Neue Facebook-AGB gelten ab 30. Januar – Die Änderungen im Überblick

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Autor: Tom Wannenmacher

Ab Freitag (30. Januar 2015) gelten im sozialen Netzwerk Facebook neue Geschäftsbedingungen.

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Dann haben Nutzer mehr Möglichkeiten, Privatsphäre- und Sichtbarkeitseinstellungen zu kontrollieren. Auf der anderen Seite bringen die neuen AGB aber auch eine viel detailliertere und zielgerichtetere Verfolgung des Nutzerverhaltens mit sich. Mit einem Log-in nach dem 30. Januar stimmen Nutzer den neuen AGB automatisch zu, ein Widerspruch ist nicht möglich.

Nutzer haben zwei Möglichkeiten: Akzeptieren oder Abmelden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät deswegen, sich die umfangreichen neuen Regeln gut durchzulesen. „Facebook lässt sich erlauben, alle Nutzungsinformationen zu erheben und zu nutzen“, sagt die Rechtsanwältin Sabine Petri.

Auch wenn man einzelnen Punkten nicht widersprechen kann, sei es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, was mit den eigenen Daten passiert.

Ursprünglich für Anfang Januar geplant, wurde die Einführung der neuen AGB nach Protesten von Verbraucherschützern und Politikern um einen Monat verschoben. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Datenschutz:

Facebook will es Nutzer leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht.

Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren. Verbraucherschützerin Petri weist darauf hin, dass der Nutzer hier aktiv tätig werden muss. Neue Funktionen müssten in der Regel abgestellt werden, wenn man mit ihnen nicht einverstanden sei. Und man müsse sich bewusst sein, dass trotz aller Einstellungen Facebook alles erfahre und möglicherweise auswerte.

Standortdaten:

Künftig können Standorten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden.

Wer seinen Standort teilt, kann etwa Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone wenn möglich keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren. Allerdings räumt nicht jede Plattform diese Möglichkeit ein.

Werbung:

Facebook will Werbung auf den Einzelnutzer zuschneiden.

Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus „Gefällt mir“-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Webseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung sehen. Wer Urlaubsziele recherchiert, sieht Werbung von Reiseveranstaltern.

Künftig sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine bestimmte Anzeige sieht. Laut Facebook soll so sichergestellt werden, dass Nutzer nur relevante Werbung sehen. Die neue Einstellung für Werbeanzeigen geben dem Nutzer zwar mehr Kontrolle, ein großer Gewinn sind sie aber nicht, wie Staatssekretär Ulrich Kelber (SPD) von Bundesverbraucherschutzministerium bei der Vorstellung der neuen AGB Ende November 2014 urteilte: „Gleichzeitig erhält Facebook so aber auch noch mehr werberelevante Informationen über den Nutzer.“

Neue Funktionen:

Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen „Kaufen“-Knopf enger an sich binden.

So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch an Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten der Kunden kommen. „Aus Verbraucherschutzsicht ist das sehr kritisch zu bewerten“, sagt Sabine Petri. Durch Zusammenführung dieser Daten könnten umfassende Personenprofile erstellt werden.

Petri empfiehlt grundsätzlich, die Sichtbarkeit von Beiträgen stark zu kontrollieren und in den Privatsphäre-Einstellungen auf minimale Auswertung der persönlichen Daten zu Werbezwecken zu setzen. Und Facebook-Nutzer müssen wachsam sein: „Man sollte regelmäßig nachsehen, ob die Einstellungen noch so sind, wie man sie eingestellt hatte.“

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen


Was bedeutet das alles für die Nutzer?

Für den Nutzer bedeutet das:

1. Nutzt man Facebook weiter, ist man einverstanden.
2. Ist man nicht einverstanden, darf man Facebook nicht mehr nutzen.

oder die bessere Lösung wäre:

Wenn man sich unsicher ist, wie seine Daten genutzt werden, dann sollen gewissen Dinge erst GAR NICHT vom NUTZER SELBST VERÖFFENTLICHT werden! Der Nutzer selbst bestimmt, welche Information, welcher Zielgruppe angezeigt werden.

Dazu sollte jeder Nutzer einmal seine PRIVATSPHÄRE-EINSTELLUNGEN auf Facebook prüfen: https://www.facebook.com/settings/?tab=privacy

HINWEIS!

Facebook sichert sich die RECHTE an den von Nutzern hochgeladenen Bilder. Dies ist notwendig, damit Nutzer-Bilder dann überhaupt auf der Plattform dargestellt werden dürfen und dies Weltweit.

INFO: Das URHEBERRECHT jedoch, für selbsterstellte Inhalte, bleibt jedoch IMMER beim Autor. Das Urheberrecht kann Facebook dem Nutzer nicht wegnehmen!

Daher sollten Nutzer IMMER darauf achten, dass sie nur jene Dinge posten (Images, Texte usw.) für das SIE auch das Urheberrecht haben!

Facebook ist für den Nutzer selbst KOSTENLOS! Jedoch werden auf Facebook Werbeanzeigen geschalten. Kunden die Werbeanzeigen hier buchen, erhalten jedoch NIE Daten der Nutzer.

Diese und ähnliche, von Nutzern selbsterstellen Images sind daher hinfällig!

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