Verbraucherzentrale Sachsen geht gerichtlich gegen B2B Technologies Chemnitz GmbH vor

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Autor: Tom Wannenmacher

Wir haben schon sehr oft über die Werbungen und Seiten von “B2B Technologies Chemnitz GmbH” auf Facebook berichtet. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die B2B Technologies Chemnitz GmbH wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken, unlauterer Werbung und Irreführung abgemahnt.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen wirbt das Unternehmen mit falschen Preisen, nebulösen Rabattversprechen und der unzutreffenden Bezeichnung als „Großhandel“.

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Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf dem sozialen Netzwerk Facebook mit Werbeanzeigen und scheinbar privaten Beiträgen des Unternehmens wie „Handys Alle Marken Und Größen Für 19 EUR! JETZT KAUFEN“ angelockt. Klicken sie darauf, landen sie auf einer von dutzenden Internetseiten der Firma von David Jähn, wie lagerverkauf-billig.de oder restpostenabverkauf24.de.

Dort leuchten unglaublich niedrige Preise auf bunten Bildern von Handys, Küchengeräten und anderen Konsumprodukten. Wenn man ein Angebot näher betrachten möchte, gelangt man zu einem Anmeldeformular, mit dem persönliche Daten abgefragt werden. „An dieser Stelle muss man ganz genau aufpassen, sonst schnappt die Falle zu“, warnt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Am Rand des Formulars finden sich verklausulierte Hinweise darauf, dass angeblich ein Zwei-Jahres-Abo für 240 Euro pro Jahr zuzüglich 79 Euro Bearbeitungsgebühr abgeschlossen werden soll.“

Außerdem soll man durch Setzen eines Häkchens bestätigt haben, dass man Gewerbetreibender ist. Nach Vorstellung des Chemnitzer Unternehmens soll darin ein Verzicht auf sämtliche Verbraucherrechte liegen.

„Das sehen wir anders“, sagt Hummel. „Wer solche wichtigen Hinweise am Rand eines Formulars platziert, der hofft darauf, dass sie übersehen werden. Dann kann er sich nicht auf ihre Geltung berufen. Außerdem gibt es Privatpersonen, welche die Waren zu einem geringen Teil gewerblich nutzen. Auch in diesem Fall gelten sie als Verbraucher.“

Erst nach Zahlung der hohen Beträge erhält man tatsächlich Zugang zur Internetseite. Strenge Kontrollen, wie sie die Rechtsprechung für den Großhandel fordert, z. B. durch zwingende Vorlage des Gewerbescheines, finden nicht statt.

Auch beim Inhalt macht sich schnell Enttäuschung breit. Das angebliche Großhandelsportal erweist sich als Schwarzes Brett für Anzeigen. Darunter sind viele von ausländischen Unternehmen in schlechtem Deutsch, garniert mit Warnhinweisen und Haftungsausschlüssen der Chemnitzer.

Diese haben wohl mit einem laufenden Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Chemnitz zu tun (Aktenzeichen 370 Js 12319/08). Die Behörde teilte im Juni mit, dass die Ermittlungen in etwa 100 Fällen von Betrug wegen nichtgelieferter Ware kurz vor dem Abschluss stehen und die Anklage in den nächsten Wochen fertiggestellt wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen konnte bei mehreren Stichproben noch nicht einmal Anzeigen für die beworbenen Schnäppchen finden.

Bereits im März hatte die Verbraucherzentrale Sachsen nach einer Umfrage den Negativpreis „Prellbock“ an das Unternehmen vergeben. Bei der Übergabe durch den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen, Joachim Betz, und Journalist Peter Escher öffnete im Chemnitzer Solaris-Tower niemand die Tür.

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Foto: Verbraucherzentrale Sachsen

„B2B Technologies Chemnitz hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Deshalb werden wir unverzüglich gerichtlich vorgehen“, informiert Hummel. „Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig vor solchen Geschäftspraktiken schützen.“

26.09.2014 Verbraucherzentrale Sachsen

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