Parkrallen und Ventilwächter: GEZ–Beiträge nicht beglichen?

Autor: Tom Wannenmacher

Wir brauchen deine Hilfe – Unterstütze uns!
In einer Welt, die zunehmend von Fehlinformationen und Fake News überflutet wird, setzen wir bei Mimikama uns jeden Tag dafür ein, dir verlässliche und geprüfte Informationen zu bieten. Unser Engagement im Kampf gegen Desinformation bedeutet, dass wir ständig aufklären und informieren müssen, was natürlich auch Kosten verursacht.

Deine Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je.
Wenn du den Wert unserer Arbeit erkennst und die Bedeutung einer gut informierten Gesellschaft für die Demokratie schätzt, bitten wir dich, über eine finanzielle Unterstützung nachzudenken.

Schon kleine Beiträge können einen großen Unterschied machen und helfen uns, unsere Unabhängigkeit zu bewahren und unsere Mission fortzusetzen.
So kannst du helfen!
PayPal: Für schnelle und einfache Online-Zahlungen.
Steady: für regelmäßige Unterstützung.

Aktuell (Mai 2017) macht auf Facebook ein Statusbeitrag die Runde, der bereits im Jahre 2016 die Runde macht und erneut für Verwunderung sorgt.

Bei dem Statusbeitrag geht es darum, dass angeblich sogenannten Parkkrallen an das Auto angebracht wurden, da der Inhaber seine GEZ Beiträge nicht bezahlt hätte. Da wir diesen Fall bereits vor einem Jahr behandelt haben, dürfen wir an dieser Stelle diesen Inhalt wiedergeben. Vorab noch der Statusbeitrag als Wortlaut: “TEILEN TEILEN TEILEN!!! AM FREITAG DEN 13.05.2016 KAM ICH GEGEN 18:30 NACH HAUSE UND STELLTE DAS AUTO DIREKT VOR MEINER HAUSTÜR AB. 20 MINUTEN SPÄTER BEKAM ICH EINE NACHRICHT DASS JEMAND AN DEM AUTO EINE KRALLE ANGEBRACHT HAT! NUN DER GRUND : ***GEZ BEITRÄGE NICHT GEZAHLT*** DAZU WURDE DIE FELGE (NEU LACKIERT -KOSTEN 950€) KOMPLETT BESCHÄDIGT!! LASST DIESE GESCHICHTE UM DIE WELT GEHEN!!!”

image

Wir haben im Jahre 2016 direkt beim Rundfunkbeitrag nachgefragt und diesen mit dem oben angeführten Statusbeitrag konfrontiert. 

Aus Datenschutzrechtlichen Gründe, haben wir in diesem Bericht sowie in dem Schreiben an den Rundfunkbeitrag den Namen der Userin unkenntlich gemacht!

Beitragskommunikation ([email protected])

[vc_message message_box_color=“grey“ icon_fontawesome=“fa fa-info“]

“…gerne antworten wir Ihnen zu Ihrer Frage zum Thema „Parkkralle“.

Wie sie selbst richtig bemerken, gibt es im Netz immer wieder Meldungen, die suggerieren, der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ließe Autos stilllegen. Das ist jedoch falsch, weder die Rundfunkanstalten, noch der Beitragsservice setzen Parkkrallen oder sogenannte Ventilwächter ein, um offene Rundfunkbeiträge einzutreiben.

Wie Ihr Kollege Andre in seinem Artikel vom 12.10.2015 (https://is.gd/yMtuSr) treffend feststellt, sind es Vollstreckungsbehörden die im behördlichen Einsatz unter anderem auch von diesen Instrumenten Gebrauch machen können, um offene Forderungen einzutreiben.

Die zuständigen Vollstreckungsbehörden vollstrecken Rundfunkbeiträge wie jede andere Forderung, mit den ihnen nach dem jeweiligen Landesrecht zur Verfügung stehenden Maßnahmen. Für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es keine besonderen Regelungen.

Ob es sich bei dem Foto um eine Parkkralle handelt, die wegen unbezahlter Rundfunkbeiträge angebracht wurde, wie von der Dame behauptet, lässt sich nicht sagen.

Das Vollstreckungsverfahren liegt – anders als das vorab durchgeführte Mahnverfahren – nicht in den Händen des Beitragsservice.

Dieser erhält seitens der zuständigen Vollstreckungsbehörde erst nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens Kenntnis über dessen Ausgang. Auch über einzelne Maßnahmen, die seitens der Vollstreckungsbehörde eingeleitet werden, erlangt der Beitragsservice während des laufenden Verfahrens keine Kenntnis.

Hier zu Ihrer Information einige ergänzende Hintergrundinfos zum Mahnverfahren des Beitragsservice:

Dem Vollstreckungsverfahren zu ausstehenden Rundfunkbeiträgen geht ein bundesweit einheitliches mehrstufiges Mahnverfahren voraus, im Rahmen dessen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt.

Der Beitragsschuldner wird umfassend über seinen Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert.

Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahler gehalten.

Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann -wie oben beschrieben- durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden.

Die Rundfunkanstalten sind grundsätzlich an einer gütlichen Regelung mit dem jeweiligen Beitragszahler interessiert. So ist es beispielsweise während des Mahnverfahrens jederzeit möglich, den Beitragsservice zu kontaktieren und bspw. eine Ratenzahlung oder Stundung zu vereinbaren.

Wichtig und ratsam ist es in jedem Fall, sich auf Schreiben des Beitragsservice zu melden und die Briefe nicht zu ignorieren. Beitragszahler sollten zudem prüfen, ob sie abgemeldet oder befreit werden können oder der Rundfunkbeitrag ermäßigt werden kann – und dies dem Beitragsservice schnellstmöglich mitteilen.”

[/mk_info]

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.