Wer auf Facebook über Ausländer hetzt, muss mit einer Strafe rechnen.

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Autor: Tom Wannenmacher

So darf es gerne weiter gehen. Wer auf Facebook über Ausländer oder Asylbewerber hetzt, muss mit einer Strafe rechnen.

Ein Facebook-Nutzer hatte in einer Facebook-Gruppe (Seite?) mit dem Namen “Deutsch sein ist kein Verbrechen” folgendes gepostet: “Duschen wieder öffnen und mehr Aschenplätze!“ so berichtet Express.de

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Screenshot: Express.de (Webseite)

Einem weitere Nutzer ist dies aufgefallen und wandte sich an das Landeskriminalamt und so kam es zu einer Strafanzeige.

Der Angeklagte Nutzer, der in Hassels wohnt – wo es immer wieder Probleme mit Ausländer gibt, begründete seine Veröffentlichung mit den Worten: “Nach 22 Uhr kann man dort nicht mehr vor die Tür gehen.“

Richter traf eine Grundsatzentscheidung!

Die Westdeutsche-Zeitung schreibt:

…Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“

Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

via Westdeutsche Zeitung

Erst im März 2015 wurde ein Mann wegen eines Postings verurteilt!

Rassistische Postings: 36-Jähriger verurteilt.

Wegen rassistischer Postings auf Facebook ist wurde nun ein 36-jähriger Wiener am Montag (23.3.2015) im Landesgericht wegen Verhetzung verurteilt worden. Der Frühpensionist hatte mit gegen türkische Mitbürger und Moslems gerichteten Sprüchen die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.

Moslems seien “keine Lebewesen”, sondern “Unkraut, das vernichtet gehört”, schrieb der Mann unter anderem. Er habe sich geärgert und seinen “Frust abreagieren” wollen, wobei er im Tatzeitraum – Mai und Juni 2014 – immer stark betrunken gewesen sei: “Wodka, Bier. Viel zu viel”, versuchte der 36-Jährige die Tat zu rechtfertigen.

Eine Eintragung hatte der Angeklagte mit “Sieg Heil!” beendet. Dazu befragt, räumte er ein, er habe “a bissl nationalsozialistisches Gedankengut” in die Welt gesetzt: “Es tut mir leid.”

Richter: “Das trifft auf Sie auch zu”

“Sie sind knapp am Verbotsgesetz vorbeigeschrammt”, konstatierte der zuständige Richter.

Dass der Angeklagte auch gegen “Ausländer” schimpfte und ihnen das Ausnutzen des Sozialstaats unterstellte, fand der Richter bemerkenswert: “Das trifft auf Sie auch zu. Sie haben keine Arbeit, vier Kinder und sitzen z’ Haus.”

Milde Strafe

Die Strafe fiel im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse des Mannes sehr milde aus.

Ihm wurde eine Geldstrafe von 1.200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) auferlegt, wovon die Hälfte unbedingt ausgesprochen wurde. Um die 600 Euro abzuliefern, wurde ihm eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

(APA, 23.3.2015)

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