Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend

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Autor: Tom Wannenmacher

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt an, dass die Löschung von strafbaren Hasskommentaren durch soziale Netzwerke weiterhin nicht ausreichend sei.

Soziale Netzwerke löschen nach wie vor zu wenig strafbare Inhalte, die ihnen von Nutzerinnen und Nutzern gemeldet werden. Das geht aus einem Monitoring hervor, das Jugendschutz.net – das länderübergreifende Kompetenzzentrum für Jugendschutz im Internet – im Januar und Februar durchgeführt hat.

Dieses Monitoring wird vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert. Es ist der zweite Test dieser Art, der untersucht, wie schnell die Plattformen auf Beschwerden reagieren und ob sie die gemeldeten Beiträge löschen. Ein erster Test hatte im Juli und August 2016 stattgefunden.

Die aktuelle Erhebung hat ergeben, dass Facebook 39 % der von Nutzerinnen und Nutzern gemeldeten strafbaren Inhalte löscht oder sperrt. Das sind 7 Prozentpunkte weniger als beim ersten Test. Nur 33 % wurden binnen 24 Stunden nach der Beschwerde gelöscht. Bei Twitter führte auch weiterhin lediglich eine von hundert Nutzermeldungen zur Löschung. In keinem Fall erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden. Im Vergleich zum ersten Test deutlich verbessert hat sich YouTube. Hier liegt die Löschquote der von Nutzern gemeldeten strafbaren Beiträge bei 90 %. Bei 82 % erfolgte die Löschung binnen 24 Stunden nach der Meldung.

Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas„Für strafbare Hetze und Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Facebook und Twitter haben die Chance nicht genutzt, ihre Löschpraxis zu verbessern. Es werden weiter zu wenige strafbare Kommentare gelöscht. Und sie werden nicht schnell genug gelöscht. Das größte Problem ist und bleibt, dass die Netzwerke die Beschwerden ihrer eigenen Nutzer nicht ernst genug nehmen. Dass es besser geht, zeigt Google mit der Plattform Youtube. Daher ist jetzt klar: Wir müssen den Druck auf die sozialen Netzwerke weiter erhöhen. Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch stärker in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen.“
Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas

 

Bundesjugendministerin Manuela Schwesig:

„Hass und Hetze gefährden den Zusammenhalt in unserem Land, sind Gift für unsere Gesellschaft. Auch im Netz müssen wir mit aller Konsequenz dagegen vorgehen. Dazu gehört auch, dass die Betreiber von Internetdiensten und Plattformen strafbare Hassbotschaften schneller löschen – ohne Wenn und Aber. Es zeigt sich aber, dass hier insgesamt immer noch zu wenig passiert. Und dass mehr geht, beweist Youtube. Es kann nicht sein, dass Unternehmen mit ihren sozialen Netzwerken riesige Gewinne einfahren und sich zugleich bei der Bekämpfung von Hassbotschaften aus der Verantwortung stehlen.“

Gut funktionierende Beschwerdemechanismen auf reichweitenstarken Social-Web-Plattformen sind wichtige Instrumente eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes. Sie werden benötigt, damit User Plattformbetreiber beispielsweise über strafbare Hassbotschaften, sexuelle Belästigungen oder Cybermobbing in Kenntnis setzen und damit zum Handeln verpflichten können. jugendschutz.net dokumentiert seit 2008 die Reaktionen und Maßnahmen globaler Video- und Kommunikationsplattformen bei Hinweisen auf Verstöße. Das von BMFSFJ und BMJV geförderte Monitoring hat erstmals eine systematische themenspezifische Auswertung der Meldemechanismen der reichweitenstärksten Plattformen ermöglicht.

Zum Monitoring-Bericht

Rechercheberichte zu den Plattformen

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Quelle: bmjv.de

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