Verwendest du Snapchat? Beim Datenschutz fällt Snapchat durch

Autor: Tom Wannenmacher

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Das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen “checked4you” hat sich mal Snapchat unter die Lupe genommen und sagt: Beim Datenschutz fällt Snapchat durch

Der Messenger nimmt sich das Recht raus, zahlreiche Daten zu sammeln und damit zu werben – auch aus privaten Snaps!

Ein weißes Gespenst auf gelbem Grund: Logo von Snapchat. Bild: Screenshot snapchat.com
Bild: Screenshot snapchat.com

Der Messanger Snapchat punktet damit, dass Nachrichten kurz nach dem Lesen gelöscht werden. Was nach tollem Datenschutz klingt, entpuppt sich aber als Mogelpackung. Denn Snapchat sagt ganz offen in seinen Nutzungsbedingungen (Punkt 3, Stand: 29. März 2016): „Obwohl wir nicht dazu verpflichtet sind, dürfen wir jederzeit und aus beliebigem Grund auf deine Inhalte zugreifen und diese prüfen, einsehen und löschen.“ Die Betreiber in den USA dürfen also stets spionieren, was du via Snapchat verschickst. Aber sie erlauben sich noch mehr:

Surfverhalten

Snapchat darf erfassen und speichern, mit welchen Geräten du den Dienst nutzt, wann und wie lange du das machst und welche Internetseiten du im Zusammenhang mit Snapchat-Diensten besuchst. All das dient unter anderem dazu, herauszufinden, welche Themen dich interessieren und diese Infos für Werbung zu nutzen. In der Datenschutzerklärung (Stand: 29. März 2016) steht: „Wir personalisieren die Services, indem wir u. a. Freunde und Profilinfos vorschlagen oder die Inhalte anpassen, die dir angezeigt werden (auch Werbeanzeigen)“. Dafür kann der Dienst auch Infos über die Inhalte deiner Snaps sammeln. Vor allem aber werden – wie bei WhatsApp – die so genannten Metadaten ausgewertet. Das führt uns zum nächsten Punkt.

Profilbildung

Mit wem schickst du dir die meisten Nachrichten? Wann machst du das? Machst du Screenshots von den Nachrichten? Das darf Snapchat aufzeichnen und auswerten. Wenn du Snapchat den Zugriff auf das Adressbuch deines Smartphones erlaubst, darf der Dienst die gespeicherten Rufnummern mit den Snapchat-Profilen abgleichen. Nutzern, die auch deine Nummer in ihrem Adressbuch gespeichert haben, könnten Informationen über dich geschickt bekommen. Welche Infos das sein könnten, steht nicht in den Datenschutzbestimmungen. Du solltest generell den Zugriff auf deine Smartphone-Kontakten sehr gut bedenken. Genaueres liest du im Artikel über die Apps von Snapchat und Facebook. Außerdem schreibt Snapchat in der Datenschutzerklärung (Stand: 29. März 2016) übersetzt: „Wenn uns z. B. ein anderer Nutzer erlaubt, Daten aus dem Telefonbuch seines Geräts zu erfassen und du zu seinen Kontakten gehörst, kann es sein, dass wir die aus dem Telefonbuch dieses Benutzers erfassten Daten mit den Daten, die wir von dir haben, kombinieren.“


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Speicherung

Alle Daten werden auf Servern in den USA verarbeitet. Die Snapchat-Verantwortlichen weisen darauf hin, dass sie nicht dafür garantieren können, dass alle Daten gelesener Nachrichten in einem speziellen Zeitraum gelöscht werden. Darüber hinaus kann sie natürlich auch der Empfänger speichern – mithilfe anderer Apps, im Zwischenspeicher seines Geräts oder schlicht per Screenshot.

Einstellungsmöglichkeiten

Wie weit deine Inhalte verbreitet werden, kommt auf deine persönlichen Einstellungen an und darauf, welche Dienste du nutzt. In der App selbst kannst du im Wesentlichen nur ein paar Angaben zu dir selbst machen (oder weglassen) und einstellen, wer dir standardmäßig Snaps schicken und deine Geschichten ansehen darf. Öffentlich und somit für jeden sichtbar sind laut Snapchat-Datenschutzerklärung dein Snapcode und deine Profilbilder sowie „Inhalte, die du an einen Live-, Lokal- oder einen sonstigen Crowdsourcing-Service geschickt hast“.

Je nach Betriebssystem ist es möglich, der Snapchat-App einige Berechtigungen zu entziehen. Das schränkt aber auch möglicherweise den Funktionsumfang ein.

Urheberrecht

Wer Inhalte via Snapchat versendet, lädt sie automatisch auf Server in den USA. Man erlaubt dem Dienst nicht nur, die Fotos weltweit zu verbreiten (was nötig ist, um sie dem Empfänger zuzustellen). Laut Nutzungsbedingungen darf Snapchat sie außerdem für eigene Werbezwecke kopieren, verändern, veröffentlichen, senden und verteilen. Das bezieht Snapchat ausdrücklich auf private Nachrichten, denn bei Live- und Lokal-Geschichten gehen die Rechte noch weiter. Ganz klar gesagt: Snapchat darf deine versendeten Bilder (oder solche, auf denen du zu sehen bist) auf Plakate an Bushaltestellen drucken und damit Werbung für seine Dienste machen.

Abgesehen davon, dass du dafür keinen Cent bekommst, kann das unter Umständen für dich zu einem Problem werden, wenn du das Foto gar nicht selbst gemacht hast (Stichwort: Urheberrecht) oder wenn Leute drauf sind, die gar nicht öffentlich sichtbar sein wollen (Stichwort: Persönlichkeitsrecht). Denn grundsätzlich sind nur die, die ein Bild gemacht haben, berechtigt, es auch zu nutzen und zu veröffentlichen. Und in der Regel muss auch jeder, der fotografiert wird, einer Veröffentlichung zustimmen.

In einem Blog-Beitrag schreiben die Verantwortlichen, dass sie diese umfangreichen Rechte offenbar nur für öffentliche Dateien fordern. Solche, die privat an bestimmte Empfänger gesendet werden, seien davon ausgenommen.

Alternativen

Die Möglichkeit, Nachrichten zu schicken, die kurze Zeit nach dem Öffnen gelöscht werden, bietet zum Beispiel Simsme. Die Messanger-App ist kostenlos. Nachrichten werden per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung übertragen und auf Servern in Deutschland nur so lange verschlüsselt gespeichert, bis der Empfänger sie abgerufen hat.

In Frankreich experimentiert Facebook mit „Selbstzerstörung“ von Nachrichten. Aber da sind die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ja auch nicht ohne.

Der Schweizer Messanger Threema überträgt ebenso wie Simse die Nachrichten und Dateien per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Allerdings ist die App kostenpflichtig und Nachrichten werden nicht automatisch gelöscht – was aber auch nicht so schlimm ist, da sie eh nur vom Empfänger zu sehen sind.

(hamo)

Quellechecked4you.de

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