Achtung vor der “Kanzlei Schmidt”-Abmahnung

Autor: Tom Wannenmacher

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Am 22.9.2016 haben wir ausführlich über die gefälschten Abmahnungen der “Kanzlei Schmidt” aus Berlin berichtet.

Nun melden sich immer mehr Opfer dieser fiesen Masche, wie ein Hotel in Österreich:

Hi! Ich habe heute ein Fax der Rechtsanwälte Schmidt in Berlin bekommen, in dem mir vorgeworfen wird ein Video einer Mandantin (das Fax ist von der Qualität her schlecht, und genau der Abschnitt mit der Mandantin ist nicht lesbar) unberechtigt veröffentlicht zu haben. Ich soll sofort €950 zahlen, morgen kommt eine Unterlassungserklärung per Post, ich soll sie nicht kontaktieren, da der Sachverhalt feststeht.

Es handelte sich um dieses Schreiben:

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Nun warnt auch das Bundeskriminalamt in Österreich:

Betrug/Das Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche via Fax

Seit 22. September ist eine neue Betrugsmasche bekannt. Via Fax werden Schriftstücke einer fiktiven Berliner Anwaltskanzlei übermittelt in der eine Vergleichssumme für angebliche Urheberrechtsverletzungen gefordert wird.

Das Bundeskriminalamt verzeichnet seit dem 22. September eine Welle an Faxübermittlungen, in denen die Adressaten aufgefordert werden eine Unterlassungserklärung zu übermitteln und in weiterer Folge einen Betrag von € 950 aufgrund einer Urheberrechtsverletzung zu zahlen.

Als Hintergrund der Forderung wird eine Klage einer niederländischen Medienfirma genannt und soll aufgrund einer illegalen Weitergabe von einschlägigem Filmmaterial geschehen sein. In dem Schreiben wird die oben angeführte Vergleichssumme vorgeschlagen und bei nicht Bezahlung der geforderten Summe werden zukünftige Gerichtskosten in der Höhe von ca. € 8.500 in Aussicht gestellt.

Das Bundeskriminalamt rät allen Empfängern dieser Schreiben diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen.

Sollten Sie dieses Schreiben erhalten haben und bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab. Sollten Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, so nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu Ihrer Bank auf und versuchen Sie schnellst möglich mit Ihrer Bank eine Rückforderung des Geldes bei der Empfängerbank zu erwirken.

Im Falle einer bereits geleisteten Zahlung erstatten Sie bitte eine Anzeige auf der nächstgelegenen Polizeiinspektion. Dafür nehmen Sie bitte alle relevanten Dokumente mit. (Quelle: Bundesministerium für Inneres)

Hinweis / Mimikama:

Sollten Sie eine Abmahnung der vorgenannten Kanzlei erhalten haben, empfehlen wir, dass Sie sich direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin wenden. Da die Rechtsanwaltskammer Berlin keinerlei Möglichkeit hat, gegen diese angebliche Kanzlei vorzugehen, bitten wir Sie, von Anrufen auf der Geschäftsstelle abzusehen.

Ergänzender Hinweis: Kontakt Staatsanwaltschaft Berlin

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