prioritätsdatum überhaupt an?

Ein Beispiel: Jemand erfindet Gerät X und patentiert es. Zu einem späteren Zeitpunkt findet er eine spezifischer Verwendung dafür und meldet es erneut zum Patent an. Dann bekommt das neue Patent eine neue Nummer aber hat noch ein altes Datum, nämlich das Prioritätsdatum.

Bei Rechtsstreitigkeiten kann sich der Erfinder dann darauf berufen, bereits vorher ein Patent darauf angemeldet zu haben.

Jene Prioritätsrecht führt übrigens zu skurrilen Patenten: Beispielsweise existiert auch ein Patent für eine Zeitmaschine. Sollte irgendjemand mal eine Zeitmaschine mit exakt jener Technik entwickeln, könnte sich der Erfinder auf sein Patent berufen!

Es wurde also bereits 2015 ein Patent für einen speziellen Pulsoxymeter eingereicht, der jetzt auch zur COVID-19 Testung verwendet werden könnte.

Aus jenem Grund wurde das Patent auch am 3. September 2020 neu eingericht und erhielt die Nummer US2020279585 (A1). Das Prioritätsdatum bezeugt, dass schon vorher ein Patent vorlag, es also niemand anderes als Neu beantragen kann.

Die Patent-Familie

Dies war übrigens nicht das einzige Patent, welches mit dem Prioritätsdatum 2015-10-13 von Richard A. Rothschild eingericht wurde.

Zum gleichen Zeitpunkt reichte er ein System und Verfahren zur Nutzung, biometrischen Erfassung und Anzeige biometrischer Daten in verschiedenen Ausführungen ein, welche 2017, 2019 und 2020 aktualisiert wurden (hier einsehbar).

Und würde dieses Patent Sinn machen?

Eventuell ja.
Ärzte stellten bei COVID-19 Patienten fest, dass diese zwar häufig zwar subjektiv keine Atemnot haben, aber objektiv festgestellt wurde, dass der Sauerstoffgehalt im Blut gefährlich abfiel: Sie hatten eine sogenannte „glückliche Pneunomia“.

Ein bequem tragbares Gerät, verbunden mit dem Smartphone, könnte einen solchen Zustand schnell entdecken und den Nutzer warnen, dass etwas nicht in Ordnung ist.

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Fazit

Jenes Gerät wurde 2015 bereits patentiert, zum damaligen Zeitpunkt rein zum Messen des Sauerstoffgehaltes im Blut, was auf Virenerkrankungen hinweisen kann.

2020 wurde das Patent dann noch spezifiziert, da es eventuell eine Anwendung bei der Behandlung bzw. der Diagnose von COVID-19 Patienten hilfreich sein kann.

Eine Übersicht über die verschiedenen Patente des Rechtsanwaltes Richard A. Rothschild, der beispielsweise auch ein Patent für gezielte Werbeanzeigen auf Social Media-Kanälen hat, findet sich hier.

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