Keine Panik vor der “Kindergeldänderung”

Autor: Andre Wolf

Es kommt selten vor, dass wir ein Thema nochmal verdeutlichen, aber ein paar Überschriftenscheißer und panische WhatsApp-Nachrichten bringen hier ganz gehörig Angst unters Volk.

Mimikama: Information

Um es mal deutlich zu sagen: die Angst um ausbleibende Kindergeldzahlungen ab 01.01.2016 ist unbegründet. Aussagen um “Pech gehabt” oder “weg ist weg” sind alarmistisch und schwachsinnig. Wir haben bereits ausführlich an dieser Stelle beschrieben, dass dieses Thema einfach nur heiß gekocht wird.

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Was hier an Panikmacherei verbreitet wird, ist kaum zu übertreffen. Wir schreiben es daher nochmal deutlich:

Viele wird diese Umstellung gar nicht betreffen, da die Nummern eh schon vorliegen. Wenn nun der Familienkasse die Nummer des Kindes nicht vorliegt, jedoch bereits Kindergeld gezahlt wird, so wird die Familienkasse Ende 2016 die entsprechenden Eltern separat anschreiben. In diesem Fall sollte man spätestens handeln.

Ausbleibende Zahlungen wird es nicht geben! Wer bisher Kindergeld bekommen hat, wird auch weiterhin Kindergeld bekommen.

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Die Bundesagentur für Arbeit gibt in einer Pressemeldung bekannt:

Nürnberg (ots) – Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.

Punkt.

Also nicht verrückt machen lassen. Egal, an welchem Stammtisch, über welche WhatsApp oder Facebookmeldung ein anderes Märchen verbreitet wird: es soll in dieser Maßnahme niemand um das zustehende Kindergeld gebracht werden. In der WAZ liest man ebenfalls eine Klarstellung zu den vielen Meldungen über Kindergeld ab Januar 2016:

Diese Information ist aber nicht richtig, sagt Thomas Becker, Pressesprecher der auch für Wittgenstein zuständigen Agentur für Arbeit in Siegen, an die auch die Familienkasse angeschlossen ist. Das Kindergeld fließe in allen bereits laufenden Vorgängen weiter, auch ohne Antrag. „Lediglich bei Veränderungen im Antrag oder bei Neuanträgen ab 2016 wird die Steuer-Identifikationsnummer sofort abgefragt und gespeichert“, so Thomas Becker. Kindergeld-Empfänger haben allerdings jederzeit die Möglichkeit, ihre Steuer-ID und die ihres Kindes über eine Hotline an die jeweilige Familienkasse weiterzugeben unter 0800 4555530.

Ebenso schreibt die Bundesagentur für Arbeit:

Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Die in verschiedenen aktuellen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt, ist unzutreffend.
Für Fragen und persönliche Anliegen zum Kindergeld steht Ihnen die kostenlose Service-Rufnummer der Familienkasse unter Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Der RP von heute ist ebenso zu entnehmen:

Doch keine Panik: „Eltern können sie im Laufe des Jahres 2016 nachreichen“, sagt Klocke. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit beruhigte außerdem gegenüber unserer Redaktion: Es würden nicht ohne weiteres einfach Zahlungen eingestellt.

Stattdessen erfolge zum Ende des Jahres 2016 ein maschineller Abgleich zur automatischen Ermittlung der Steuer-ID. Wenn sich diese dabei nicht ermitteln lasse und auch vorher keine schriftliche Information von den Eltern eingegangen sei, würden diese auch noch einmal separat angeschrieben.

Überschriftenscheißer

Nicht ganz unschuldig an dieser Unsicherheit sind auch viele Schlagzeilen aus diversen Zeitungen/Online-Newsmedien, die direkt in ihren Überschriften losbombardieren und einen Alarmzustand erschaffen. Da wird in der Schlagzeile groß etwas wie “Das Kindergeld ist nicht mehr sicher!” geschrieben, am Ende des Textes kommt dann aber raus, dass man schon vorher benachrichtigt wird, falls es Rückforderungen geben sollte.

An solchen Stellen sind viele Menschen heiß gemacht worden, jedoch liegt nicht wirklich ein Grund dazu vor.

Thema Rückforderung

Wenn eine Steuer-ID nicht vorliegt, dann wird sich die Familienkasse melden.  Dies geschieht nicht im Vorfeld, sondern erst dann, wenn es Komplikationen gibt, weil die Nummer noch nicht vorliegt. Und dann hat das zwei Gründe: entweder ist die Nummer einfach nicht vorliegend und man reicht sie ein (kein Problem, die ist auf auf der Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber vermerkt) und alles geht normal weiter.

Oder aber: man kann die Nummer gar nicht angeben, weil es sich um einen doppelten Antrag handelt. Sprich: man hat die Familienkasse abgezockt und bisher doppelt kassiert. Dann(!) muss man zurückzahlen. Und das ist auch der Grund, warum der ganze Zinnober gemacht wird. Kindergeld wird für jedes Kind nur einmal ausgezahlt. Durch die Steuer-Identifikationsnummer wird sichergestellt, dass es nicht zu Doppelzahlungen kommt.

Seit 2008 bekommt man automatisch diese Steuernummer, so dass viele diese Nummer auch schon bei der Familienkasse angegeben haben. Diese Eltern sind im Grunde gar nicht betroffen.

Ganz in Ruhe

Selbst die offizielle Seite des Bundeszentralamtes für Steuern sagt:

Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen und die Steuer-Identifikationsnummern noch nicht angegeben haben, können den Kindergeldbezug sicherstellen und Rückfragen vermeiden, indem sie ihrer Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die Angaben im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Ebenso heißt es:

Grundsätzlich werden die Familienkassen es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Daher gilt: wenn man aufgefordert wird, die Nummer nachzureichen, dann sollte man das auch machen. Diese Nummer findet sich auf der monatlichen Verdienstabrechnung. Wenn es keine Aufforderung gibt, dann liegt die Nummer eh schon vor.

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