Autofahrer sind seit diesem Wochenende in Rage: “Niemand darf mein Auto anfassen!”

Mimikama: Wahrheit

“Auch Gebühreneintreiber nicht!” Was lässt nun die Menschen seit Kurzem so erschüttern? Es ist ein Artikel aus der “Welt” mit dem Titel “Rundfunkgebühr nicht bezahlt?” Platter Reifen droht, welcher seit dem 11. Oktober durch die sozialen Netzwerke geteilt wird.

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(Screenshot: Die Welt)

So beschreibt dieser Artikel:

Rundfunkbeitragsmuffeln droht in vielen Städten und Gemeinden ein platter Reifen am Auto. Mit sogenannten Ventilwächtern gehen zahlreiche Kommunen gegen säumige Schuldner und Beitragszahler vor.

Ventilwächter – eine Vollstreckungsmethode, welche wie eine Art Wegfahrsperre fungieren. Ebenso als Diebstahlsicherung einsetzbar beschreibt der Vertreiber des Ventiwächters den Wächter wie folgt:

Funktionsweise des Ventilwächters
– System lässt bei Rotation die Luft aus dem Reifen
– Paarweiser Einsatz auf der Vorderachse verstärkt die Wirkung (Lenkerschwernis)
– Fahrzeug wird schnell unlenkbar und muss abgestellt werden
– Fahrzeug ist so leicht auffindbar
– 100 %-iger Wirkungsgrad auch bei Gasfüllung
– Für die tägliche + spontane Fahrzeugsicherung einsetzbar

(Siehe: parkkralle.de)

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Die Funktionsweise ist also sehr einfach zu beschreiben: ist dieser Ventilwächter am Reifenventil angebracht, passiert bei einem parkenden Fahrzeug zunächst gar nichts. Erst dann, wenn man das Fahrzeug in Bewegung setzt, entweicht aufgrund des Wächters Luft aus dem Reifen, so dass eine Weiterfahrt unmöglich ist.

In seinem Ursprung ist dieser Ventilwächter also auch eine Wegfahrsperre: wer mit diesem Wächter sein eigenes Fahrzeug sichert, hindert Diebe an einer Weiterfahrt.

Behördeneinsatz

Ein Ventilwächter wird zudem aber auch bei Behörden eingesetzt. Behörden können Fahrzeuge mit Hilfe dieses Ventilwächters lahmlegen. Das muss nicht allein mit der Rundfunkgebühr zu tun haben, das kann auch andere Gründe haben. So wird der Ventilwächter schon seit Längerem eingesetzt, um Ausstehende Gebühren einzutreiben. So ist den Westfälischen Nachrichten vom 17. Mai 2013 (!!!) zu entnehmen:

Die dicksten vier Posten Vergnügungssteuer, Grundsteuer B, Gewerbesteuer und Gebühren für Rest- und Bioabfall summierten sich zum 31. Dezember 2011 auf über 300 000 Euro, heißt es in einer Verwaltungsvorlage.

Hier kann man nun sehen: der Ventilwächter ist nicht neu! Es ist auch keine Erfindung von Rundfunkanstalten, sondern bereits seit mehreren Jahren in behördlichem Einsatz. Der Vertreiber des Parkwächters schreibt dazu:

ACHTUNG:
Beim Einsatz des Ventilwächters/Tire Deflators an Fremdfahrzeugen
gelten besondere Sorgfaltspflichten, denen Sie als Behörde nur gerecht
werden, wenn Sie den rechtsgutachterlich empfohlenen Maßnahmen
zur Kenntlichmachung der Blockierung folgen.

Unser Starter-Set beinhaltet alle empfohlenen Formulare mit gebrauchs-
fertigen Behördeneindrucken. Die Erstabgabe des Ventilwächters/Tire
Deflators an Behörden erfolgt aus genannten rechtlichen Gründen auch
nur im Starter-Set.

Warum Rundfunkgebühren?

Im Grunde haben diese Ventilwächter rein gar nichts mit den Rundfunkgebühren zu tun. Es geht hier eher um Amtshilfe. So kann der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” (ehemals GEZ) bei ausstehenden Rundfunkgebühren die jeweilige Gemeinde um Amtshilfe bitten, um diese Gebühren zu bekommen.

Daher ist es nun nicht der Beitragsservice, welcher selber an die Fahrzeuge geht, sondern es sind die jeweiligen örtlichen Behörden, welche um Amtshilfe gebeten wurden.

Sollten diese Behörden nun z.B. den Ventilwächter nutzen, kann es durchaus sein, dass dieser auch zum Einsatz kommen kann. Nicht muss.

Rechtliche- und Sicherheitsbedenken

Bereits 2013 gab es gegenüber dem Ventilwächter bedenken. So ist einem Artikel der ARD zu entnehmen:

Rechtlich ist der Ventilwächter umstritten. Aber es gibt auch bei der Verkehrssicherheit Bedenken, zumal er nicht nur in Bendorf, sondern auch in anderen Städten und Gemeinden eingesetzt wird.

Die Schuldner werden zwar durch Aufkleber vor dem Wegfahren gewarnt. Die Zettel lassen sich aber sehr leicht entfernen. Was kann dann passieren? Wir machen deshalb einen Fahrtest auf einem ADAC-Verkehrsübungsplatz. Auf einer öffentlichen Straße wollen wir das lieber nicht riskieren.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


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