“Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen!”

Autor: Ralf Nowotny

Der Zettel unter dem Scheibenwischer “Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen!” – Reichsideologen schwurbeln wieder. Was ein anständiger Reichsideologe ist, der geht auf die Straße und klemmt Zettel unter Scheibenwischer, die besagen, dass man kein Bußgeld bezahlen muss. Ist das wahr?

Oder haben sich die Reichsbürger mal wieder in ihrer eigenen Ideologie verheddert?

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Hier noch einmal im Klartext, was da steht:

Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen!

1. Weil das Ordnungswidrigkeiten Gesetz ungültig und nichtig ist!

2. Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeiten Gesetz mit Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden ist!

3. Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des OWiG weggefallen ist – Was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!

(……)

Die Behauptung

Zusammengefasst wird behauptet, dass das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) abgeschafft worden ist, indem man 2007 das dazu gehörende Einführungsgesetz (EGOWiG) aufgehoben hat. Durch die Rücknahme der Einführung wurde das Gesetz ungültig. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist daher seitdem gar nicht mehr möglich.


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Die Katze beißt sich in den Schwanz

So wunderschön ausführlich jene Begründung des unbekannten Reichsbürgers auch ist:
Auch hier wird die Ungültigkeit eines Gesetzes mit einem Gesetz begründet, was laut Reichsbürger-Ideologie ebenfalls ungültig ist. Mit einer solchen Argumentation disqualifizieren sich Reichsbürger fast immer: Ein Gesetz anerkennen, das andere wiederrum ablehnen, solange es irgendwie nur in die eigene Weltsicht passt. Der Staat existiert nicht, kann demnach auch keine Gesetze beschließen. Trotzdem hat plötzlich die Aufhebung des Einführungsgesetzes eine Gültigkeit, alles andere aber nicht?

Wie ist der Status Quo?

Tatsache ist, dass das Einführungsgesetz aufgehoben wurde, da es dafür gar keinen Bedarf mehr gab. Sämtliche Regelungen dort hatten sich erledigt. Die Aufhebung jenes Gesetzes bedeutet also nicht, dass die Regelungen des Einführungsgesetzes rückgängig gemacht wurden, sondern dass sie sich erledigt haben.

Ab wann fangen Reichsideologen zu denken an?

Anscheinend erst ab 2007, denn mit der Begründung im Punkt 2 war ja der Bundestag in diesem Jahr noch arbeitsfähig, konnte also noch Gesetze beschließen oder aufheben. Auch Änderungen und Aufhebungen bedürfen Gesetzen, die scheinen also 2007 noch alle funktioniert zu haben.

Was ist mit den anderen Punkten?

Viele der anderen Punkte sind pure Behauptungen („dient nicht dem Gemeinwohl, sondern dem Geldbeutel der Staatsdiener“) oder sinnfrei (das OWiG widerspricht keineswegs Art. 19 (1) GG), aber auf einen Punkt gehen wir noch einmal spezifisch ein:

Punkt 4 besagt, dass der räumliche Geltungsbereich des OWiG weggefallen sei, somit wäre es ja doppelt ungültig. Tatsächlich findet sich im OWiG keine direkte Definition des Geltungsbereiches, aber das nicht ohne Grund: Es muss nicht in jedem Gesetz ständig wiederholt werden, wo es gilt. Dies muss nur nochmals definiert werden, wenn es Abweichungen gibt.
So steht in §5 OWiG:

Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.

Der räumliche Geltungsbereich des Gesetzes wird also als bekannt vorausgesetzt, erweitert wird es aber um Schiffe und Flugzeuge, die sich außerhalb dieses Geltungsbereichs befinden.

Was ist der Geltungsbereich?

Jener ist in einem Kommentar zum OWiG in dem Buch „Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“, Beck’sche Kurzkommentare, Band 18, 15. Auflage 2009, Verlag C. H. Beck, München, klar definiert:

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet Deutschlands einschließlich des beherrschbaren Raums unter der Erdoberfläche sowie den Luftraum darüber (…)

Wo Deutschland räumlich liegt, sollte klar sein, es hat fest definierte Grenzen Es ist also ein deutsches Gesetz, welches in Deutschland auch gilt.

Fazit

Reichsideologen versuchen also nun, durch Zettel an Windschutzscheiben ihre Ideologie zu verbreiten, indem sie wirre Behauptungen von sich geben. Für Otto Normalbürger mag so ein Zettel sicherlich beeindruckend und logisch erscheinen, aber nicht jeder kann Gesetze auch richtig lesen und interpretieren. Offensichtlich auch Reichsbürger nicht, welche sich Gesetze und Verordnungen wie Rosinen rauspicken oder wegwerfen, die mal ein Gesetz anerkennen, das andere wieder ablehnen. Einmal wird mit dem Grundgesetz argumentiert, im nächsten Moment gilt das Grundgesetz auf einmal nicht mehr. Einmal gibt es Deutschland seit 1945 nicht mehr, einmal seit 1990, plötzlich galten alle Gesetze bis 2007 noch. Logik? Fehlanzeige!

„Dann fangen Sie doch mal an zu recherchieren!“, steht am Ende des Zettels. Haben wir. Und empfehlen, das Papier zu nutzen, einen ausgekauten Kaugummi damit einzuwickeln und wegzuwerfen.

Dann hatte der Zettel wenigstens noch einen Nutzen.

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