1. April: eine Reihe gesetzlicher Neuerungen treten in Kraft

Autor: Andre Wolf

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Symboldbild 1. April, Artikelbild von Zerbor / Shutterstock.com
Symboldbild 1. April, Artikelbild von Zerbor / Shutterstock.com

Kein Aprilscherz! Am 1. April gibt es in Deutschland ein paar Neuerungen und Sonderregelungen aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie.

Zum April tritt eine Reihe gesetzlicher Neuerungen in Kraft, die etwa den Jugendschutz, und den Führerschein betreffen. Auch viele der Corona-Sonderregelungen werden verlängert.

Da zunächst niemand genau wusste, wie lange die Corona-Pandemie das Leben in Deutschland noch bestimmt, galten einige Sonderregelungen. Diese werden nun über den 1. April hinaus verlängert. Zusätzlich treten mit dem Monatswechsel eine Reihe weiterer gesetzlicher Neuerungen in Kraft.

Ab 1. April gilt beispielsweise ein reformiertes Jugendschutzgesetz, dass Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und Belästigung im Internet bewahren soll. Ferner gibt es auch einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Weiterhin wurde die Antragsfrist, die eigentlich Ende März auslaufen sollte, bis Ende Juni verlängert. Daneben werden die großzügigeren Regelungen für pflegende Angehörige um zunächst drei Monate verlängert.

Gilt ebenso ab 1. April 2021

Nicht zuletzt gibt es auch eine Neuregelung bei den Führerscheinen! Wer die praktische Fahrprüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend trotzdem Autos mit Gangschaltung fahren. Eine Voraussetzung gilt jedoch: Es müssen mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden in einem Schalt-Fahrzeug genommen werden. Am Ende muss auch eine Bescheinigung über die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe vorliegen, die nach einer 15-minütige Testfahrt ausgestellt wird.

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