Knapp 100.000fach geteilt: die Hunde der Hundeschulenbesitzerin

Autor: Andre Wolf

Wir müssen anhand dieses Beispiels dringend warnen: die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und übler Nachrede im Netz kann (und wird) Konsequenzen haben.

Ein Aufruf, etwas zu teilen, kann sehr gefährlich sein, und in diesem Falle wird es das wahrscheinlich auch sein.

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Bildquelle: Chayatorn Laorattanavech @ Shutterstock.com

Da der Verfasser mittlerweile den Bericht gelöscht hat, geben wir diesen mit eigenen Worten wider. Ein Hinweis an alle, die jedoch die Bilder und den Text erneut hochgeladen haben: löscht diese sofort wieder!

Der Verfasser des Statusberichtes hat seinen Aufruf zwar mittlerweile gelöscht, jedoch wurde dieser von nahezu 100.000 anderen geteilt uns somit von mehreren Millionen Menschen gesehen. Inhaltlich ging es in etwa darum, dass der Verfasser beiläufig in einem, nach eigenen Angaben, verschlossenen Kfz  laut bellende Hunde vorgefunden hat. Da an der Heckscheibe eine Telefonnummer des Fahrzeughalters (Besitzerin einer Hundeschule) angebracht war, rief er diese an, damit sie die Hunde aus dem Fahrzeug holt. Zusätzlich rief er auch die Polizei an.

So weit alles noch in Ordnung

Weiter schildert er in seinem Statusbericht jedoch, dass die Polizei nicht weiter eingriff, da die Halterin aufgrund des Anrufes erschien. Zwischen beiden Personen herrschte nun Uneinigkeit zur Lage der Situation, so dass der Verfasser des Statusberichtes eigenmächtig die Scheibe einschlagen wollte (entgegen Polizei und Halterin).

Was nun passiert ist, ist nicht nur höchst bedenklich, sondern auch nicht rechtskonform:

Der Statusbeitrag auf Facebook

Da die Situation nicht so verlaufen ist, wie er sich es gewünscht hat, schreibt der Ersteller des Statusberichtes den Namen der Halterin in den Text, zeigt per Foto ihre Telefonnummer, das Kfz-Kennzeichen und ruft dazu auf, diese Hundeschule zu meiden, sowie diesen Statusbeitrag zu teilen.

Fatale Wirkung

Knapp 100.000 Menschen sind diesem Aufruf gefolgt und haben die Meldung geteilt. Seit dem erhält die Betreiberin der Hundeschule Anrufe und Morddrohungen (selbst zum aktuellen Zeitpunkt noch). Gemäß Informationen der Betroffenen rasseln im Minutentakt Drohungen ihr gegenüber herein.

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(Screenshot mit freundlicher Genehmigung)

Rechtsverstoß auf Facebook

Tobias Röttger, Fachanwalt für Medienrecht bei Gulden Röttger sagt:

Der Post im Zusammenspiel mit den beigefügten Bildern verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen bzw. gegen deren Unternehmerpersönlichkeitsrecht. Der Post ist ähnlich wie die verbotenen privaten Fahndungsaufrufe aufgebaut. Einer Person wird etwas vorgeworfen und identifizierende Hinweise wie Name der Hundeschule und Telefonnummer werden über den Post verbreitet. Der Post hat nur einen Sinn, die Betroffene soll an den Internetpranger gestellt werden. Er dient in keinster Weise zur Aufklärung des Sachverhaltes. Die Polizei war bereits alarmiert und für eine Anzeige beim Veterinäramt hätte es dieses Posts auch nicht bedurft.
Im vorliegenden Fall kann man eventuell auch von einem unerlaubten Boykott-Aufruf sprechen. Grundsätzlich sind Boykott-Aufrufe von der Meinungsfreiheit abgedeckt. Unzulässig sind jedoch Boykott-Aufrufe, wenn zu deren Begründung unzutreffende Tatsachenbehauptungen verbreitet werden. Dies müsste man hier im Einzelnen prüfen.
Jeder, der blindlings einen solchen Pranger-Post teilt, sollte sich dessen bewusst sein, dass auch das Teilen eines persönlichkeitsrechtsverletzenden Posts eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann.

Wir warnen

Die Statusmeldung, sowie auch alle Drohungen, werden Teil eines Rechtsstreits werden. Daher können wir nur dringend raten, gegenüber der Betroffenen keine Drohungen auszusprechen, bzw. sie nicht zu belästigen. Die Art und Weise, wie hier eine Statusmeldung veröffentlicht wurde, ist ein grober Rechtsverstoß. Es gilt dabei nicht zu bewerten, was dem zu Grunde liegt, denn hier gibt es im übrigen auch eine andere Sichtweise zu berücksichtigen, in welcher dieser Vorfall völlig anders zu verstehen ist.

Vorschaubild: Chayatorn Laorattanavech @ Shutterstock.com

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