Skandal? Asylanten erhalten neben HartzIV zusätzlich 2.262,50 EUR?

Autor: Tom Wannenmacher

Skandal? Asylanten erhalten neben HartzIV zusätzlich 2.262,50 EUR? Bei einem Statusbeitrag auf FB hat sich Politik und Facebook-Meldung stark vermischt. Mit dieser Meldung wurden viele Menschen stark verunsichert und auch aufgewiegelt, ohne dass wahre Hintergründe beleuchtet wurden

Mit diesen Worten beginnt ein Statusbeitrag, zu dem wir seit Montag mehrere Anfragen und Hinweise bekommen haben.

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Quelle: https://www.facebook.com/HCStrache.negativ/photos/a.108791789177688.5509.108763429180524/841481532575373/?type=1&theater

Als „unfassbar“ wird nämlich, durch rechtspopulistische Politiker in Österreich, ein Bescheid über die Änderung von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezeichnet.

Ein Beispiel

Für die deutsche Leserschaft: verbreitet wurde dieser Brief, unter anderem, von Politikern und verwandten Gruppen der FPÖ. Die FPÖ hat eine rechtspopulistische Ausrichtung.

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Wir mussten auch feststellen, das mehrere politisch gesinnte Facebookseiten aus Deutschland dieses Schreiben in gleicher Weise darstellen. Wir können NICHT auf jede EINZELNE Seite eingehen, jedoch sind sich im Tenor hier die Gruppen aus Deutschland und Österreich einig.

In diesem Beitrag wird suggeriert, dass die Unterstützung von monatlich 3.561,60€ doch eindeutig zu hoch sei. Dieses wird der Leserschaft vorgesetzt.

Dieses Schreiben stammt, laut inhaltlicher Angabe, aus Deutschland.

ZDDK / Mimikama.at hat mit der genannten Behörde in den letzten 48 Stunden mehrfach Kontakt aufgenommen, um den Wahrheitsgehalt des Schreibens prüfen zu lassen.

Hierzu bekamen wir folgende Antwort:

Guten Tag Herr (ZDDK/Mimikama),

zu personenbezogenen Fragen, also auch zu dem im Internet veröffentlichten Dokument, können wir aus Datenschutzgründen nichts sagen. Wie das Dokument ins Internet gelangt ist, darüber haben wir Vermutungen. Vom Main-Taunus-Kreis aber wurde es nicht ins Netz gestellt.

Die Art und Höhe der Leistungen, die wir gewähren, werden durch die Bundesgesetze bestimmt. An diese Gesetze muss sich auch der Main-Taunus-Kreis halten. In ihnen sind auch besondere Leistungen (zum Beispiel bei schweren Behinderungen und besonderen Notlagen) vorgesehen. Sie mögen einem Außenstehenden ungerechtfertigt hoch erscheinen – solange er die Einzelheiten des betreffenden Falles nicht kennt.

Ansprüche auf diese Leistungen haben nicht nur Ausländer, sondern auch Deutsche, für die die entsprechenden Voraussetzungen gelten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(…)
(Pressereferent)

Zum Inhalt

Und an dieser Stelle werden wir näher auf den Brief und seine Stellen, welche diskutiert werden, eingehen:

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Da es sich um eine politisch motivierte Verwendung im ursprünglichen Post handelt, haben wir nochmals nachbearbeitet und auch die letzten persönlichen Daten unkenntlich gemacht.

Dieses Schreiben bestätigt die Bewilligung von Leistungen und ist im Grunde noch nicht weiter spektakulär. Erst die zweite Seite entfaltet das Potential.
Zur einfacheren Darstellung haben wir die Zeile markiert, welche Anlass zur Diskussion ist.

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Die obigen Screenshots des Schreibens stammen mit freundlicher Genehmigung von http://www.heimatohnehass.at/

Zu den Erklärungen:

Sie erhält die Leistungen für
2 verheiratete Erwachsene und
2 Kinder im Alter zwischen 14 und 17 Jahren
.

Das sind nun keine geheimen Leistungen, sondern ganz offizielle und nachlesbare Werte ( siehe Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit § 28ff. SGB XII )

Das sind die Regelsätze!
Die sind jetzt auch nichts Neues. Der Punkt, welcher nun durch Dritte aufgespielt wird, ist der Posten Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfe – was ist das ?

Man könnte jetzt tatsächlich der Suggestion des Wortklanges verfallen und denken, dass es sich um eine finanzielle Hilfe handelt, um sich als Asylbewerber in die Gesellschaft zu integrieren (selbst wenn dem so wäre: was kümmert es Österreichische Politiker).

Dem ist aber nicht so!

Die sogenannte Eingliederungshilfe bezieht man in Deutschland nach § 60 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch unter nachweislich folgenden Umständen:

§ 1 Körperlich wesentlich behinderte Menschen

Durch körperliche Gebrechen wesentlich in ihrer Teilhabefähigkeit eingeschränkt im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind

[…]

§ 2 Geistig wesentlich behinderte Menschen

Geistig wesentlich behindert im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind Personen, die infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfange in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind.§ 3 Seelisch wesentlich behinderte Menschen

Seelische Störungen, die eine wesentliche Einschränkung der Teilhabefähigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zur Folge haben können, sind

[…]

Mit dieser Angabe sollte nun deutlich feststehen, dass (laut Schreiben) in dieser Familie einer der 4 Leistungsbezieher eine Person mit wesentlicher Behinderung ist.

Nun empfinde ich (als Autor dieses Textes) es als sehr schamlos, die Leistungen, welche einer Person mit wesentlicher Behinderung (um bei dem Gesetzestext zu bleiben) zustehen, als überhöht zu suggerieren und als politische Diskussionsgrundlage für eine Hetze gegen Ausländer zu nutzen.

Dieses trägt nämlich bisher folgende Blüten:

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Eine Behinderung kennt keine Rassen, kennt kein Geschlecht und auch keine Landesgrenzen!

Die Frage ist, um den obersten der Kommentare zu beantworten („Des will i a“):
Will man das wirklich? Ich war bisher immer der Ansicht, Gesundheit sei unbezahlbar.

Aber scheinbar soll hier bewusst in die Irre geleitet werden, nur ist bestimmt davon auszugehen, dass gerade in der Politik dieses dementiert wird.

Nun hat sich hier hier die Grenze zwischen Politik und Facebook-Meldung stark vermischt. Mit dieser politischen Meldung wurden viele Menschen stark verunsichert und auch aufgewiegelt, ohne dass wahre Hintergründe beleuchtet wurden.

ZDDK / Mimikama.at als Verein ist politisch neutral!
ZDDK / Mimikama.at steht jedoch für die Menschlichkeit, und daher war es uns ein Anliegen, den Sachverhalt zu erklären.

Des Weiteren behalten wir uns vor, ein Update zu diesem Bericht zu schreiben, sollte die entsprechende Behörde/der Landrat des Kreises sich doch noch mit uns in Verbindung setzen.

In bisher fast allen Anfragen haben sich Polizei und amtliche Behörden uns gegenüber sehr kooperativ verhalten, das möchten wir an dieser Stelle nochmal dankend erwähnen!

Autor: Andre von Mimikama.at

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