Kann sowas technisch überhaupt existieren?

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Autor: Andre Wolf

Und ob! Viele werden es kaum glauben,was mit wenig Geldeinsatz alles so möglich ist. Und wie einfach man an diese SpyCams gelangen kann.

Mimikama: Information

An dieser Stelle gehen wir auf eine Nutzeranfrage ein, welche sich auf eine SpyCam bezieht, die als Kleiderhaken getarnt angebracht wird.

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Man muss weder mit Q gut befreundet sein, noch auf irgendwelchen dubiosen Webseiten suchen, denn SpyCams kann man völlig legal und einfach in vielen Technikshops erwerben. Und dazu sei gesagt: ja, die Viecher funktionieren auch!

Und zwar besitzen sie im Grunde immer eine Doppelfunktion, von denen eine natürlich die SpyCam ist, die andere kann in Form und Funktion variieren und dient als Tarnung.


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Kugelschreiber, Uhr, Rauchmelder ….

Wichtig ist: die Tarnfunktion muss so alltäglich wie möglich sein. Dann kann die Kamera teilweise so dicht vor einem stehen oder liegen, und man bemerkt es nicht. Einen SpyCam Rauchmelder kann man zum Beispiel von einem echten Rauchmelder erst dann unterscheiden, wenn es wirklich brennt. Ansonsten hat er auch nette kleine Dioden und sieht in Form und Farbe wie sein echter Pendant aus. Und je nach Größe der eingesetzten SD-Karte kann er auch lange Aufzeichnen.

 

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(Screenshot: Pearl)

Hurra – SpyCams für alle!

Warum haben wir denn dann noch nicht alle diese tollen kleinen Spielzeuge, mit denen wir Nachbarn, Kollegen, Angestellte und Ehepartner ausspionieren können? Die Antwort ist recht einfach: in den meisten Fällen macht man sich mit dem Einsatz dieser Geräte strafbar! Von dem persönlichen Schaden mal ganz abgesehen, dem man erliegt, sollte sich herausstellen, dass man sein Umfeld ausspioniert.

Das ist auch ein großes Manko, welche die Verkaufsplattformen dieser Kameras haben: sie weisen nicht auf die Gefahren des Einsatzes hin. Natürlich, der Erwerb dieser Geräte ist nicht strafbar. Ebenso auch der Einsatz nicht, sofern alle Beteiligten in Kenntnis sind, dass sie mit diesem Gerät gefilmt werden und auch in Kenntnis sind, dass es sich um eine Kamera handelt. Ebenso muss das Einverständnis vorliegen, dass man gefilmt werden möchte.

Die Rechte, gegen die man beim Einsatz von SpyCams verstoßen kann, sind dieselben wie auch bei normalen Videoaufnahmegeräten, problematisch ist nur, dass man bei SpyCams eben nicht aufklärt, dass es sich um eine Kamera handelt. Sprich: es liegt in der Natur des Gerätes, dass man ungefragt gegen Persönöichkeitsrechte, Bildrechte, ja im Zweifelsfall auch Urheberrechte verstößt. Wenn darüberhinaus die SpyCams auch Ton aufnehmen können ist das Dilemma perfekt, denn hier greift man bereits tiefer gehend die Rechte Dritter an.

Gleiches gilt im Übrigen für die beliebten Drohnen, auch wenn man diese eher seltener zum Spionieren nutzt.

Definitiv Finger weg!

Cool, oder? Die Trovatos sitzen im Auto und bekommen aus der Handtasche heraus Videos gesendet. Wer kennt es nicht. Sprich: die Videos werden per Funk von einer SpyCam übertragen. Hierzu muss man sagen: der Besitz solcher Anlagen ist für Privatpersonen in Deutschland verboten. Hier sagt der §90 des Telekommunikationsgesetzes deutlich:

§ 90 Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen

(1) Es ist verboten, Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Was darf mein Arbeitgeber?

Dieses Feld ist recht umfassend, wir gehen dabei kurz auf die Kernaussagen ein.

Eine nachvollziehbare und offen sichtbare Kontrolle ist grundsätzlich zulässig. Eine Überwachung der Sozialräume ist dagegen grundsätzlich unzulässig. Dies gilt insbesondere für WC, Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume.

Im Gegensatz dazu steht die verdeckte (SpyCam) Videoüberwachung: eine verdeckte Videoüberwachung ist ausschließlich in nicht öffentlich zugänglichen Räumen zulässig. Daneben muss sie kurzfristig und anlassbezogen sein, etwa bei aktuellem Diebstahlverdacht, um den Täter auf frischer Tat zu ertappen.

Wer an diesem Absatz weiterführendes Interesse hat, dem empfehlen wir diesen Artikel.

Was wir denken …

Auch wenn günstig und einfach zu erlangen, stellen SpyCams speziell im privaten Gebrauch menschlich gesehen oftmals einen Vertrauensbruch dar, der im Grunde kaum reparabel ist. Außer man wünscht es so. Ebenso ist der gesetzlich stark begrenzte Einsatzraum auch ein Beweggrund dafür, einfach besser die Finger von SpyCams zu lassen.

Und wie sagte meine Oma früher immer so lieb: der Lauscher an der Wand, hört seine ……..

Artikel Vorschaubild: Studio ART / Shutterstock.com

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