Verwendungszweck: Schutzgeld und Waffenfähiges Plutonium (ZDDK24)

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

Viele unterliegen der Versuchung, den Verwendungszweck bei Banküberweisungen an Freunden mit etwas Humor auszugestalten.

Ob Danksagungen für die letzte heiße Nacht, Berechnungen für das Opferlamm bei der schwarzen Messe, ein paar Bomben oder ein vermeintlicher Drogeneinkauf – Der Fantasie des Senders der privaten Geldüberweisung scheinen kaum Grenzen gesetzt.

Was viele dabei missachten ist, dass nicht nur der Sender und der Empfänger der Überweisung mitliest, sondern auch das hinter der Bank stehende Sicherheitssystem zur Prävention von Straftaten und Terror.

Was auf den ersten Blick nach Humorresistenz anmutet, hat einen sehr ernsten Hintergrund, denn die Banken sind gesetzlich verpflichtet, dubiose Zahlungen und deren Verwendungszweck zu prüfen.


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Dies gilt nicht für harmlose Scherze, wohl aber wenn es darum geht, Straftaten vorzubeugen. Die Konsequenzen liegen dabei im Ermessensspielraum der Banken und kann von einer Verwarnungen bis zur folgenden Sperrung des Kontos oder eines Kredites reichen, wie weitere Beispiele verdeutlichen.

Der Verwendungszweck sollte entsprechend mit Bedacht gewählt werden. Dieser kann übrigens auch leer gelassen werden.

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