Mädchen wird brutal zusammengeschlagen! Tübingen (Baden-Württemberg)

Autor: Tom Wannenmacher

Wieder einmal wurde auf Facebook ein Handy-Video veröffentlicht auf dem man erkennen kann, dass ein Mädchen in Tübingen (Baden-Württemberg) von anderen Mädchen brutal zusammengeschlagen wurde.

15 Stunden ist das Video bereits auf Facebook zu sehen und es wurde knapp 4.000x bereits geteilt und über Tausende Kommentare wurden abgegeben. Und dies auf 2 Facebook-Seiten.

HINWEIS: WIR HABEN DIE POLIZEI BEREITS DARÜBER INFOMIERT UND WARTEN AUF EINE STELLUINGNAHME ZU DIESEM FALL / VIDEO UND WERDEN DIESEN BERICHT DANN ERGÄNZEN!

Aus Gründen des Opferschutzes haben wir von der Verlinkung zum Video wie gewohnt Abstand genommen!

+++UPDATE 18:30 Uhr! Die POLIZEI STUTTGART INFORMIERT!+++

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+++ BITTE TEILEN +++
Die im Video gezeigten Personen sind der Polizei bereits bekannt.
In Facebook verbreitet sich seit Kurzem ein Video, auf dem zu sehen ist, wie ein junges Mädchen von gleichaltrigen anderen Mädchen geschlagen und getreten wird.
Anzeige wurde bereits bei der zuständigen Polizeidienststelle in Tübingen erstattet.
Weitere Anzeigen bei anderen Dienststellen sind daher nicht nötig.
Wir bitten darum, das Originalvideo nicht weiter zu verbreiten oder zu teilen.
Eure #Polizei

Um diesen Beitrag geht es:

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Hier steht:

DIE JUGEND VON HEUTE!!!
BEI JUNGS VERSTEHE ICH JA NE SCHLÄGEREI, ABER WIE DIESE WEIBER DRAUF SIND, ZU ASOZIAL, MIT 10 LEUTEN. TEILT DIESES VIDEO UM DIE TÄTER ZU IDENTIFIZIEREN!!

Der Ersteller ist KEINE SEITE sondern stellt ein PRIVATES PROFIL dar. Woher das Video stammte bzw. woher dieses Profil das Video überhaupt hat, steht im Moment NICHT feste!

Fakt ist, dass der ERSTELLER des Beitrages “Abonnier-Geil” sein dürfte, denn er hat folgendes als Kommentar abgegeben!

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Unter den über 1.000 Kommentaren findet man immer wieder solche vor:

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Auch wurde bereits eine eigene SEITE gegen die ANGEBLICHEN aber nicht BESTÄTIGTEN “Schlägerinnen” von einem oder mehreren Nutzern auf Facebook erstellt.

DIE HETZE WURDE ALSO ERÖFFNET und dies ist genauso STRAFBAR!!!

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Auszug aus dem TAGBLATT.de

Die Angreiferinnen zu identifizieren, fiel der Polizei nicht schwer. Denn noch am selben Nachmittag hatte eine aus der Gruppe das Video von der Attacke auf Facebook hochgeladen. Damit könnte sie sich strafbar gemacht haben, obwohl sie nicht selbst zuschlug: „Das Filmen kann als Beihilfe zur Tat gewertet werden“, sagte der Sprecher der Tübinger Staatsanwaltschaft Ronny Stengel.

und

Die Polizei verurteilt die Aufrufe zur Selbstjustiz scharf: „Das ist genau so wenig zu tolerieren wie die Tat selbst“, sagte Polizeisprecherin Kopp. Man werde gegebenenfalls wegen Bedrohung ermitteln. Staatsanwaltschafts-Sprecher Stengel geht davon aus, dass auch eine Anzeige wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Aufruf zu Straftaten in Betracht kommt: „Wenn einer im Internet sagt, ,Die bring‘ ich um‘, da sehen wir den Anfangsverdacht einer Straftat.“ Darauf stehe Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

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Der Statusbeitrag auf Facebook stellt ganz klar, einen PRIVATEN FAHNDUNGSAUFRUF dar!

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler. Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln!

Juristen warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
    AUSZUG VON “GGR-RECHTSANWÄLTE”

Kann man solche privaten Fahndungsaufrufe bedenkenlos teilen, verlinken oder kopieren und selbst veröffentlichen?

Nein, man sollte davon die Finger lassen! Auch derjenige, der solche privaten Fahndungsaufrufe teilt, verlinkt oder kopiert und selbst veröffentlicht kann sich ebenfalls strafbar machen – hier kommt insbesondere der Tatbestand der Üblen Nachrede in Frage – und Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzen. Auch in diesem Fall drohen Abmahnungen und Unterlassungsklagen.

Auch diejenigen, die bspw. über Facebook solche Fahndungsaufrufe kommentieren, sollten sich in ihrer Wortwahl beherrschen, da solche Kommentare häufig nur vor Beleidigungen strotzen.

BITTE HIER WEITERLESEN—>

Video “GGR’KAMA”

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