Terrorwarnungen auf Facebook und WhatsApp

Autor: Andre Wolf

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Was ist dran an den derzeit vielen Warnungen, welche man in Statusmeldungen oder WhatsApp-Nachrichten liest?

Mimikama: Information

Ist man gut daran bedient, diese weiterzuleiten oder ist man möglicherweise einem üblen Scherz aufgesessen, mit dem man durch die eigene Teilung völlig unnötig Theater macht? Es gibt derzeit mehrere bekannte Warnungen, welche sich kettenbriefartig verteilen. Es gilt jedoch auch auf andere Ebene Vorsicht, denn die Polizei warnt, dass “die Polizei wissentlich falsche Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt”.

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(Screenshot: Facebook, öffentlicher Status)

Diese Warnungen aus dem Munde von Privatpersonen sind grundsätzlich recht generell gehalten und bitten alle um Teilung. So liest man im Klartext aus der obigen Mitteilung:

ALLE ZUGEHÖRT !!!
DIE ISIS DROHT ANGELA MERKEL MIT BOMBENANSCHLAG AUF BERLIN !!!
HALTET EUCH DIE NÄCHSTEN TAGE, ENDE DES MONATS, ANFANG DEZEMBER FERN VON PLÄTZEN WO VIELE MENSCHEN SIND.
MEIDET PLÄTZE WIE ALEXANDERPLATZ, MALL OF BERLIN, WEIHNACHTSMARKT, POTSDAMER PLATZ, BRANDENBURGER TOR, JANDARM MARKT, STEGLITZ, TEMPELHOFER FELD UND SCHÖNEBERG.
SENDET DAS AN ALLE LEUTE UM SIE ZU WARNEN !!!!!!!!

Neben dieser Warnung gibt es noch weitere, die aus privaten Stellen kommen.

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Verschiedenartige Warnungen

Wer hat wen zur Vorlage gehabt? man sieht auf Facebook verschiedenartige Warnungen, vorzugsweise mit Berlin als geografische Angabe. Ein anderer Post auf Facebook warnt ebenso vor einem Anschlag in Berlin, welcher am 22. (22. was?) an einem öffentlichen Ort in Berlin stattfinden solle.

Diese Meldung sei durch z.B. durch N24 bereits verbreitet worden sein und aus der Quelle US-Amerikanischer Spione stammen. Die Warnung ließt sich:

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Wir konnten zu dieser Warnung keine Nachweise finden.

Eine andere Warnung ist derzeit in der Schweiz unterwegs und verunsichert dort per WhatsApp die Nutzer. Hier geht man konkret auf Bahnreisende im Raum Zürich ein.

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Diese Warnmeldung fand bereits Zugang zur Öffentlichkeit und ist in verschiedenen Medien behandelt worden. So liest man dazu in der fm1today:

Die Zürcher Kantonspolizei ist über die bizarre “Warnung” im Bilde, konnte die Urheber aber noch nicht ausfindig machen. “Wir haben Kenntnis von der Meldung und nehmen sie ernst. Wir überprüfen solche Meldungen und beschliessen dann, ob allfällige Massnahmen einzuleiten sind”, zitiert “20 Minuten” Kapo-Mediensprecher Marco Bisa. Das Schreiben würde in einem Fall wie diesem auch an den Bundesnachrichtendienst weitergeleitet.

Terrorwarnungen in den sozialen Medien – glaubhaft?

Zumindest ist es ein Spiel mit dem Feuer! Zum aktuellen Zeitpunkt würde und will niemand auch nur eine einzige Meldung als Falschmeldung beschreien, solange nicht der Urheber selbst zugibt, diese Erfunden zu haben. Daher werden ebenso wir es unterlassen, auch nur eine einzige dieser Meldungen zum aktuellen Zeitpunkt zu bewerten.

Was wir jedoch allen Menschen raten, die der Ansicht sind, eine akute Terrorgefährdung zu wähnen: bitte informiert in berechtigen Fällen die Polizei und nicht zuerst das “Internet”. Ebenso können wir nur raten: bitte auf gar keinen Fall Terrorwarnungen zum Scherze oder zum absichtlichen Ärgern anderer zu erfinden.

Zu der Warnung über einen angeblichen Anschlag in Göttingen am 17.11.2015 gab die Polizei bekannt:

POLIZEIDIREKTION GÖTTINGEN

POL-GOE: Facebook-Post sorgte für Unruhe in der Bevölkerung – Anschlagsbefürchtungen für Göttingen haben keinen realen Hintergrund

17.11.2015 – 12:31

Göttingen (ots) – Mehreren Hinweisen zur Folge wurde in der Polizeidirektion Göttingen bekannt, dass über Facebook eine Person öffentlich gemacht wird, die in Göttingen angeblich einen Anschlag planen würde. Der Eintrag wurde nach derzeitigen Ermittlungen von einer noch unbekannten Person unter dem Pseudonym „Medo Sharks“ eingestellt. Die brisante Information will der Verfasser von einem Freund aus Syrien erhalten haben.

Die in dem Post der geplanten Tat bezichtigte Person wurde unverzüglich von der Polizei Northeim überprüft. Nach aktuellen Erkenntnissen ist eine Gefährdungslage auszuschließen. Der Hintergrund der Veröffentlichung dürfte im persönlichen Umfeld zu finden sein.

Zwischenzeitlich wurde der Facebook-Eintrag entfernt.

Der Präsident der Polizeidirektion Göttingen, Uwe Lührig, bedankt sich ausdrücklich bei den vielen Hinweisgebern und sagt deutlich, dass „die Polizei derartige Mitteilungen sehr ernst nimmt und ihnen entschieden nachgeht.“ Darüber hinaus verdeutlicht er, dass „die Polizei wissentlich falsche Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt.“

(Quelle: Polizeipresse Göttingen)

Wir haben das BMI angeschrieben

Wir haben zu diesem Thema vom Bundesministerium des Innern eine sehr ausführliche Antwort bekommen.

Sehr geehrter Herr [ZDDK/Mimikama],

ich nehme Bezug auf Ihre Zuschrift vom 18. November 2015, mit der Sie den Missbrauch des Internet im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten thematisieren.

Leider wird das Internet und andere Kommunikationsplattformen zunehmend für kriminelle oder zumindest fragwürdige Aktivitäten missbraucht, wobei dem Nutzer häufig nicht klar werden kann, ob eine im Netz getroffene Aussage lediglich das „miese Spiel“ eines Trittbrettfahrers ist oder auf ernst zu nehmenden Hintergründen beruht, weil die jeweilige Quelle nicht nachvollziehbar ist.

Meldungen der Art, wie Sie sie ansprechen, die bei Facebook und in ähnlichen Foren gepostet werden, sollten ungeachtet des vorher Gesagten, den zuständigen Polizeibehörden zur Kenntnis gebracht werden, damit dem Missbrauch Einhalt geboten werden kann.

Reale Anschlagswarnungen, die in aller Regel relativ eng begrenzt regional oder lokal wirksam werden sollen, werden in Deutschland durch die regional oder lokal zuständigen Polizeidienststellen herausgegeben und hinsichtlich erforderlich werdender Gegenmaßnahmen umgesetzt. Das Bundesministerium des Innern gibt derartige Warnungen in der Regel aufgrund ihrer geografischen Begrenzung nicht heraus. Dies auch deshalb, weil bei dieser Verfahrensweise nicht sichergestellt werden kann, dass jeder potentiell Betroffene auch von den Warnungen Kenntnis erhält.

Korrekte – weil zuständige – Ansprechpartner für die Verifizierung von Terrorwarnungen sind die jeweils zuständigen Polizeidienststellen, die auf Kreis- und Kommunalebene organsiert sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Jens Toben

Bundesministerium des Innern
– Bürgerservice –

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