Sebastian Edathy – Mythen und Halbwahrheiten

Autor: Tom Wannenmacher

Der Fall Edathy bewegt ganz Deutschland und natürlich auch FB ist voll davon. Hier zeigen wir auf, was derzeit um geht und was das wirklich bedeutet, bzw. was dahinter steckt.

Vorneweg:

Hier geht es nicht um die moralische Bewertung des Verhaltens des Herrn Edathy.

Es geht auch nicht um die Frage, ob die Beweise, die bei Herrn Edathy gefunden wurden, und nach aktueller Rechtslage nicht strafbar sind, besser strafbar sein sollten. Das ist eine komplett andere Geschichte.

Wie immer werde ich hier nur die Fakten auf den Tisch legen und Euch aufzeigen, warum was nicht stimmt. Die moralische Bewertung und das Empfinden – ob schuldig oder nicht – lasse ich euch!

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Quelle: blue-news.org, wikipedia

Aber bitte lest diesen Bericht und klärt dahingehend auf!

Es war klar, dass das passiert. Kurz nach der Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO ging Deutschland – natürlich anonym im Internet – wieder mal dazu über, das Gehirn auszuschalten.

Zunächst: Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens gem. §153a StPO?

Das bedeutet nur, dass das Verfahren OHNE Verhandlung eingestellt wird. Hierbei wird man weder bestraft noch für schuldig erklärt. Die Einstellung des Verfahrens ist aber KEINE Seltenheit oder ein Privileg eines Politikers. Dies kommt Jahr für Jahr über 200.000 Mal vor.

Auch wird oft gesagt, dass es für eine Einstellung des Verfahrens gem. §153a StPO zu einem Schuldeingeständnis kommen soll. Dies ist aber NICHT so. So entschied auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Warum gibt es das denn dann?

Nun, die Justiz ist komplett überfordert mit der hohen Anzahl an Gerichtsverfahren. Wenn nun also unklar ist, ob da jemand schuldig ist oder nicht, so kann eine Einstellung unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Dies ist hier geschehen.

Warum? Edathy hat nämlich, nach den Erkenntnissen die gewonnen werden konnten, eben KEIN strafbares Bild- und Videomaterial besessen. Dies wird gerne so weitergegeben. Doch dem ist nicht so. Das Bildmaterial, was gefunden wurde, mag für den Geschmack nicht bekömmlich sein – doch strafbar sind diese nicht.

Aber wenn er nichts gemacht hat, warum zahlt er denn 5000 € und geht einem Gerichtsverfahren aus dem Weg?

Nun, darüber lässt sich spekulieren. Meine persönliche Vermutung:

Er wollte einem Verfahren, wie ihn Kachelmann im Zuge der Vergewaltigungsvorwürfe erdulden musste, entgehen. Wer sich nicht erinnert: Kachelmann, einst „Wetterfrosch“, wurde der Vergewaltigung bezichtigt.

Beinahe ganz Deutschland und die Medienwelt prügelte auf diesen armen Mann ein und ließen kein gutes Haar an ihm. Er wurde bedroht, beschimpft und angegangen wo es nur ging. Und heraus kam: Unschuldig. Erwiesenermaßen unschuldig. Da nicht klar ist, ob Edathy sich strafbar gemacht hat, kann ich mir vorstellen, dass er hier nicht den gleichen Weg beschreiten wollte.

Ferner gibt es Vergleiche mit Reus. Marco Reus wurde wegen Fahren ohne Führerscheins in mehreren Fällen zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Ein extrem mildes Urteil. Die Höhe der richtet sich aber nach einem Verdienst. Bei Reus wurde ein Tagessatz auf 6.000 € bemessen (d.h. er verdient nach Ansicht der Staatsanwaltschaft) 6.000 € pro Tag. Diese mal 90 und man hat die hohe Strafe zusammen (540.000 €). Edathy hingegen gilt als arbeitslos, da er zur Zeit kein Einkommen hat. (Zur Erinnerung: Sein Bundestagsmandat hat er Anfang 2014 niedergelegt.) Außerdem wurde Marco Reus bestraft. Edathys Verfahren wurde nur eingestellt. Das ist nochmal was anderes.

Außerdem wird hier berichtet “Empört wegen Edathy: Vater startet Petition – und erhält Riesen-Resonanz”:

Augsburger Allgemeine Empört wegen Edathy: Vater startet Petition – und erhält Riesen-Resonanz

Petitionen: Diese sind NUTZLOS!

Diese braucht ihr nicht unterzeichnen. Wahrscheinlich wird das aber neue Mode, da man der irrigen Annahme verfallen ist, dass beim Krankenwagenfahrer (einem Notarzt sollte der Führerschein entzogen werden) die Petition zur Aufhebung der Strafe geführt hat. DEM IST ABER NICHT SO! Die veränderte Strafe bzw. deren Aufhebung erging aufgrund einer geänderten Zeugenaussage eines der Zeugen. Dies führte zur Aufhebung. Eine Petition kann NIEMALS Auswirkungen auf ein Strafverfahren haben.

Und das ist auch gut so, bedenkt man die tausenden Anhänger, die manch ein Serienmörder hat.

Offener Brief der Netzfrauen

Dieser offene Brief an Herr Edathy suggeriert, dass er ein Kind missbraucht haben soll. Dem ist aber nicht so.

An dieser Stelle sei durchaus gesagt, dass diese Frau etwas erleben musste, was einfach nur furchtbar sein muss. Ich glaube dies kann auch nur jemand wirklich nachvollziehen, der es selbst erleben musste. Dennoch, Herr Edathy hat, den vorliegenden Beweisen nach zu urteilen, gegen kein Gesetz verstoßen. Zumal: „Wann hört unsere Gesellschaft auf, weg zu sehen? Wann hören unsere Richter damit auf, Menschen wie Sie, Herr Edathy, mit einer Geldstrafe zu belegen, die auf der Hitze der Tatsachen für Sie einfach nur verdampft? Wann hört unsere Gesellschaft auf zu schweigen?“

Wie soll man etwas beenden, was man nicht tut? Was diese Dame beschreibt, ist eine Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall. KEIN (!!!) Vergewaltiger kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Geschweige denn mit einer Geldstrafe. Die Mindeststrafe ist zu hoch um auf Bewährung ausgesetzt zu werden. Statistiken zeigen, dass ein Vergewaltiger im Durchschnitt 5-6 Jahre sitzt – bei einer Frau. Bei einem Kind dürfte die Strafe nochmal deutlich höher sein.

User veröffentlicht dieses Bild auf Facebook!

Dieses Bild alleine dürfte eine Beleidigung darstellen und stellt eine kritische Sache dar.

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Quelle: öffentlicher Facebook Statusbeitrag

Hinweis in eigener Sache: Wir von ZDDK / mimikama-Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch, distanzieren uns von eben angeführten Bild auf Facebook. Wie haben lediglich einen Screenshot hier dargestellt, damit unsere Leser wissen, was gemeint ist.

Das Bild selbst stellt schon eine kritische Sache dar.

Denn: Der Ausdruck auf dem Bild „Ich bin ein Arschloch“ ist eine Aussage, die die Ehre verletzt, die für jeden Teiler eine strafbare Handlung darstellt. Konsequenzen könnten, wenn Herr Edathy da ernst macht, sein:

  1. Anzeige. Man könnte dann strafrechtlich belangt werden.
  2. Unterlassungserklärung. Hier müsste man zivilrechtlich erklären, dass man es sofort unterlässt dieses Bild zu teilen und zu posten. Dies kann schon Kosten verursachen (Anwaltskosten der Gegenseite).
  3. Schadens- und Schmerzensgeld. Hier könnte Herrn Edathy noch Schadensgelder und Schmerzensgelder zustehen. Je nachdem wie weit das reicht und was man so verdient incl. Verfahrenskosten kann so etwas schon gern sehr teuer werden. Geld, dass ein arbeitsloser Edathy sicher gern nehmen würde.

Darunter der Titel:

Illegale Downloads von Kinofilmen = Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren.
Illegale Downloads von kinderpornografischen Material = 5.000€ ?
Kann das sein? Hab ich was falsch verstanden? Rechtsstaat? #Edathy
Wenn du der gleiche meinung bist,: Liken UND Teilen!!!

Illegale Downloads von Kinofilmen = Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahre? Warum wird so ein Mist immer noch erzählt?

Dies zu vergleichen wäre der Versuch, Äpfel und Birnen zu vergleichen. Man kann das schon – ist aber sinnlos.

Bei illegalem Download wird man zumeist eben NICHT strafrechtlich belangt sondern nur zivilrechtlich. Die zivilrechtlichen Forderungen werden mittlerweile von den Amtsgerichten sehr gering bemessen (allerdings auch uneinheitlich), so dass man da nicht genau was sagen kann. Aber meist sind die Forderungen, die die Rechteinhaber zu Beginn stellen obsolet und werden so gut wie nie ergattert. Aber ich mache hier seit Jahren JEDEM das Angebot, dass wenn jemand ein Aktenzeichen eines deutschen Gerichtes kennt, bei dem jemand ins Gefägnis wegen eines Downloads musste, ich mich hier gerne eines Besseren belehren lasse. Viel Spaß bei der Suche.

Ferner gibt es eine Gruppe, die ebenso gegen Edathy mit Unwissenheit und Halbwahrheiten und Schwachsinn kommt. Anders kann man es nicht bezeichnen.

„Sebastian Edathy – die Justiz kannst du schmieren – Uns nicht“

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Hallo? Ich hoffe, dass ich hier noch welche in der Realität erwische.

Wie oben bereits erwähnt passiert dies mehr als 200.000mal in Deutschland jedes Jahr. Es sind natürlich strenge Voraussetzungen vorhanden, die erfüllt werden müssen.

Ich hoffe, dass ich ein wenig damit aufräumen konnte, was im Netz kursiert. Haltet die Augen auf und erkundigt euch. Schaltet das Hirn nicht ab. Es ist klar, dass wenn das Wort Kinderpornografie fällt, dies schwer fällt. Aber dieses Wort wird nur von den Medien verwendet. Steigert ja die Auflage.

Und haltet immer vor Augen, dass es immer wieder unschuldige Menschen getroffen hat. So saßen Vergewaltiger schon öfter unschuldig. Aktuell fällt mir dieser Fall ein.

Und jetzt stellen wir uns vor, dieser Mann wäre berühmt gewesen. Oder ein Kachelmann – den es fast erwischt hätte.

Ganz klar gilt: Ich kann hier nicht sagen: “Er ist unschuldig”. Das kann niemand. Nur Edathy. Aber wir wissen es nicht, und in Deutschland gilt zu unser aller Glück immer noch die Unschuldsvermutung. Haltet euch dran.

Autor: Marcel, mimikama.org

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