Tipp der Polizei an alle Handybesitzer – was ist dran an diesem Schreiben?

Autor: Kathrin Helmreich

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In letzter Zeit erhalten wir wieder vermehrt Anfragen, ob die Kundgebung der Polizei bezüglich “Tipp der Polizei für alle Handybesitzer” aus dem Jahre 2009 wirklich echt ist.

Das Schreiben stammt von der Polizeiinspektion Kindberg (Österreich) und erklärt eine Methode, wie man sein Handy im Falle eines Diebstahls sperren lassen kann.

Gibt man *#06# ein, kann man die Seriennummer des Gerätes aufrufen und diese dem Telefonhändler bzw. Hersteller bekannt geben.

Dieser wiederum soll nun in der Lage sein, das Handy komplett zu sperren.

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Ist dem wirklich so?

[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“] JA, das Schreiben der Polizei bezüglich der Handy-Seriennummer ist ECHT und war für den internen Gebrauch vorgesehen. [/mk_info]

Richtig ist, dass sich mit dem im Schreiben genannten GSM-Code bei vielen Geräten die sogenannte IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity) auslesen lässt. Diese ist für jedes Gerät eindeutig, in soweit stimmt die Aussage des Schreibens.

Von den bekannten Handy-Providern bieten allerdings die wenigsten eine Gerätesperrung an. Unserer Recherche zufolge bietet lediglich Vodafone diesen Service an.

IMEI-Nummer notieren?

Sich diese Nummer zu notieren und getrennt vom Handy aufzubewahren kann sinnvoll sein.

Sollte sich das Handy in den Händen eines Diebes befinden, kann man diese Nummer bei der Polizei hinterlegen. Sie wird in eine Liste gestohlen gemeldeter Handys aufgenommen und kann dann abgeglichen werden.

Übrigens ist dieser Vorgang schon lange bei der Polizei gängig.

Leider können Personen, die sich damit ein bisschen auskennen, diese Nummer auf vielen Geräten heutzutage ändern …

Zwar stellt das Telefonieren mit einem Gerät, bei welchem die IMEI verändert wurde, nach Auskunft der Bundesnetzagentur keinen Eingriff in die Mobiltelefonnetze dar. Die Geräte verlieren durch die Veränderung auch nicht ihre Zulassung. Allerdings ist die IMEI eine eindeutige Seriennummer, welche ähnlich der Fahrgestellnummer eines KFZ die Nachvollziehbarkeit bei Diebstählen sicherstellen soll. Wer Änderungen daran vornimmt, könnte sich nach § 269 StGB der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar machen. Das gilt auch für den, der ein Gerät mit geänderter IMEI gebraucht, soweit er von der Änderung Kenntnis hatte.

Fazit:

Das Schreiben stammt tatsächlich von besagter Polizeistelle, jedoch wurde es für den internen Gebrauch verwendet und erklärt somit auch die etwas informelle Formulierung des Inhalts.

Die volle hardwaremäßige Sperrung von Geräten wird leider nicht von allen Herstellern/Anbietern unterstützt.

Man kann auch sagen, die Informationen sind etwas veraltet, dennoch kann es sinnvoll sein, sich seine IMEI-Nummer zu notieren – für den Fall der Fälle.

Weitere Informationen

Auslesen der IMEI-Nummer bei Apple Geräten: Support

Mimikama: Angeblicher Tipp der Polizei

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